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Verbraucherinformationen für die Kfz-Versicherung2 / 37Inhaltsverzeichnis der Verbraucherinformationen:Besondere KundeninformationenAllgemeine Bedingungenfür die Kfz-Versicherung (AKB)Satzung derItzehoer Versicherung/Brandgildevon 1691 Versicherungsverein a. G.Merkblatt zur DatenverarbeitungSeite 3Seite 4 bis 32Seite 33 bis 35Seite 36AdmiralDirekt.de – Eine Marke der Itzehoer VersicherungenAdmiralDirekt.de ist die Direktvertriebstochter der Itzehoer Versicherungen. Wir sind auf die Versicherung vonprivat genutzten Personenkraftwagen (Pkw) spezialisiert. Von unserem Firmensitz in Köln aus bieten wirgünstige und leistungsstarke Kfz-Versicherungen über Internet und Telefon an.Persönliche Betreuung ist uns wichtig: Sie erreichen unsere Kundenbetreuer Montags bis Freitags in der Zeitvon 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 0221 801590. Und im Fall der Fälle erreichen Sie unter dieserNummer auch unseren Schadenservice an 365 Tagen im Jahr - rund um die Uhr.Unter www.admiraldirekt.de erwartet Sie unser umfangreicher Internetauftritt mit vielen Informationen zuIhrer Kfz-Versicherung bei AdmiralDirekt.de. Hier finden Sie auch den Link zu unserem Kundenportal, in demwir alle Dokumente zu Ihrer Kfz-Versicherung für Sie zusammenstellen.Außerem können Sie im Portal rund um die Uhr Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen.0221 801590www.admiraldirekt.de

Besondere Kundeninformationen3 / 37Besondere Kundeninformationen1. Vermittlung, Kundenservice und SchadenregulierungAdmiralDirekt.de GmbH, Salierring 47 - 53, 50677 Köln, Telefon 0221 801590, E-Mail [email protected] der Gesellschaft: Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg, HRB 6439 PI.Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführer: Klaus Lindner und Thomas Vogel. Die AdmiralDirekt.de GmbH ist als Versicherungsvertreterin gemäß § 34 d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Zentrale Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, BreiteStr. 29, 10178 Berlin, Telefon 030 203080, Internet www.vermittlerregister.info. Die Registrierung kann auf der Homepage des Vermittlerregistersunter dem Link „Suche“ und der Eingabe der Registrierungsnummer D-C858-B6LIG-48 überprüft werden.Die AdmiralDirekt.de GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG.2. Risikoträger der Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Fahrerunfallversicherung und Leihwagen Plus Versicherungsowie der SchutzbriefversicherungItzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG, vertreten durch den Vorstand: Uwe Ludka (Vorsitzender), Frank Diegel und Frank Thomsen,Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg, HRB 0037 IZ.3. Hauptgeschäftstätigkeit des RisikoträgersHauptgeschäftstätigkeit des Risikoträgers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften und sonstigen Geschäften, die hiermit in engem Zusammenhang stehen.4. Finanzaufsicht über den RisikoträgerBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.5. Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeitena) Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000,E-Mail [email protected], Internet: www.versicherungsombudsmann.de.b) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BaFin, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon 0228 41080,Fax 0228 41081550, E-Mail [email protected] der Anrufung von Ombudsmann oder BaFin bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, bei Rechtsstreitigkeiten den Rechtsweg zu beschreiten.6. GerichtsständeGerichtsstand ist der Ort Ihres Wohnsitzes oder Itzehoe.7. DatenübermittlungDie Antrags- bzw. Vertragsdaten (Name/Vorname/Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden bei Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung zu Zwecken der Vertragsverwaltung und -abwicklung zum bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basismathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99,76532 Baden-Baden bezogen und genutzt.8. Gültigkeitsdauer von InformationenFür das Angebot gewähren wir Ihnen eine Beitragsgarantie von 30 Tagen.9. Gebühren für einen zusätzlichen VerwaltungsaufwandNachträgeFür die Erstellung eines Nachtrags zum Versicherungsschein sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 zu berechnen,wenn der Nachtrag durch einen der folgenden Gründe erforderlich wird:- ein Nachtrag für den Ausschluss eines weiteren Fahrers, der zu Beginn des laufenden Versicherungsjahres noch nicht als weiterer Fahrer imVersicherungsschein eingetragen war;- auf Ihren Wunsch erstellen wir eine Zweitschrift des Versicherungsscheins.Sonstige besondere BescheinigungenFür folgende Dokumente sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 zu berechnen:- für das zusätzliche Ausstellen der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte);- die Erstellung einer gesonderten Finanzamtsbestätigung für den Jahresbeitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung;- für eine besondere Beitragsbestätigung für Ihren Arbeitgeber;- Bestätigung über die Aktivierung des Vertrags aufgrund Zahlung des Folgebeitrags innerhalb eines Monats ab Zugang unserer Kündigung.Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass uns durch die unter 9. aufgeführten Gründe kein oder nur ein wesentlich geringerer Mehraufwandentstanden ist.10. WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 derVVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Sofern der vorliegende Vertrag im elektronischenGeschäftsverkehr geschlossen worden ist, beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Absatz 1 Satz 1 desBürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an AdmiralDirekt.de GmbH, Salierring 47 - 53,50677 Köln oder per Fax an 0221 80159159 oder per E-Mail an [email protected]: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang desWiderrufs entfallenen Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Berechnung des entsprechenden Beitrags erfolgt anhand folgender Formel: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat multipliziert mit 1/365des Jahresbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginntder Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 VVG wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängendenVertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eineDienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung4 / 37InhaltsverzeichnisAllgemeine Bedingungen für die 11121212Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz12Beitragszahlung13Ihre Pflichten bei Gebrauch des Pkw und Folgen einer Pflichtverletzung14Wann beginnt der Versicherungsschutz?Vorläufiger VersicherungsschutzZahlung des ersten oder einmaligen BeitragsZahlung des FolgebeitragsNicht rechtzeitige Zahlung bei FahrzeugwechselZahlungsperiodeZahlung bei LastschrifteinzugsermächtigungBeitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-HaftpflichtversicherungWelche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Pkw?Bei allen VersicherungsartenZusätzlich in der Kfz-HaftpflichtversicherungWelche Folgen hat eine Verletzung dieser .3E.2Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?Bei allen VersicherungsartenZusätzlich in der Kfz-HaftpflichtversicherungZusätzlich in der KaskoversicherungWelche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer Pflichtverletzung15FRechte und Pflichten der mitversicherten Personen16Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des Pkw, lche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Pkw Anderen zufügenWas ist versichert?Wer ist versichert?Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?Was ist nicht versichert?Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem PkwWas ist versichert?Welche Ereignisse sind versichert?Wer ist versichert?In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?Was zahlen wir im Schadenfall?Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die SchadenhöheFälligkeit unserer Zahlung, AbtretungKönnen wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?Was ist nicht versichert?Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungsvertrag kündigen?Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen?Kündigung einzelner VersicherungsartenZugang der KündigungBeitragsberechnung nach KündigungWas ist bei Veräußerung des Pkw zu beachten?Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)15151516161717181818181819

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-VersicherungHH.1H.2II.1I.2I.3I.4I.5I.6I.7I.8J5 / 37Außerbetriebsetzung, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen19Schadenfreiheitsrabatt-System19Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten?Fahrten mit ungestempelten KennzeichenEinstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)ErsteinstufungJährliche NeueinstufungWas bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?Wie können Sie eine Rückstufung vermeiden?Übernahme eines SchadenverlaufsEinstufung nach Abgabe des SchadenverlaufsAuskünfte über den .6Beitragsberechnung nach FahrzeugtypenBeitragsberechnung nach dem Wohnort des che Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-HaftpflichtversicherungÄnderung der TarifstrukturBeitragsänderung aufgrund von Tarifanpassungen23KBeitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands undGebühren für einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand24K.1K.2K.3K.4K.5LÄnderung des SchadenfreiheitsrabattsÄnderung von Merkmalen zur BeitragsberechnungIhre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur BeitragsberechnungÄnderung der Art und Verwendung des PkwGebühren für einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand2324242424242424252525L.1L.2Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sindGerichtsständeMeinungsverschiedenheiten und N.3Premium TarifKomfort TarifBasis TarifZusammensetzung der Tarife26OMulticar-Rabatt27PBesondere Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden27262727Anhang 1: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System29Anhang 2: Merkmale zur Beitragsberechnung für die Kfz-Haftpflicht- unddie Kaskoversicherung31Anhang 3: Art und Verwendung von Fahrzeugen3212Einstufung des Pkw in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen)Rückstufung des Pkw im Schadenfall2930

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-VersicherungAllgemeine Bedingungen für die Kfz-VersicherungDie Kfz-Versicherung umfasst je nach Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)- Kaskoversicherung (A.2)- Schutzbriefversicherung- Fahrerunfallversicherung- Leihwagen Plus VersicherungDiese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein/Nachtrag können Sie entnehmen, welche Versicherungen Siefür Ihren Pkw abgeschlossen haben.Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.A Welche Leistungen umfasst Ihre KfzVersicherung?A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, dieSie mit Ihrem Pkw Anderen zufügenA.1.1 Was ist versichert?Sie haben mit Ihrem Pkw einen Anderen geschädigtA.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei,wenn durch den Gebrauch des Pkwa) Personen verletzt oder getötet werdenb) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommenc) Vermögensschäden verursacht werden, die weder miteinem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbaroder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden)und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprücheaufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrundanderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Pkwgehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigensowie das Be- und Entladen.Begründete und unbegründete SchadenersatzansprücheA.1.1.2 Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wirSchadenersatz in Geld.6 / 37Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten FahrzeugenA.1.1.6 Ist mit dem versicherten Pkw ein Anhänger oderAuflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutzauch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Pkw abgeschleppt odergeschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht.Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oderdas abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während desGebrauchs von dem versicherten Pkw löst und sich noch inBewegung befindet.Mietfahrzeuge im AuslandSofern der Premium Tarif oder der Komfort Tarif vereinbart ist,ist das Führen fremder gemieteter Pkw im Ausland (MallorcaPolice) mitversichert.A.1.1.7 Die Versicherung eines Pkw umfasst auch Schäden,die Sie als Fahrer eines gemieteten, versicherungspflichtigenPkw auf einer vorübergehenden Reise innerhalb desGeltungsbereichs gemäß A.1.4.1, aber ohne Deutschlandverursachen, soweit nicht aus einer für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung Deckung besteht.Wir leisten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.Der Versicherungsschutz besteht ab Beginn der Anmietungfür eine Dauer von höchstens sechs Wochen.A.1.2 Wer ist versichert?Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und fürfolgende Personen (mitversicherte Personen):a) Den Halter des Pkw.b) Den Eigentümer des Pkw.c) Den Fahrer des Pkw.d) Den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnissesmit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zuseiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet.e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn derPkw mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.f) Den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nachA.1.1.6 mitversicherten Fahrzeugs.A.1.1.3 Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrenwir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.RegulierungsvollmachtA.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachteSchadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oderabzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?HöchstzahlungA.1.3.1 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sindjeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- undVermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbeUrsache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. DieHöhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein/Nachtrag entnehmen.Scheitern der Schadenregulierung an Ihrem VerhaltenA.1.1.5 Für den Fall, dass die von uns verlangte Erledigungeines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigungoder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, sind wir fürden von der Weigerung an entstehenden Mehrschaden anHauptsache, Zinsen und Kosten Ihnen gegenüber von derVerpflichtung zur Leistung frei, sofern wir Sie hierauf hingewiesen haben.A.1.3.2 Bei Schäden von Insassen in einem mitversichertenAnhänger gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen.

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-VersicherungÜbersteigen der VersicherungssummenA.1.3.3 Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungendes Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einennicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?Versicherungsschutz in Europa und in der EUA.1.4.1 Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowieden außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereichder Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutzrichtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach demUmfang Ihres Versicherungsvertrags.Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)A.1.4.2 Haben wir Ihnen die Grüne Karte ausgehändigt, gilt:Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherungerstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischenLänder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichensind. Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz2.A.1.5 Was ist nicht versichert?VorsatzA.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, dieSie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.Genehmigte RennenA.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, diebei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einerHöchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch fürdazugehörige Übungsfahrten.Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellteine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.1.5 dar.Beschädigung des versicherten PkwA.1.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen desversicherten Pkw.Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten FahrzeugenA.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mitdem versicherten Pkw- verbundenen Anhängers oder Aufliegers- eines mit dem versicherten Pkw geschleppten oderabgeschleppten Fahrzeugs.Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versicherten Pkw ein betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicherHilfeleistung ohne gewerbliche Absicht abgeschleppt wirdund dabei am abgeschlepptenFahrzeug Schäden verursachtwerden.Beschädigung von beförderten SachenA.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Pkwbefördert werden.Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insasseneines Pkw üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille,7 / 37Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz fürSachen, die Insassen zum persönlichen Gebrauch üblicherweise mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant).Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigterInsassen.Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte PersonA.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oderVermögensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen,dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch desPkw zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Pkw verletztwerden.Nichteinhaltung von Liefer- und BeförderungsfristenA.1.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- undBeförderungsfristen entstehen.Vertragliche AnsprücheA.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder besondererZusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflichthinausgehen.Schäden durch KernenergieA.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durchKernenergie.A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem PkwA.2.1 Was ist versichert?A.2.1.1 Ihr PkwVersichert ist Ihr Pkw gegen Beschädigung, Zerstörung,Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses nachA.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare GegenständeVersichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 alsmitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichertaufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).Beitragsfrei mitversicherte TeileA.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sindfolgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör desversicherten Pkw ohne Mehrbeitrag mitversichert:a) Fest im Pkw eingebaute oder fest am Pkw angebaute Fahrzeugteile, die bereits vom Kfz-Hersteller serienmäßig mitdem Pkw ausgeliefert werden und üblicherweise zum Pkwund dessen Ausstattung gehören.b) Fest im Pkw eingebautes oder am Pkw angebautes oder imPkw unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör.Voraussetzung ist, dass es ausschließlich dem Gebrauchdes Pkw dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) undnach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxusangesehen wird.c) Im Pkw unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zurBehebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen, Leuchtmittel).d) Folgende außerhalb des Pkw unter Verschluss gehalteneTeile, jedoch nur soweit sie nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Hausratversicherung) eineEntschädigung beanspruchen können:- Ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung- Dach-/Heckträger, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,- nach a) bis c) mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeug.zubehör während einer Reparatur,- zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende Ladestation / Ladekabel für den Antriebs-Akkumulator*) des versicherten Fahrzeugs.Ein Antriebs-Akkumulator ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie unddient dem Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.*)Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte TeileA.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a) bis c) aufgeführten Teilesind mitversichert, wenn sie im Pkw fest eingebaut oder amPkw fest angebaut sind.Ist der Basis Tarif vereinbart, sind die unter a) bis c) aufgeführten Teile bis zu einem Gesamtneuwert von 3.000 bruttomitversichert. Ist der Premium Tarif oder der Komfort Tarifvereinbart, gilt die Regelung bis zu einem Gesamtneuwert von6.000 brutto.Die unter b) und c) genannten Teile sind nur versichert, wennund soweit der Einschluss vereinbart ist und sie im Versicherungsschein/Nachtrag ausdrücklich genannt werden:a) Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technischeKommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebauteNavigationssysteme),b) zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Pkw führen,c) individuell für den Pkw angefertigte Sonderlackierungenund -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen.Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.Nicht versicherbare GegenständeA.2.1.2.3 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände(z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch beiVerbindung mit dem Pkw durch eine Halterung, Reisegepäck,persönliche Gegenstände der Insassen).A.2.2 Welche Ereignisse sind versichert?A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,Verlust oder Totalschaden des Pkw einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:Brand und ExplosionA.2.2.1.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand giltein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat undsich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brandgelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf demAusdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,plötzlich verlaufende Kraftäußerung.EntwendungA.2.2.1.2 Versichert ist die Entwendung in nachfolgendenFällen:a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabedes Pkw aufgrund räuberischer Erpressung.b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter der Pkwweder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, nochzur Veräußerung, noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter inkeiner Weise berechtigt ist, den Pkw zu gebrauchen. Nicht8 / 37als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Tätervom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Pkwbeauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn derTäter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oderHaushaltsangehörige ist.Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, VulkanausbruchA.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung vonSturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf denPkw. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung vonmindestens Windstärke 8.Ist der Premium Tarif oder Komfort Tarif vereinbart, sind zusätzlich Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen,Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Vulkanausbruch auf Ihren Pkwmitversichert.Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- und Eismassen.Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnernausgelöst wird.Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens übernatürlichen Hohlräumen.Erdrutsch (z. B. Muren) ist ein naturbedingtes Abrutschenoder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, AscheEruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien undGasen.Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursachtwerden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände aufoder gegen den Pkw geworfen werden. Ausgeschlossen sindSchäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstesVerhalten des Fahrers zurückzuführen sind.Zusammenstoß mit HaarwildA.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrtbefindlichen Pkw mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 1des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).Zusammenstoß mit Tieren aller ArtA.2.2.1.5 Ist der Premium Tarif oder Komfort Tarif vereinbart,ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Pkw mit Tieren aller Art versichert.GlasbruchA.2.2.1.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasungdes Pkw. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben(z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasunggehören Glas und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-,Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays,Monitoren sowie Leuchtmittel.Folgeschäden sind nicht versichert.Kurzschlussschäden an der VerkabelungA.2.2.1.7 Versichert sind Schäden an der Verkabelung desPkw durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.Schäden durch Bisse von Mardern und sonstigen NagetierenA.2.2.1.8 Versichert sind unmittelbar durch Bisse von Mardernund sonstigen Nagetieren verursachte Schäden an Kabeln,Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmaterialien des Pkw. Folgeschäden sind nicht versichert.

Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung9 / 37A.2.2.1.9 Ist der Premium Tarif oder Komfort Tarif vereinbart,sind über A.2.2.1.8 hinaus auch die durch Bisse von Mardernund sonstigen Nagetieren verursachten Folgeschäden bis zueiner Summe von 3.000 brutto versichert.A.2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oderVerlust?Wiederbeschaffungswert abzüglich RestwertA.2.5.1.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Pkwzahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug einesvorhandenen Restwerts des Pkw. Restwerte verbleiben inIhrem Eigentum und sind durch Sie selbst zu verwerten bzw.zu veräußern. Lassen Sie Ihren Pkw trotz Totalschadens oderZerstörung reparieren, gilt A.2.5.2.1.Außerdem übernehmen wir die Kosten für die Entsorgung desFahrzeugs, wenn kein Restwert erzielbar ist.A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,Verlust oder Totalschaden des Pkw einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:Ereignisse der Te

die Kfz-Versicherung (AKB) www.admiraldirekt.de AKB_09.2014_v6.indd 1 02.07.2014 10:51:01 Jetzt scannen - Ihre digitale Servicekarte! Schnelle Hilfe im Schadenfall und bei Fragen zum Vertrag. Verbraucherinformationen für die Kfz-Versicherung