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Forum Steuerrecht Schloss NordkirchenAktuelle Rechtsprechung des BFHzur Besteuerungvon PersonengesellschaftenVRiBFH Michael Wendt07.12.2020

Gliederung Vergütungen für Leistungen des Mitunternehmers Anwendung des § 15a EStG bei mehrstöckigen Beteiligungen Umstrukturierungen, Eintritt und Ausscheiden vonMitunternehmern07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Leistungen des Gesellschafters an die Personengesellschaft Gesellschaftsvertragliche Verpflichtung Gesellschafterbeitrag „Entgelt“ ggf. über Gewinnverteilung Schuldrechtliche Verpflichtung Z.B. Dienstleistung, Miete, Pacht, Darlehen Entgeltanspruch gegen Gesellschaft Betriebsausgabe der Gesellschaft07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Ertragsteuerrechtliche Behandlung § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind die Gewinnanteile der Gesellschafter einer OffenenHandelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderenGesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer(Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft fürseine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe vonDarlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Ertragsteuerrechtliche Behandlung „Gleichstellungsthese“ Mitunternehmer soll möglichstdem Einzelunternehmer gleich gestellt werden Einzelunternehmer kann keine gewinnmindernden Leistungenfür seinen Betrieb erbringen Gewinnverteilungsabrede und schuldrechtliche Vergütung führen zudemselben Ergebnis Gleiche Einkunftsart, gleiche Einkunftshöhe07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Vorabgewinn für Geschäftsführung bei GmbH & Co. KG BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 11/18 (BStBl II 2020, .12.2020 GmbH führt Geschäfte der KG,A B führen Geschäfte der GmbH Vorabgewinnanteil der GmbH fürHaftung und Geschäftsführung Keine vereinbarte Vergütung fürGeschäftsführung an A B FA: Kein Gewinnanteil für GmbH FG: Vorabgewinnanteil ist GmbHzuzurechnenBehandlung des Vorabgewinnanteils? Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Vorabgewinn für Geschäftsführung bei GmbH & Co. KG BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 11/18 (BStBl II 2020, 641) LeitsatzSieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn derKomplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, dievon einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der KomplementärGmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führendenKommanditisten zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die GmbH demKommanditisten ein Entgelt für seine Tätigkeit schuldet.07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Geschäftsführung bei GmbH & Co. KG Komplementär-GmbH ist Geschäftsführerin der KG Geschäftsführer der GmbH kann ein Kommanditist sein Vergütung der GmbH für Geschäftsführungist Sondervergütung der GmbH Von GmbH gezahlte Vergütung an Geschäftsführerist Sonderbetriebsausgabe der GmbH Für Kommanditisten als Geschäftsführerist Vergütung zugleich Sondervergütung07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Unterbleiben von Vergütungan geschäftsführenden Personengesellschafter Gesellschafterbeitrag,der Gewinnverteilung nicht beeinflusst Bei Verzicht auf entstandenen Vergütungsanspruch:Sondervergütung und Einlage07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Unterbleiben von Vergütungan geschäftsführenden Kapitalgesellschafter Gesellschafterbeitrag undErhöhung des thesaurierten Gewinns Bei Verzicht auf entstandenen Vergütungsanspruch:Zufluss und verdeckte Einlage07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Unterbleiben von Vergütung an geschäftsführendenGesellschafter von GmbH & Co. KG Für geschäftsführenden DoppelgesellschafterGewinnanteil bei KG und verdeckte Einlage bei GmbH Keine Thesaurierung zum KSt-Tarif möglich,Betrag unterliegt als Gewinnanteil sofort der ESt Für Nur-GmbH-Gesellschafter Gesellschafterbeitrag Betrag wird thesauriert, ESt-Versteuerung bei späterer Ausschüttung07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Sondervergütung BFH-Urteil vom 6.2.2020 IV R 5/18 (BStBl II 2020, 448)ABDarlehenGmbHKGZinsen Finanzierung des Aktienerwerbsdurch zweckgebundenes Darlehenvon A Dividendeneinnahmen von AGteilweise steuerbefreitnach § 3 Nr. 40 EStG Darlehenszinsen an ABetriebsausgabe undSondervergütungDividendenAG07.12.2020Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf Darlehenszinsen? Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG bei Sondervergütung BFH-Urteil vom 6.2.2020 IV R 5/18 (BStBl II 2020, 448) Leitsatz§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang aufBetriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie dieseSondervergütungen der Gesellschafter sind.07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Bedeutung des Teileinkünfteverfahrens Teilsteuerbefreiung der Einnahmenzur Berücksichtigung der Vorbelastung mit KSt Teilabzugsverbot für zusammenhängende Ausgabenzur Vermeidung einer Doppelbegünstigung M.E. nicht folgerichtig,weil einmalige Vollbesteuerung stattfindet,aber nach BFH und BVerfG verfassungsgemäß07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaftals Anteilseigner Anwendung des Teileinkünfteverfahrensauf Ebene der Gesamthand Feststellung im Gewinnfeststellungsbescheid Gesetzlich vorgegeben „Nettoverfahren“,also Ergebnis nach Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG etc. und § 3c Abs. 2EStG Akzeptiert aber auch „Bruttoverfahren“,also Feststellung ohne Teileinkünfteverfahren und Mitteilung derbegünstigten Einnahmen und Ausgaben Bei mehrstufigen Beteiligungen nur „Bruttoverfahren“ möglich07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Besonderheit bei dem Teilabzugsverbot unterliegenden Ausgaben,die zugleich Sondervergütungen sind Hinzurechnung der Sondervergütungverhindert im Ergebnis Gewinnminderung Doppelbegünstigung kann nicht eintreten,deshalb insoweit keine Anwendung des Teilabzugsverbots07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Beispiel An GmbH &. Co. KG sind A und B zu je 50 % beteiligt.Im Wj. werden nur Dividenden von einer Kapitalgesellschaftin Höhe von 100 bezogen. Die KG hat die Beteiligung fremdfinanziertund zahlt im Wj. Darlehenszinsen von 10.07.12.2020 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Beispiel Ermittlung des netto festzustellenden Gesamthandsgewinns:Bilanzgewinn 100 ./. 1090Kürzung § 3 Nr. 40 EStG./. 40Hinzurechnung § 3c Abs. 2 EStGGesamthandsgewinn07.12.2020454 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Beispiel Einkünfte bei Darlehen von Dritten dervergütung000Gesamt272754 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Beispiel Einkünfte bei Darlehen von A nach n272754Sondervergütung10010Gesamt372764 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Beispiel Einkünfte bei Darlehen von A nach BFH-Urteil gütung10010Gesamt352560 Wendt

Vergütung für Leistungendes Mitunternehmers Teileinkünfteverfahren bei Personengesellschaft alsAnteilseigner Ungeklärt: Refinanzierungskosten des Gesellschafters Kosten der Refinanzierung des Gesellschafterdarlehenssind Sonderbetriebsausgaben Anwendung des § 3c Abs. 2 EStG auf diese Ausgaben? Refinanzierungskosten der Gesellschaft unterlägen Teilabzugsverbot Gleichstellungsthese verlangt möglichst Gleichbehandlungmit Einzelunternehmer, der ebenfalls Teilabzugsverbot unterläge M.E. daher Erstreckung des „wirtschaftlichen Zusammenhangs“nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf Refinanzierungskostendes Gesellschafters07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen Beschränkte und mittelbar unbeschränkte Verlusthaftung BFH-Urteil vom 19.9.2019 IV R 32/16 (BStBl II 2020, 199)AErhöhung negativesKapitalkonto 22.352 KommanditistKomplementärinGmbH100 %KGVerlust KG 22.352 6%94 %07.12.2020GbRVerlust GbR 17.642 (Anteil KG 16.584 ) WendtDurchgeleiteter Verlustanteil aus GbR ausgleichsfähig?

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen Beschränkte und mittelbar unbeschränkte Verlusthaftung BFH-Urteil vom 19.9.2019 IV R 32/16 (BStBl II 2020, 199) LeitsatzWird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einemGesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog.Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus derBeteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KGanzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei der GbR sind nicht zuberücksichtigen.07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen Bedeutung des § 15a EStG Beschränkung der Verlustnutzungbei Gesellschaftern, die nur mit Einlage haften Verlustanteile, die zu negativem Kapitalkonto führen,werden nur mit künftigen Gewinnanteilen verrechnet Gesellschaftsrechtlich werden Verluste auchüber Einlage hinaus zugerechnet Entnahmeverbot für spätere Gewinnanteilebis zur Auffüllung der Einlage07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen § 15a EStG nur bei Oberpersonengesellschaft Beschränkt haftender Obergesellschafter unterliegt § 15a EStGauf Ebene der Obergesellschaft mit gesamten Verlustanteil Gewinn/Verlustanteil der Obergesellschaft aus Untergesellschaftfließt in Ergebnis der Obergesellschaft ein Entscheidend ist gesondert und einheitlich festgestellter Anteilan Einkünften der Untergesellschaft07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen § 15a EStG nur bei Oberpersonengesellschaft Zebra-Untergesellschaft wird ertragsteuerlich negiert Ideeller Anteil an Wirtschaftsgütern wird als Betriebsvermögender Obergesellschaft behandelt Anteilige Einnahmen und Ausgaben sind originärer Bestandteildes Gewinns der Obergesellschaft § 15a EStG kann gleichwohl auch bei vermögensverwaltenderUntergesellschaft angewendet werden BMF-Schreiben vom 15.09.2020 zur sinngemäßen Anwendungdes § 15a EStG bei vermögensverwaltenden KGnach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG (BStBl I 2020, 919)07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen § 15a EStG nur bei Unterpersonengesellschaft Beschränkt haftende Obergesellschaft unterliegt§ 15a EStG mit Verlustanteil aus Untergesellschaft Nur ausgleichsfähiger Verlustanteil aus Untergesellschaft fließt ineinkommensteuerliches Ergebnis der Obergesellschaft ein Verrechenbare Verluste werden als solchean Obergesellschafter durchgeleitet07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen § 15a EStG bei Ober- und Untergesellschaft Korrektur des Kapitalkontos iSd. § 15a EStGauf Ebene der Obergesellschaft Spiegelbild des Kapitalkontos bei Untergesellschafterhöht/mindert Kapitalkonto bei Obergesellschaft nicht Verluste mindern Kapitalkonto nur auf jeweiliger Ebene Gedankliche Zerlegung verrechenbarer Verlustedes Obergesellschafters in zwei Teilbeträge Weitergeleitete Verluste aus Untergesellschaft Eigene Verlustanteile aus Obergesellschaft07.12.2020 Wendt

Anwendung des § 15a EStGbei mehrstöckigen Beteiligungen § 15a EStG bei Doppelgesellschafter Anwendung des § 15a EStG auf jeweiliger Ebene Kein Ausschluss beschränkter Haftung bei Obergesellschaftdurch unbeschränkte Haftung bei Untergesellschaft07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung bei Kapitalbeteiligung im SonderBV BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 17/17 (DStR 2020, 2192)ABKpl.GmbHGmbHAGKGVermietung Anteile an AGSonderBV II bei KG Abspaltung Teilbetrieb von AGauf GmbH Zuteilung von je 100 neue Anteile für A und B Beteiligung von B an GmbHanschließend 0,4 ahme wegen disquotaler Abspaltung? Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung bei Kapitalbeteiligung im SonderBV BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 17/17 (DStR 2020, 2192) Leitsatz1. Befinden sich bei einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG dieAnteile an dem übertragenden Rechtsträger im notwendigenSonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer Personengesellschaft undwerden diesem infolge der Abspaltung Anteile an dem übernehmendenRechtsträger zugeteilt, bleiben diese Anteile bis zu ihrer Entnahme gleichfallsnotwendiges Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung bei Kapitalbeteiligung im SonderBV BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 17/17 (DStR 2020, 2192) Leitsatz2. Zu einem Sondergewinn des Gesellschafters kann sowohl der "Anteilstausch"selbst als auch eine Entnahme der von dem übernehmenden Rechtsträgerzugeteilten Anteile aus dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen II führen.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung als „Anteilstausch“ § 123 UmwG(1) (2) Ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) kann von seinem Vermögeneinen Teil oder mehrere Teile abspalten1. zur Aufnahme durch Übertragung dieses Teils oder dieser Teile jeweils alsGesamtheit auf einen bestehenden oder mehrere bestehende Rechtsträger(übernehmende Rechtsträger) oder2. zur Neugründung durch Übertragung dieses Teils oder dieser Teile jeweils alsGesamtheit auf einen oder mehrere, von ihm dadurch gegründeten neuen odergegründete neue Rechtsträgergegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften dieses Rechtsträgers oderdieser Rechtsträger an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers(Abspaltung).07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung als „Anteilstausch“ § 128 UmwG1Werdenbei Aufspaltung oder Abspaltung die Anteile oder Mitgliedschaften derübernehmenden Rechtsträger den Anteilsinhabern des übertragendenRechtsträgers nicht in dem Verhältnis zugeteilt, das ihrer Beteiligung an demübertragenden Rechtsträger entspricht, so wird der Spaltungs- undÜbernahmevertrag nur wirksam, wenn ihm alle Anteilsinhaber des übertragendenRechtsträgers zustimmen. 2Bei einer Spaltung zur Aufnahme ist der Berechnung desBeteiligungsverhältnisses der jeweils zu übertragende Teil des Vermögens zugrundezu legen.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung als „Anteilstausch“ § 15 UmwStG(1) 1Geht Vermögen einer Körperschaft durch Aufspaltung oder Abspaltung oderdurch Teilübertragung auf andere Körperschaften über, gelten die §§ 11 bis 13vorbehaltlich des Satzes 2 und des § 16 entsprechend. 2§ 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 2sind nur anzuwenden, wenn auf die Übernehmerinnen ein Teilbetrieb übertragenwird und im Falle der Abspaltung oder Teilübertragung bei der übertragendenKörperschaft ein Teilbetrieb verbleibt. 3Als Teilbetrieb gilt auch einMitunternehmeranteil oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die dasgesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Abspaltung als „Anteilstausch“ § 13 UmwStG07.12.2020(1) Die Anteile an der übertragenden Körperschaft gelten als zum gemeinenWert veräußert und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmendenKörperschaft gelten als mit diesem Wert angeschafft.(2) 1Abweichend von Absatz 1 sind auf Antrag die Anteile an derübernehmenden Körperschaft mit dem Buchwert der Anteile an derübertragenden Körperschaft anzusetzen, wenn1. das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerungdes Gewinns aus der Veräußerung der Anteilean der übernehmenden Körperschaft nicht ausgeschlossenoder beschränkt wird oder 2Die Anteile an der übernehmenden Körperschaft treten steuerlichan die Stelle der Anteile an der übertragenden Körperschaft.3Gehören die Anteile an der übertragenden Körperschaft nicht zu einemBetriebsvermögen, treten an die Stelle des Buchwerts die Anschaffungskosten. Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Gewinnauswirkung der Abspaltung Allgemeiner bilanzsteuerrechtlicher Grundsatz,dass Gegenleistung für Übertragung ins BV gelangt Für „Anteilstausch“ ausdrücklich durch § 13 UmwStG geregelt Keine Gewinnauswirkung bei Buchwertfortführung Aufdeckung der stillen Reserven bei Ansatz des gemeinen Werts07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Entnahme nach Abspaltung Verbleiben im BV bei notwendigem oder gewillkürtem BV Ansonsten Ausscheiden in der nächsten juristischen Sekunde Entnahme zum Teilwert mit Aufdeckung stiller Reservenim Fall einer Abspaltung zum Buchwert07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Sonderbetriebsvermögen II Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen II Wirtschaftsgut, das dazu dient, besonderen Einfluss aufPersonengesellschaft auszuüben und dadurch Stellung des Gesellschaftersin Personengesellschaft zu stärken Bei Kapitalbeteiligung unter zwei Aspekten denkbar Kapitalgesellschaft ist Gesellschafter oder Organ der Personengesellschaft Personengesellschafter gewinnt Einfluss durch „Diktat“ wirtschaftlicherBedingungen (Beschaffung, Absatz)07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Sonderbetriebsvermögen II Anteile des Besitzpersonengesellschafters anBetriebskapitalgesellschaft sind SonderBV II Einheitliche geschäftliche Willensbildung07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung möglich Jetzt äußert BFH Zweifel Überschreitung zulässiger Rechtsfortbildung?07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Auflösung von Ergänzungsbilanzen bei Teilanteilsveräußerung BFH-Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16 (BStBl II 2020, 378)M†XSPartGEÜR07.12.2020FA X verstirbt,PartG wird ohne ihn fortgesetzt Abfindung aus Vermögen derAltgesellschafter an Erben;Ergänzungsrechnungen für Abfindungund negatives Kapitalkonto M überträgt entgeltlich Teilanteile aufneue Gesellschafterin A und auf F S überträgt entgeltlich Teilanteil auf FErgänzungsrechnung aus Abfindungbei Teilanteilsveräußerungen voll aufzulösen? Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Auflösung von Ergänzungsbilanzen bei Teilanteilsveräußerung BFH-Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16 (BStBl II 2020, 378) Leitsatz1. Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselbenPersonengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege derAnwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mitdem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichenMitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereitsim Anwachsungszeitpunkt die Absicht hat, den hinzuerworbenen Anteil an einenanderen Mitgesellschafter zu veräußern (Anschluss an BFH-Urteil vom22.06.2017 - IV R 42/13, BFHE 259, 258).07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Auflösung von Ergänzungsbilanzen bei Teilanteilsveräußerung BFH-Beschluss vom 6.8.2019 VIII R 12/16 (BStBl II 2020, 378) Leitsatz2. Die Auflösung oder Beibehaltung des Korrekturpostens zu den demGesellschafter anteilig zuzurechnenden Wirtschaftsgütern desGesamthandsvermögens in einer positiven Ergänzungsbilanz oder -rechnung istvon der Beibehaltung des Umfangs der Beteiligung an den Wirtschaftsgütern desGesamthandsvermögens abhängig. Im Fall der Veräußerung einesTeilmitunternehmeranteils ist die positive Ergänzungsbilanz oder -rechnungkorrespondierend in Höhe des veräußerten Bruchteils des Anteils aufzulösen unddas Mehrkapital insoweit in das anteilige Buchkapital des veräußerten Teilanteilseinzubeziehen.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Einheitlicher Personengesellschaftsanteil Gesellschafter einer Personengesellschaftkann zivilrechtlich nur einen Anteil haben Getrennt oder nacheinander erworbene Anteilevereinigen sich zu einem Anteil Steuerrechtlich existiert dann auch nur ein Mitunternehmeranteil Etwaige Ergänzungsbilanz aus Teilanteilserwerbentfällt rechnerisch auf den gesamten Anteil Deshalb anteilige Auflösung bei späterer Teilanteilsveräußerung07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ergänzungsbilanz Definition der Rechtsprechung: Korrektur zu den Wertansätzen von Wirtschaftsgütern desGesellschaftsvermögens in der Steuerbilanz der Gesellschaft Korrektur des Gewinnanteils des Gesellschafters„im Interesse einer zutreffenden Besteuerung“ Bildung insbesondere nach Anteilserwerbmit Kapitalkonto übersteigenden Aufwendungen Mehraufwendungen sind auf Wirtschaftsgüterdes Gesamthandsvermögens zu verteilen,soweit stille Reserven existieren Geschäfts- bzw. Praxiswert ist insoweit entgeltlich erworben07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Vorübergehender Anteilserwerb Mitunternehmerstellung ist unabhängigvon der Dauerhaftigkeit der Gesellschafterstellung Absicht der sofortigen Weiterveräußerung ist unschädlich „Verwässerung“ (Korn) der Mehranschaffungskostenbei Vereinigung mit Altanteil Vermeidbar durch Zwischenschaltung einer Oberpersonengesellschaft(aber GewSt auf Veräußerung und ggf. Umqualifizierungfreiberuflicher Einkünfte)07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Anteilserwerb durch Anwachsung Ausscheiden eines Personengesellschafters bewirkt Anwachsungbei verbleibenden Gesellschaftern Entgeltlicher Anteilserwerb bei Abfindungggf. einschließlich Übernahme eines negativen Kapitalkontos Ansonsten unentgeltliche Teilanteilsübertragungnach § 6 Abs. 3 EStG07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Anteilserwerb durch Anwachsung Aus Sicht des Ausscheidenden nicht Veräußerung,sondern Aufgabe des Mitunternehmeranteils Entschieden für Sachwertabfindung Ebenso bei Barabfindung aus Gesellschaftsvermögenoder Abfindung aus Vermögen der anderen Gesellschafter (so hier) Abfindung führt zu Aufgabegewinn (§ 16 Abs. 3 Satz 6 EStG)07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Teilanteilsübertragung durch Eintritt eines Neugesellschafters Ohne Kapitalerhöhung durch Einlage des Neuen Bei Zahlung an Altgesellschafter Teilanteilsveräußerung Ohne Zahlung unentgeltliche Teilanteilsübertragung Wichtig: Bei Sonderbetriebsvermögen von Altgesellschafternkann Behaltefrist nach § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG ausgelöst werden07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Teilanteilsübertragung durch Eintritt eines Neugesellschafters Kapitalerhöhung durch Einlage des Neugesellschafters Ertragsteuerlich lt. BFH Entstehen einer neuen Mitunternehmerschaft Einbringung der Mitunternehmeranteile durch Altgesellschaftermit Bewertungswahlrecht nach § 24 UmwStG Bei zusätzlicher Zahlung an Altgesellschafterinsoweit Teilanteilsveräußerung Missverständlich hier BFH Hinweis auf § 24 UmwStG trotz fehlender Einlage07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden des Fiskalerben mit negativem Kapitalkonto BFH-Urteil vom 19.9.2019 IV R 50/16 (BStBl II 2020, 57)LandLand†AX †BYC.Negative KapitalkontenX XGmbH07.12.2020KGGewSt-Belastung der Aufgabegewinne? Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden des Fiskalerben mit negativem Kapitalkonto BFH-Urteil vom 19.9.2019 IV R 50/16 (BStBl II 2020, 57) Leitsatz1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerbenaus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbtenMitunternehmeranteils.2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindungausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehendeAufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibendenGesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zuverteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertragder Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Fiskus als Erbe § 1942 BGB Anfall und Ausschlagung der Erbschaft(1) Die Erbschaft geht auf den berufenen Erbenunbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft).(2) Der Fiskus kann die ihm als gesetzlichem Erbenangefallene Erbschaft nicht ausschlagen. § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung(1) Wird die Erbschaft ausgeschlagen,so gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt.(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde,wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte;der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Fiskus als Erbe § 1936 BGB Gesetzliches Erbrecht des Staates1Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oderLebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land,in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitzoder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichenAufenthalt hatte. 2Im Übrigen erbt der Bund.07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Fiskus als Erbe eines Mitunternehmers Bei Nachfolgeklausel tritt Erbe gesellschaftsrechtlichan Stelle des verstorbenen Gesellschafters Gilt auch für Fiskus als Erben Ertragsteuerlich wird Nachfolger Mitunternehmer,wenn Vorgänger Mitunternehmer war Gilt auch für Fiskus als Erben, selbst wenn Erbanfallauf Ausschlagung wegen Überschuldung beruht Gewinnerzielungsabsicht in Gestalt der Erzielungeines Veräußerungsgewinns wird immer bestehen07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteilsdurch Fiskus Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn wird einkommensteuerlichdem Fiskus zugerechnet Gewinn unterliegt der GewSt (§ 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG) Fiskus ist keine natürliche Person (ohne Bedeutung,ob er an Stelle einer natürlichen Person getreten ist) GewSt-Schuldner ist Personengesellschaft,wirtschaftliche Belastung trifft übrige Gesellschafter Verrechenbare Verluste nach § 15a EStGmindern nicht den Gewerbeertrag07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden des Mitunternehmers ohne Abfindungim Gesellschaftsrecht Vermögensanteile des Ausscheidendenwachsen den übrigen Gesellschaftern an Mitgliedschaftsrechte gehen unter07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden des Mitunternehmers ohne Abfindungim Ertragsteuerrecht bei positivem Kapitalkonto Unentgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteilsauf übrige Gesellschafter Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG07.12.2020 Wendt

Umstrukturierungen, Eintritt undAusscheiden von Mitunternehmern Ausscheiden des Mitunternehmers ohne Abfindungim Ertragsteuerrecht bei negativem Kapitalkonto Unentgeltliche Übertragungbei Bereicherung der übrigen Gesellschafter Anderenfalls Aufgabe des Mitunternehmeranteils Gewinn in Höhe des negativen KapitalkontosGgf. Abzug verrechenbarer VerlusteÜbergang des negativen Kapitalkontos auf übrige GesellschafterÜbrige Gesellschafter erzielen sofort wirksamen Verlust Verlust in voller Höhe des Kapitalkontos ohne Aufdeckung stiller Reserven(a.A. Riedesser, NWB 2020, 1918) Anwendung des § 15a EStG (ggf. nur verrechenbar)07.12.2020 Wendt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !07.12.2020

Jul 12, 2020 · Gesellschafter von GmbH & Co. KG Für geschäftsführenden Doppelgesellschafter Gewinnanteil bei KG und verdeckte Einlage bei GmbH . Ausscheiden von Mitunternehmern Abspaltung bei Kapitalbeteiligung im SonderBV BFH-Urteil vom 28.5.2020 IV R 17/17 (DStR 2020, 2192)