
Transcription
infotext Medienrecht: Rechte und PflichtenMedienrecht: Rechte und PflichtenDie Nachrichten-App auf dem Smartphone, das Radio im Auto, der Fernsehapparat imWohnzimmer und die Zeitung am Kiosk: Massenmedien zeigen uns, was in der Weltpassiert. Auch auf Social-Media-Plattformen wie Twitter, Instagram oder YouTubekönnen Menschen sich informieren. Informationen zu verbreiten, ist die Aufgabe derMedien innerhalb der Gesellschaft.AUFGABE DER MEDIEN IN DERGESELLSCHAFTDie Pressefreiheit ermöglicht den Medien, ihregesellschaftlichen Funktionen zu erfüllen.Das sind: die Informationsfunktion: Medien sollenwahrheits- und sachgemäß informieren undaufklären, die Meinungsbildungsfunktion: Mediensollen dazu beitragen, dass Menschen sicheine fundierte Meinung bilden können, die Kontrollfunktion: Medien sollen dasgesellschaftliche Geschehen hinterfragen undMissstände kritisieren, zum Beispiel in Politikoder Wirtschaft.Auch bei funk gehört die journalistische Sorgfaltspflicht zum Handwerkszeug dazu – so wie für Saadet von„reporter“. Foto: WDRGESETZE UND REGELNDabei gibt es Gesetze und Regeln, die Medienbeachten müssen. Manche Gesetze stärken dieRechte von Journalistinnen und Journalisten,damit diese ihre Pflicht erfüllen können. AndereGesetze schränken die Berichterstattung ein,damit sie seriös bleibt und um Persönlichkeitsrechte zu schützen.MEINUNGS- UND PRESSEFREIHEITIn Deutschland ist die Meinungs- und Pressefreiheit durch das Grundgesetz gesichert. Sie giltsowohl für Privatpersonen als auch für Medien.Im Grundgesetz heißt es:„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreitenund sich aus allgemein zugänglichen Quellenungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheitund die Freiheit der Berichterstattung durchRundfunk und Film werden gewährleistet. EineZensur findet nicht statt.“Der letzte Satz ist besonders wichtig für diejournalistische Arbeit: „Eine Zensur findet nichtstatt.“ Das heißt: Die Politik darf keine Inhalte vorder Veröffentlichung kontrollieren oder verändern.SELBSTKONTROLLE DER MEDIENDass Zeitungen und Online-Medien diese Funktionen erfüllen, ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Sie erfüllen diese Aufgaben freiwillig. Aberes gibt eine Organisation, die überwacht, ob dieMedien bei ihrer Arbeit Fehler machen. Das istder Deutsche Presserat, ein Zusammenschlussaus den Verbänden der Verlegerinnen und Verleger und der Journalistinnen und Journalisten.Der Presserat hat 16 Regeln für die Medienverfasst. Man nennt sie Pressekodex. Die Verlagshäuser in Deutschland haben sich freiwilligverpflichtet, sich daran zu halten. Man kann alsosagen: Sie kontrollieren sich selbst. Die erstenSätze im Kodex lauten:„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung derMenschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote derPresse. Jede in der Presse tätige Person wahrt aufdieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.“Für die Berichterstattung im öffentlichrechtlichen Rundfunk gibt es gesetzliche Vorschriften. Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunktgehören zum Beispiel das Fernsehprogrammvon ARD, ZDF und WDR, aber auch das Kinderprogramm im KiKa und Radiosender wie 1LIVEoder WDR COSMO. Das Gesetz legt fest, dasssie unabhängig und sachlich genau arbeiten, aufeine Meinungsvielfalt in ihrem Programm
infotext Medienrecht: Rechte und PflichtenFür sogenannte „alternative Medien“ im Internet spielen die Regeln des Presserates oft keine Rolle. Foto: imago/Steinachachten und sich an journalistische Grundsätze halten müssen. Ob die Redaktionen dastun, kontrolliert ein Gremium im jeweiligenSender. Beim WDR heißt es Rundfunkrat. Erachtet zum Beispiel darauf, dass das Programmvielfältig ist und für jeden Menschen etwasbietet. Das gilt übrigens auch für funk und dieYouTuberinnen und YouTuber, die im Auftragvon funk produzieren.JOURNALISTISCHE SORGFALTSPFLICHTJournalistische Sorgfaltspflicht bedeutet: Wasdie Medien berichten, muss sorgfältig recherchiert sein. Redaktionen müssen alle Informationen überprüfen, die sie verbreiten. Das istim Pressekodex, in den Landespressegesetzenund für den WDR im WDR-Gesetz festgelegt.Und das ist auch in den Landespressegesetzenfestgelegt. Um sorgfältig zu recherchieren,brauchen Journalistinnen und Journalisten oftmehr als eine Quelle. Beispiel: Jemand behauptet, in einen Club würden keine Männermit südländischem Aussehen hineingelassen.Medien dürfen diese Aussage nicht einfachveröffentlichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Behauptung zu überprüfen: Siekönnen recherchieren, ob es weitere Menschengibt, die diese Erfahrung gemacht haben. Siekönnen auch selbst testen, ob das stimmt. Injedem Fall müssen sie die Behauptung prüfenund auch die Gegenseite befragen, also denClub.Auch Journalistinnen und Journalisten, die ihreBerichte eigenständig in einem Blog oder aufYouTube veröffentlichen, können sich an diejournalistische Sorgfaltspflicht halten. Wennsie das aber nicht tun, kann der Presserat sienicht abmahnen, da sie keine Mitglieder sindund ihm gegenüber keine Selbstverpflichtungerklärt haben.INFORMATION UND MEINUNGUm ihre Informationsfunktion zu erfüllen,trennen die meisten Medien in ihren BeiträgenMeinungen und Tatsachen klar voneinander.Meinungsbetonte Beiträge, wie zum Beispiel Kommentare, Kolumnen und Glossen,sind deshalb besonders gekennzeichnet. Sosehen Menschen direkt, wann sie mit Fakteninformiert werden und wann jemand seineMeinung äußert.In anderen Formaten, wie beispielsweise inmanchen YouTube-Videos, sind Meinungenund Tatsachen oft nicht so klar voneinandergetrennt. Hier müssen Zuschauerinnen undZuschauer selbst genau aufpassen, um beidesvoneinander zu unterscheiden.Den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung kann man sich somerken: Alles, was vor Gericht bewiesen werden könnte, zum Beispiel durch Urkunden oderZeugen, ist eine Tatsachenbehauptung – unddie muss stimmen. Bei Meinungsäußerungengeht es dagegen um Bewerten, Glauben oderVermuten. Ein Beispiel: „Meine Nachbarin hörttäglich Schlager“ ist eine Tatsachenbehauptung.„Ich finde den Musikgeschmack meiner Nachbarin grauenhaft“ ist eine Meinungsäußerung.
infotext Medienrecht: Rechte und PflichtenMedienrecht: Rechte und PflichtenWas in der Welt passiert, erfahren wir durch die Medien – zum Beispiel durchNachrichten-Apps, Zeitungen, Radio und Fernsehen. Man nennt sie Massenmedien.Auch im Internet finden Menschen Informationen, zum Beispiel in sozialen Netzwerkenwie Twitter, Instagram oder YouTube.Aufgaben und Funktionen der Medien in der Gesellschaftdie Informationsfunktion: Medien sollen die Menscheninformieren und aufklärendie Meinungsbildungsfunktion: Medien sollen denMenschen helfen, sich eine eigene Meinung zu bilden Für diese Medien gibt es besondere Gesetzeund Regeln. Ihr Programm muss zum Beispielvielfältig sein. Das heißt: Für jeden Menschensoll etwas dabei sein. In jedem öffentlich-rechtlichen Sender gibtes eine Gruppe von Leuten, die kontrolliert,ob sich die Redaktionen an die Regeln undGesetze halten. Beim WDR macht das derRundfunkrat.JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTENMÜSSENdie Kontrollfunktion: Medien sollen Ereignissehinterfragen und kritisieren, wenn etwas falsch läuftGrafik: mctWAS IST DIE MEINUNGS- UNDPRESSEFREIHEIT? In Deutschland stehen Meinungsfreiheit undPressefreiheit im Grundgesetz.Das bedeutet, jede und jeder darf frei seineoder ihre Meinung sagen, aufschreiben oderdurch Bilder ausdrücken. Das gilt für einzelne Personen genauso wie fürMedien. Sie dürfen frei berichten. Das heißt:Die Politik darf keine Inhalte kontrollierenoder verändern.WAS IST DER DEUTSCHE PRESSERAT? Medien müssen sich bei ihrer Arbeit anGesetze und Regeln halten. Das überprüft beiZeitungen und in Online-Medien der Presserat. Im Deutschen Presserat sitzen Vertreter vonJournalistinnen und Journalisten und vonVerlagen. Der Presserat hat Regeln für dieMedien verfasst. Man nennt sie Pressekodex.Die Verlagshäuser in Deutschland halten sichfreiwillig daran.WER KONTROLLIERT ÖFFENTLICHRECHTLICHE MEDIEN? Öffentlich-rechtliche Medien sindzum Beispiel das Fernsehprogrammvon ARD, ZDF und WDR, aber auch dasKinderprogramm im KiKa und Radiosenderwie 1LIVE oder WDR COSMO. Dazu gehörenauch die YouTube-Kanäle von funk. sorgfältig recherchierenDas bedeutet, Redaktionen müssen alleInformationen überprüfen, die sie verbreiten.Das steht in den Landespressegesetzen und zumBeispiel auch im WDR-Gesetz. Dazu brauchenJournalistinnen und Journalisten oft mehr alseine Quelle.Beispiel: Jemand sagt, in einen Club würdenkeine Ausländer reingelassen. Medien dürfendiese Aussage nicht einfach veröffentlichen.Sie müssen sie prüfen:Sie können recherchieren, ob es weitereMenschen gibt, die diese Erfahrung gemachthaben. Sie können auch selbst testen, obdas stimmt. In jedem Fall müssen sie dieBehauptung prüfen und auch die Gegenseitebefragen, also den Club. Information und Meinung voneinandertrennenIn Beiträgen wie Kommentaren, Kolumnenund Glossen geht es um die eigene Meinungeiner Journalistin oder eines Journalisten. DieInformationen darin sind also nicht neutral. VieleRedaktionen kennzeichnen solche Beiträge.So sehen Menschen direkt, wann sie neutraleInformationen bekommen und wann jemandseine Meinung sagt. In anderen Medien, wie beispielsweise inmanchen YouTube-Videos, sind Meinungenund Tatsachen oft nicht so klar voneinandergetrennt. Hier müssen Zuschauerinnen undZuschauer genau aufpassen, um beidesvoneinander zu unterscheiden.
infotext Medienrecht: Grenzen der BerichterstattungMedienrecht: Grenzen der BerichterstattungDie Meinungs- und Pressefreiheit hat auch ihre Grenzen. Medien dürfen nicht zensiertwerden. Aber: Wer Texte, Videos oder Bilder veröffentlicht, muss auch viele Gesetzebeachten. Diese Gesetze gelten nicht nur für Journalistinnen und Journalisten, sondernfür alle Veröffentlichungen, also auch für Beiträge im Internet.DAS PERSÖNLICHKEITSRECHTOhne Einwilligung darf niemand ein Bildvon einer anderen Person veröffentlichen.Foto: dpa/Michael KappelerJeder Mensch hat ein Recht darauf, dass seinPrivatleben besonders geschützt wird. Das stehtim Grundgesetz. Wie es in der Wohnung aussieht,welches Liebesleben ein Mensch hat, was er fühltund denkt – das alles geht die Öffentlichkeitnichts an. Wenn ein Mensch nicht möchte, dassdarüber berichtet wird, dann dürfen diese Dingein der Regel nicht veröffentlicht werden.DAS RECHT AM EIGENEN BILDNiemand darf ohne Einwilligung Fotos von eineranderen Person veröffentlichen. Deshalb fragenPressefotografinnen und -fotografen oder Kameraleute meistens, ob sie ein Foto machen oder filmen dürfen, und erklären, wo, zu welchem Themaund wie das Material benutzt wird. Bei Kindernund Jugendlichen bis 18 Jahren müssen die Elterngefragt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen:Von einer öffentlichen Veranstaltung dürfenBilder veröffentlicht werden, ohne die abgebildeten Personen zu fragen. Das gilt auch bei Bildern,die einen öffentlichen Raum zeigen – aber nur,wenn die abgebildeten Personen nicht wesentlichfür die inhaltliche Aussage des Bildes sind, wennes also darum geht, den Ort zu zeigen und nichteinzelne Menschen, die sich dort aufhalten.Es gelten weniger strenge Regeln, wenn das Bildein Thema der Zeitgeschichte behandelt. Dasbetrifft häufig, aber nicht ausschließlich Personen,die in der Öffentlichkeit bekannt sind. Auch fürdiesen Personenkreis ist die Veröffentlichung vonBildern aus dem Bereich der Privat- und Intimsphäre tabu.DAS RECHT AM EIGENEN WORTEs gibt auch das Recht am eigenen Wort. Wennzum Beispiel ein Interview mit dem Smartphoneaufgenommen wird, darf die Aufnahme nichtohne Einverständnis des oder der Interviewtenveröffentlicht werden. Auch hier gibt es eineAusnahme: nämlich dann, wenn die AufnahmenDinge enthalten, die für die Öffentlichkeit vongroßem Interesse sind und die anders nicht belegt werden können. Bei der „Ibiza-Affäre“ 2019in Österreich wurden beispielsweise Politikerbei privaten Gesprächen gefilmt. Die Aufnahmeverriet Pläne über verdeckte Investitionen undSpendengelder an die Partei – der Verdacht derKorruption stand im Raum. Deshalb veröffentlichten die Süddeutsche Zeitung und der Spiegeldie Aufnahmen auf ihren Webseiten, obwohl siekeine Erlaubnis dazu hatten.GESETZESWIDRIGE ÄUSSERUNGENEs gibt auch Dinge, die niemand veröffentlichendarf. Darunter fallen zum Beispiel gesetzeswidrige Äußerungen. Sie dürfen weder von Privatpersonen noch von Medien veröffentlicht werden.Zu diesen Äußerungen gehört zum Beispielder Aufruf zu strafbaren Handlungen. AuchVolksverhetzung steht unter Strafe: Es ist alsoverboten, den Hass gegen andere Länder, Völker,Religionen oder einzelne Menschen anzustacheln oder zu Gewalt aufzurufen. Strafbar ist esauch, den Holocaust oder andere NS-Verbrechenzu leugnen.JUGENDSCHUTZEine weitere wichtige Grenze der Berichterstattung ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag(JMStV). Er soll sicherstellen, dass Kinder undJugendliche nichts lesen, hören oder sehen, wassie in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigenkönnte. Das gilt insbesondere für besondereDarstellungen von Gewalt oder Pornografie. Allediese Regelungen gelten ebenso für Veröffentlichungen im Internet.KEINE SCHLEICHWERBUNGEs ist außerdem gesetzlich vorgeschrieben, dassWerbung und Berichterstattung getrennt werden.Denn Menschen erwarten von den Medienunabhängige und kritisch geprüfte Informationen. Es ist verboten, Inhalte gegen Bezahlungzu veröffentlichen, ohne dies als Werbung zukennzeichnen. Als Bezahlung gelten dabei auchWerbegeschenke oder andere Vergünstigungen.Ein Beispiel: Eine Influencerin bekommt ein neuesComputerspiel, damit sie es in den Social Mediapräsentiert. Den entsprechenden Beitrag muss sieklar als Werbung kennzeichnen. Tut sie das nicht,drohen ihr eine Abmahnung, eine Geldstrafe odereine Klage auf Schadensersatz.
infotext Medienrecht: Grenzen der BerichterstattungMedienrecht:Grenzen der BerichterstattungWer Texte, Videos oder Bilder veröffentlicht, muss einige Gesetze beachten.Diese Gesetze gelten für alle Menschen, und damit mit wenigen Ausnahmen auchfür Journalistinnen und Journalisten.Persönlichkeits Man muss die Privatsphäre anderer schützen.recht Es gibt aber auch Ausnahmen – zum Beispiel, wenn ein großes öffentliches Interesse besteht.Beispiel: Man darf nicht über das Sexleben oder die Familiengeheimnisse einer anderen Person schreiben oderdavon Fotos oder Videos veröffentlichen, wenn die Person das nicht möchte.Trennt sich ein bekannter Star von seinem Partner oder seiner Partnerin, dürfen Medien darüber berichten, wennder Star die Partnerschaft selbst vorher öffentlich gemacht hat.Recht ameigenen Bild Man darf keine Fotos oder Videos von anderen Personen veröffentlichen, wenn sie das nicht möchten. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren müssen die Eltern gefragt werden. Es gibt Ausnahmen: Von einer öffentlichen Veranstaltung oder von einem frei zugänglichen Ort dürfen Fotosoder Videos von Personengruppen veröffentlicht werden, wenn die Personen nicht wesentlich für die Aussagedes Bildes sind.Beispiel: Jemand fotografiert ein Konzert in einem Park. Auf dem Bild zu sehen sind die Band und einige Menschen,die im Hintergrund tanzen. Unter dem Bild steht: Die Band spielte gestern im Park. Es geht auf dem Bild also darum,den Ort oder die Veranstaltung zu zeigen und nicht einzelne Menschen.Recht ameigenen Wort Man darf keine Ton- oder Videoaufnahmen von einem Interview veröffentlichen, wenn der oder die Befragtenicht zugestimmt hat. Auch hier gibt es eine Ausnahme: nämlich dann, wenn die Aufnahmen Dinge enthalten, die für die Öffentlichkeit wichtig sind und die anders nicht belegt werden können.Beispiel: Bei der „Ibiza-Affäre“ 2019 in Österreich wurden Politiker heimlich bei Gesprächen über verdeckteGeldgeschäfte gefilmt. Die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel haben diese Aufnahmen veröffentlicht, weil dieVideos der einzige Beweis für die Gespräche waren.Gesetzeswidrige Es gibt auch Dinge, die niemand veröffentlichen darf, weil das Gesetz sie verbietet.ÄußerungenBeispiel: Es ist verboten, zu Gewalt aufzurufen oder den Hass gegen andere Länder, Völker, Religionen oder einzelneMenschen anzustacheln. Verboten ist es auch, den Holocaust, also den Völkermord der Nazis an den Juden, öffentlichzu leugnen.Jugendschutz Kinder und Jugendliche sollen nichts lesen, hören oder sehen, was ihrer Entwicklung schaden könnte. Deshalb darf man über bestimmte Themen nicht überall berichten.Beispiel: Sexvideos oder Beiträge, die Gewalt zeigen, darf man nur für Menschen ab 18 Jahren veröffentlichen.Schleich werbung Man muss Beiträge als Werbung kennzeichnen, für die man bezahlt wurde.Beispiel: Eine Influencerin bekommt ein neues Computerspiel, damit sie für YouTube ein Video dazu macht.Den Beitrag muss sie klar als Werbung kennzeichnen. Tut sie das nicht, kann sie verklagt werden.
Medienrecht: Rechte und Pflichten Was in der Welt passiert, erfahren wir durch die Medien – zum Beispiel durch Nachrichten-Apps, Zeitungen, Radio und Fernsehen.