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Erfahrungen mit der E- BilanzModernisierung des BesteuerungsverfahrensFinanzverwaltung der ZukunftFrau AddenFrau Banse(Finanzamt Wiedenbrück)(Finanzamt Gütersloh)Herr BesselmannHerr )Herr Kamphausen(Finanzamt Wiedenbrück)Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E- BilanzKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzGrundlagenRechtlicher Rahmen der E – Bilanz Gesetzliche Grundlage § 5b EStG. Bei Gewinnermittlern gem. § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG:- Bei Ansätzen oder Beträgen in der Bilanz, die den steuerlichen Vorschriften nichtentsprechen:Anpassungen via Überleitungsrechnung und- Inhalte der Bilanz und GuV sind zu übermitteln.deren elektronische Übermittlung.Wahlrecht: Übermittlung einer Steuerbilanz.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzGrundlagen:Die sachliche Konkretisierung in Taxonomien Ermächtigung des BMF, die „Erklärungen zur Einkommensbesteuerung“ zu bestimmen. Resultat: Die Bestimmung der bislang veröffentlichten „Taxonomien Steuer“ Aktuell sind die Taxonomien 5.3 sowie 5.4. Sämtliche Taxonomien sind unter www.esteuer.de abrufbar.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzErfahrungenForum E-Bilanz des BMF am 29.01.2016 Feststellungen: E-Bilanz ist ein Massenverfahren, das weitestgehend problemlos funktioniert. Abgaben in absoluten Zahlen: InInInIn2014 für 2013 : 1.006.869 E-Bilanzen,2015 für 2014: 1.952.770 E- Bilanzen.2015 für 2014:14.000 freiwillig E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen.2016 für 2015:Erw. Anstieg d. E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen.Inhalte: Steuerpflichtige verhalten sich bei der Datenübermittlung minimalistisch.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzErfahrungen: Forum E-Bilanz: Die Änderungen in der Taxonomie 5.4 waren redaktioneller Art. Ab WJ 2017: Wegfall Übermittlung des Netto- und Bruttoanlagenspiegels in Kurzform. Es bleibt: Übermittlung eines Brutto – Anlagenspiegels.Hinweis: ELBA - Projekt (Elektronische Bilanzabgabe): Ziel des Projekts: Nutzung vorliegender elektronischer Daten, für Kreditentscheidungen. Vorteil: Beschleunigung des Kreditbearbeitungsprozesses. Elektronische Übermittlung an Kreditinstitute ca. 2. VJ 2017 möglich.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtBearbeitung der E-Bilanz maschineller Abgleich der Grunddaten Daten zur Person / Gesellschaftallgemeine Angaben zur Bilanzz.B. Handelsbilanz oder Steuerbilanzrisikoorientierte Bearbeitung im Finanzamt personelle Prüfungvollständig und schlüssigEinbindung in das maschinelle Risikomanagementsystem (RMS)Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
E-Bilanz im Finanzamt Gliederung derBilanz einzelneGliederungsebenenkönnen nichtnebeneinanderangezeigt werdenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im Finanzamt getrennte Ansichtder Aktiva undPassiva Ebenen der Bilanzkönnen einzelnaufgeklappt werdenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im Finanzamt Vorjahresvergleichfür bis zu 3 JahremöglichKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtRisikomanagementsystem Prüfberechnung wird vom Bearbeiter angestoßenentweder Berechnung ohne Hinweis Freigabe der E-Bilanzoder Ausgabe von Risikohinweisen Abarbeitung durch den Bearbeiter erster Blick in die E-Bilanz ggf. Nachforderung von Unterlagen oder StellungnahmenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtMehr sieht der Bearbeiter zukünftig imersten Arbeitsschritt nicht.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtAusblick maschinelles RMS wird zur Zeit (u.a. im Finanzamt Wiedenbrück) pilotiert. flächendeckender Einsatz spätestens ab 2017 Einbindung der Daten in BPA-Euro für 2017/2018 geplant Bilanzrückübermittlung (Prüferbilanz) erst in einer späterenAusbaustufe geplantKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - BilanzBesonderheiten Sonder- und Ergänzungsbilanzen: Bis WJ – Beginn 31.12.14: Übermittlung via Freitextfeld Berichtsbestandteil: Steuerliche Modifikationen. Ab WJ - Beginn 01.01.15: Elektronische Übermittlung obligatorisch. Kapitalkontenentwicklungen: Ab WJ - Beginn 01.01.15: Elektronische Kapitalkontenentwicklung ebenfalls obligatorisch.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz- separates Mandat- separate ÜbermittlungSonderbilanz oderErgänzungsbilanzDarstellung ausE-Bilanzassistent- EinstellungZuordnungstabelleKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz- separates Mandat- separate ÜbermittlungSonderbilanz oderErgänzungsbilanzDarstellung ausE-Bilanzmanager - EinstellungDatenquelle E-Bilanzfür SonderbilanzKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Erfahrungen mit der E - Bilanz- Ziel-/Wunschdatenum Rückfragen zuminimierenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz- Ziel-/Wunschdatenum Rückfragen zuminimierenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im Finanzamt Anlagenspiegel wird alsAnhang übermittelt. Kapitalkonten werden alsAnhang übermittelt. Kontennachweis wirdinnerhalb der Bilanzergänzt.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtGliederung derBuchungskontenwerden übernommenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im FinanzamtÜbermittlung zusätzlicher Informationen KontennachweisAnlagenspiegel als Anhangdetailliertes Anlagenverzeichnis nur als Fußnote möglichKapitalkontenentwicklung für jeden Gesellschafter ab Taxonomie 5.3. möglichNachlieferung erforderlicher Unterlagen auf elektronischem Weg möglich(insbesondere Kontennachweise) Übersendung eines neuen Datensatzes inklusive der angefordertenBestandteileKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Noch Fragen?Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung desBesteuerungsverfahrensKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung desBesteuerungsverfahrensundFinanzverwaltung der ZukunftMarktplatz am 18. April 2016Kontaktgespräch mit Vertretern derFinanzämter Gütersloh und WiedenbrückKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensSchneller .Elektronische Kommunikation mit dem FinanzamtEinfacher .Belege müssen nur auf Nachfrage eingereicht werdenEffizienter .Einfache Fälle werden automatisiert bearbeitetMehr Zeit für prüfungsbedürftige Fälle zum SteuerbescheidKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensI. Schnellerer SteuervollzugAusbau der elektronischen Kommunikation (§ 122 a AO) Bekanntgabe der Steuerbescheide per Bereitstellung zum Datenabrufdaneben weitere IT-Projekte (Zeithorizont 2017-2022) Übermittlung von Nachrichten per ELSTER zwischen Bürger und FA Rückübermittlung geänderter E-Bilanz-Daten Rückübermittlung der Bescheiddaten elektronisch bekanntgegebene Einspruchsentscheidung elektronische Übermittlung von Belegen per ELSTERVorausgefüllte Steuererklärung / BelegabrufKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensII. Einfacherer SteuervollzugVon der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht im Privatbereich Künftig müssen weniger Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden –Vorlage nur nach risikoorientierter Anforderung erforderlich Freiwillige Übermittlung der Belege mit der Steuererklärung auch weiterhin möglich Aufbewahrungsfrist im Gesetzentwurf bewusst nicht vorgesehen(Ausnahme: Zuwendungsbestätigungen); jedoch ratsam mindestens bisUnanfechtbarkeit der SteuerfestsetzungKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensII. Einfacherer SteuervollzugNeuregelung der Steuererklärungsfristen (§ 149 AO-E) Schaffung einer gesetzlichen Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige biszum 28. Februar bzw. bis zum 31. Juli des zweiten auf denBesteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres Regelung dient dem gemeinsamen Interesse der Finanzverwaltung und derBeraterschaft an einem kontinuierlichen Arbeitsablauf. Diese Regelung wird verbunden mit einer zufallsgestützten Vorabanforderung odereiner freiwilligen Kontingentierung.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensII. Einfacherer SteuervollzugVerspätungszuschlag (§ 152 AO – E) Die „gesetzliche Fristverlängerung“ wird durch Neuregelungen zum automatisiertenVerspätungszuschlag (§ 152 AO-E) begleitet. Nach § 152 Abs. 2 AO-E soll der Verspätungszuschlag in den dort bezeichnetenFällen künftig ohne Ermessensspielraum bzw. - entscheidung festgesetzt werdenkönnen – Beitrag zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu einergleichmäßigeren Behandlung aller Erklärungspflichtigen Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 152 Abs. 2 AO-E bleibt dieMöglichkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung (§ 152 Abs. 1 AO)Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensII. Einfacherer SteuervollzugNeue Änderungsmöglichkeit – § 173a AO-EEigenständige Vorschrift für Rechen- und Schreibfehler des Steuerpflichtigen bei Erstellungseiner Steuererklärung.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensIII. Effizienterer SteuervollzugEinsatz von RisikomanagementsystemenWirtschaftlichkeitsaspekte beim Untersuchungsgrundsatz (§ 88 Abs. 2 - 4 AO-E) Vereinbarkeit mit Gleichmäßigkeit der BesteuerungVerhältnismäßigkeitsgebot: eingehende Sachverhaltsermittlungen nur, wennangemessenes Verhältnis zu steuerlichen Auswirkungen und kein Anhaltspunkt fürunrichtige oder unvollständige Angaben des Steuerpflichtigen bestehtVerstärkung der automationsgestützten Bearbeitung (§ 88 Abs. 5 AO-E) Rahmenbedingungen für den Einsatz von Risikomanagementsystemen werdengesetzlich geregelt Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigenFälle/Sachverhalte Verhältnismäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sollen gewahrt bleibenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensIII. Effizienterer SteuervollzugEinsatz von RisikomanagementsystemenGesetzliche Regelung der ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung(§ 88 Abs. 6 AO-RefE, jetzt: § 155 Abs. 4 AO-RegE) Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklichprüfungsbedürftigen Fälle/Sachverhalte Aussteuerung des Steuerfalls zur personellen Bearbeitung beigegebenem Anlass Aussteuerung insbesondere bei Angaben in qualifiziertenFreitextfeldern (§ 150 Abs. 7 AO-E)Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensIII. Effizienterer SteuervollzugNeueinführung des § 93 c AO (Datenübermittlung durch Dritte)Zusammenfassung der Regelungen für von dritter Seite elektronisch an dieFinanzverwaltung übermittelten Daten Durch die Schaffung des § 93c AO-E werden die bisher schon in vielfacher Weise immateriellen Recht geregelten elektronischen Datenübermittlungspflichten Drittervereinheitlicht und Rahmenbedingungen zusammengeführtAbweichungen zwischen Daten in der Steuererklärung und von Dritten gemeldetenDaten Grundlage der Steuerfestsetzung sind auch künftig die Steuererklärungen und sonstigeder Finanzverwaltung vorliegende Daten Bei Abweichungen von der Steuererklärung soll auch künftig eine Erläuterung imSteuerbescheid (§ 121 AO) erfolgenKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftDas Kabinett hat in seiner Sitzung am08.12.2013 den Finanzminister beauftragt,einen Bericht zum Thema„Finanzverwaltung der Zukunft“vorzulegen.Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftInput für den Lenkungskreis„Finanzverwaltung der Zukunft“: Tagung aller Dienststellenleitungen der Finanzämter Fachvorträge der niederländischen und österreichischenSteuerverwaltung, der IT- Branche unddes Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Unterarbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern des FinMin,OFD NRW sowie der FinanzämterKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftDigitalisierung alisierungHerausforderungen derZukunftIndividualisierungder Lebens- undArbeitsweltBevölkerungsentwicklungKomplexität desSteuerrechtsKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftEmpfehlungen des LenkungskreisesZeitgemäßer Service und Digitalisierungsoffensive: Digitalisierung aller Arbeitsabläufe (elektronische Akte) Elektronische Abgabe aller Steuererklärungen Gesetzliche Sanktionen für Datenzulieferer (z.B. Banken, Versicherungen,Arbeitgeber), bei verspäteter Zulieferung weitgehende elektronische Kommunikation mit den Bürgerinnen undBürgern, Steuerberatern, Behörden / Bürgeraccount Einheitlicher und verbesserter Bürgerservice/ Bürgernahe SpracheKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftEmpfehlungen des LenkungskreisesFlexibilisierung der Arbeit: Landesweiter Personaleinsatz, § 29 a AO-E(„Arbeit zum Personal“)Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftEmpfehlungen des LenkungskreisesVollmaschinell bearbeitete Steuererklärungen/Einsatz von Risikomanagementsystemen: Stärkere Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- undZweckmäßigkeitserwägungen, §§ 88 Abs. 2 und 3 AO-E Intensivierung des Außendienstes und außendienstlicherTätigkeiten „Auto- Fall“, § 155 Abs. 4 AO -EKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der ZukunftEmpfehlungen des LenkungskreisesBündelung steuerrechtlicherKompetenzen: Ansprechpartnermodell für Großunternehmenund KonzerneZuständigkeit für alle Tätigkeiten „rund um diePrüfung“ bei Finanzämtern für Groß- undKonzernbetriebsprüfungKontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
[email protected]äch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
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- Inhalte der Bilanz und GuV sind zu übermitteln. Bei Ansätzen oder Beträgen in der Bilanz, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen: - Anpassungen via Überleitungsrechnung und - deren elektronische Übermittlung. Wahlrecht: Übermittlung einer