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KVNO Praxisinformation4. NOVEMBER 2021AU-Bescheinigungen und Rezepte bis Ende Juni weiterhinin Papierform möglichWeil absehbar ist, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für die eAU zum 1. Januar 2022 nochnicht flächendeckend zur Verfügung stehen werden, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nunper Richtlinie eine weitere Übergangsregelung erwirkt. Sie gilt auch für die ebenfalls zum 1. Januar 2022vorgesehene Einführung des eRezeptes. Die Richtlinie ermöglicht es Vertragsärztinnen und Vertragsärzten,bis zum 30. Juni 2022 alternativ zur eAU und dem eRezept auch die etablierten Verfahren weiter zu nutzen– also Muster 1 für die AU und Muster 16 für die Arzneimittelverordnung. Für Krankschreibungen könnenzusätzlich Ausdrucke des sogenannten Stylesheets genutzt werden. Die beschlossene Regelung dient derGewährleistung einer flächendeckenden Versorgung und soll verhindern, dass der Praxisbetrieb zum Jahresbeginn gestört wird.Die KV Nordrhein hatte die KBV noch am 28. Oktober aufgefordert, sich für eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Einführung der eAU bis zum Sommer kommenden Jahres einzusetzen. „Ich freue michsehr, dass das nun so schnell gelungen ist“, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzenderder KV Nordrhein, die Verschiebung des Starts. „Es macht einfach keinen Sinn, den Praxen ein unfertigesProdukt aufzulasten. Es ist nun ausreichend Zeit, Technik und Übermittlungsprozesse für die eAU außerhalbdes Praxisbetriebs eingehend zu testen und dann zur zweiten Jahreshälfte 2022 mit einer ausgereiften Anwendung verbindlich zu starten. Diese Lösung ist im Interesse der Ärzte, der Patienten und letzthin einerzuverlässigen Versorgung“, so Bergmann.PDFKBV-Richtlinie zu eAU und eRezept (PDF, 108 KB)Reminder: Blitz-Umfrage „Long Covid in der Praxis“Laut Weltgesundheitsorganisation leiden etwa zehn Prozent der Menschen, die mit dem Coronavirus infiziertwaren, noch Wochen und Monate nach der Infektion an Spätfolgen. Häufige Symptome dieses „Long Covid“genannten Phänomens sind u. a. schnelle Erschöpfungszustände, anhaltende Müdigkeit, Kurzatmigkeit undeine eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Um ein Bild davon zu erhalten, in welchem Ausmaß Long Covid bereits in den nordrheinischen Praxen angekommen ist, haben wir im Oktober eine Abfrage gestartet. Falls Siesich noch nicht beteiligt haben, würden wir uns auch jetzt noch sehr über Ihre Angaben freuen – um ein möglichst aussagefähiges Bild zu bekommen. Die Abfrage dauert nur eine Minute; die Ergebnisse helfen uns aberfür künftige Debatten rund um die Behandlung von Long-Covid-Patienten. Hier geht es zur Online-Umfrage:Praxisabfrage Long Covid1 5Engagiert für Gesundheit.

KVNO Praxisinformation4. NOVEMBER 2021IQN-Veranstaltung zu Long CovidAm 17. November lädt das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) zu einem Online-Seminar zum Thema Long Covid ein. Experten von der Berliner Charité, aus der Sportmedizin und der Kinder- undJugendmedizin berichten über aktuelle Forschungsergebnisse. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzendeder KV Nordrhein, der Allgemeinmediziner Dr. med. Carsten König, blickt aus hausärztlicher Sicht auf diekommenden Herausforderungen. Für die Teilnahme an der Veranstaltung können drei Fortbildungspunktegeltend gemacht werden.Programm und Anmeldung Online-Seminar Long CovidImpfzertifikat auch bei Vorlage einesAntikörpernachweisesPersonen, denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels positivem Antikörpernachweis (Achtung: keineGKV-Leistung) bestätigt wurde und die danach eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gelten rechtlichals vollständig geimpft. Sie haben Anspruch auf ein entsprechendes Impfzertifikat. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung klargestellt. Das BMGsieht eine Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, nach deren verbreiteter Auslegung nur Genesene (mit PCR-Nachweis) nach einer Impfung als „vollständig geimpft“ gelten, nicht als erforderlich an.Auch das Paul-Ehrlich-Institut schreibt auf seiner Website, dass eine einzelne Impfstoffdosis ausreichend ist,„wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher,englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegenCOVID-19 erhalten hatte“.Antikörpernachweis begründet keinen Genesenen-StatusDer Genesenen-Status ist vom Status „vollständig geimpft“ zu unterscheiden. Für den Genesenennachweisist weiterhin ein PCR-Test (GKV-Leistung) erforderlich. Personen mit einem positiven Antikörpernachweiskönnen somit nach einmaliger Impfung zwar das Impfzertifikat, nicht aber das Genesenenzertifikat erhalten.Desktop-Client zum Ausstellen von Impf-und GenesenenzertifikatenMit dem sogenannten Desktop-Client erhalten Praxen eine weitere Möglichkeit, offizielle COVID-19-Zertifikate für geimpfte oder genesene Personen auszustellen. Ärzte, die keine Lösung über ihr Praxisverwaltungssystem haben, ermöglicht das Programm eine automatisierte Übernahme der Personendaten von derelektronischen Versichertenkarte.2 5Engagiert für Gesundheit.

KVNO Praxisinformation4. NOVEMBER 2021Das Unternehmen IBM hat den Desktop-Client (auch „Komfort-Client“) im Auftrag des BMG entwickelt undstellt diesen kostenfrei bereit. Voraussetzung für die Nutzung ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur sowie eine Internetverbindung. Praxen können die Anwendung online herunterladen. Die Konfiguration mussnach Angaben von IBM durch einen IT-Techniker vorgenommen werden.Praxen, die Impf- oder Genesenenzertifikate mit dem neuen Desktop-Client ausstellen, können hierfür zweiEuro abrechnen.Auffrischimpfungen: PVS-Update für ImpfzertifikatAuch für Arztpraxen, die Impfzertifikate direkt aus dem PVS erstellen, gibt es Neuigkeiten: Wie das BMGmitteilte, stellen inzwischen fast alle PVS-Hersteller, die an der entsprechenden BMG-Ausschreibung imSommer 2021 teilgenommen haben, ein Update bereit, mit dem Zertifikate auch für Auffrischimpfungen ausgestellt werden können.Information und App-Download des Desktop-Clients beim RKIPraxen in der Pandemie:KBV-Podcast „Sprechzimmer“ geht auf SendungIm „Sprechzimmer“, dem neuen Podcast der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), geben Ärzte undPsychotherapeuten sowie deren Teams Einblicke in den Praxisalltag während der Corona-Pandemie. In einervierteiligen Serie berichten sie über ihre Erfahrungen in dieser herausfordernden Zeit.In dem neuen Audio-Format kommt die KBV mit all jenen ins Gespräch, die die Corona-Krise an vorderster Front erleben. Welche besonderen Momente und Herausforderungen haben Niedergelassene und ihreTeams erfahren? Was haben sie aus der Pandemie gelernt? Diese Fragen beantworten Niedergelassene ausverschiedenen Regionen Deutschlands.Geschichten und Lehren aus der PandemieHörerinnen und Hörer erhalten in der Miniserie direkte Einblicke in die Sprechzimmer. So können sie dabeisein, wie der Allgemeinmediziner Heinz Ebbinghaus im nordrhein-westfälischen Soest Mitte Juli Dutzendegegen COVID-19 impft oder wenige Wochen später der Hausarzt Keywan Hassas in Berlin skeptische Patienten unermüdlich über die Vorteile der Impfung aufklärt.In einer anderen Folge erzählt die Psychotherapeutin Sabine Maur aus Rheinland-Pfalz, wie die Pandemiesich auf die seelische Gesundheit der Menschen ausgewirkt hat und vor welche Herausforderungen sie dieVideosprechstunde stellte. Eine weitere Folge dreht sich um die Relevanz der ambulanten Versorgung von3 5Engagiert für Gesundheit.

KVNO Praxisinformation4. NOVEMBER 2021Risikopatientinnen in der Corona-Pandemie. Darin erzählt die Frauenärztin Bettina Schultz aus Schleswig-Holstein, wie sie eine Schwangere, die an COVID-19 erkrankt ist, und eine Brustkrebspatientin in derPandemie begleitet hat.Zu hören gibt es das „Sprechzimmer“ auf der KBV-Website sowie auf allen gängigen Streaming-Plattformenwie Spotify, Google und Apple Podcasts. Neben den Geschichten hat die KBV auch alle wichtigen Zahlen undFakten zur Pandemie in einer „Corona-Bilanz“ zusammengestellt.Podcast „Sprechzimmer“ in der KBV-MediathekKBV-Themenseite Corona-BilanzVideo: Ambulante Versorgung in der Corona-PandemieZi-Studie digitales Monitoring: Keine Zeitentlastung, abergute Betreuung von InfektpatientenFür die vor einem Jahr gestartete Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zum digitalen Monitoring von Infektpatienten in der ambulanten Versorgung (vgl. Corona-Praxisinformation vom9. Oktober 2020) liegen jetzt die Ergebnisse vor. Danach konnten die teilnehmenden Praxen zwar keine zeitliche Entlastung durch die Verwendung digitaler Monitoringsysteme verbuchen, sehen aber Potential in derBetreuung von Infektpatienten.Ziel der Studie war es, die Eignung bestehender digitaler Monitoringsysteme im Versorgungsalltag und derenEffekt auf die ambulante Behandlung von Infektpatienten zu evaluieren. Dazu wurde die digital unterstützteBehandlung mit der herkömmlichen Versorgung verglichen.Technische Hürden für Patienten und PraxenDer Studie zufolge bewerten die Patienten die digitale Betreuung durchweg positiv, wobei viele wegen technischer Hürden nicht teilgenommen haben. Auch die insgesamt 51 beteiligten Praxen standen vor technischen Herausforderungen wie die Handhabung und Integration der Remote Patient Monitoring-Tools in diePraxisabläufe und die Praxissoftware. Obwohl keine zeitliche Einsparung zu erkennen gewesen sei, „wurdedie digitale Unterstützung überwiegend positiv bewertet“, so das Zi. Die Ärztinnen und Ärzte sähen gleichwohl Potenzial, die Betreuung wo nötig zu intensivieren. Dies könne unter anderem in einer Grippewelle oderlangfristig im Bereich der chronischen Erkrankungen von Bedeutung sein.4 5Engagiert für Gesundheit.

KVNO Praxisinformation4. NOVEMBER 2021Remote Patient Monitoring (RPM)RPM-Tools sind nach dem Verständnis des Zi digitale Werkzeuge, die ein effizientes und sichereres Patientenmanagement bei einer Fernbehandlung unterstützen. Sie sollen es dem behandelnden Arzt ermöglichen,die bei Akuterkrankungen gebotene höhere Informationsdichte relevanter Parameter und Informationen inkürzerer Zeit zu erfassen und zu befunden, als es bei einem Praxisbesuch oder Anruf möglich wäre.Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und zur Corona-Schutzimpfung finden Sie aufcoronavirus.nrw sowie auf coronaimpfung.nrwSollten Sie diese Praxisinformation per Fax erhalten haben:Sie finden alle Texte auch auf coronavirus.nrw mit anklickbaren Links.Die KVNO im com/kvno ttps://www.instagram.com/arzt sein in nordrhein/5 5Engagiert für Gesundheit.

nach Angaben von IBM durch einen IT-Techniker vorgenommen werden. Praxen, die Impf- oder Genesenenzertifikate mit dem neuen Desktop-Client ausstellen, können hierfür zwei . In einer anderen Folge erzählt die Psychotherapeutin Sabine