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Seminarübersicht1. Weiterbildungen nach dem BKrFQG1.1 Berufskraftfahrerqualifikation – Weiterbildung Güterverkehr 35 Std.1.2 Berufskraftfahrerqualifikation – Weiterbildung Personenverkehr 35 Std.2. Weiterbildungen / Qualifizierungen2.1 Gefahrgutfahrer Grundausbildung ( Basiskurs )2.2 Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Tank2.3 Gefahrgutfahrer Auffrischung für alle Klassen2.4 Gabelstaplerausbildung nach BGV D 27 und BGG 9252.5 Ladungssicherung nach VDI 2700a2.6 Lade-Kranausbildung nach BGV D 6 und BGV A 12.7 Erdbaumaschinenführer nach BGR 5003. Sonstige Angebote3.1 Jährliche Unterweisungen für Gabelstaplerfahrer3.2 Jährliche Unterweisungen für Lade-/Kranführer3.3 Bergungs- und Abschlepparbeiten nach BGI 8003.4 Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV 9663.5 Individuelle Wunschseminare4. Grundqualifikation nach dem BKrFQG4.1 beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. Güterverkehr4.2 beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. Personenverkehr4.3 Umsteiger von Güterverkehr auf Personenverkehr4.4 Umsteiger von Personenverkehr auf Güterverkehr5. Führerscheinausbildung / Auffrischungen5.1 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C/CE5.2 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E5.3 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D bei Vorbesitz5.3.1 der Klasse C mehr als 2 Jahre5.4 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D bei Vorbesitz5.4.1 der Klasse C weniger als 2 Jahre5.5 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D bei Vorbesitz5.5.1 der Klasse B5.6 Erwerb der Fahrerlaubnis CE bei Vorbesitz der Klasse C5.7 Erwerb der Fahrerlaubnis C1E bei Vorbesitz der Klasse C15.8 Erwerb der Fahrerlaubnis DE bei Vorbesitz der Klasse D5.9 Erwerb der Fahrerlaubnis BE bei Vorbesitz der Klasse B5.10 Auffrischung / Perfektion der Klasse C/CE oder D/DE
1.1 Berufskraftfahrerqualifikation – Weiterbildung 35 Std.Güterverkehr Module 1 – 5Zielgruppe:Alle gewerblichen Kraftfahrer von LKW mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasseeinschließlich ihrer Anhänger. Zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 nach Vorgabe des BKrFQG beiVerlängerung der Fahrerlaubnis.Inhalt:Modul 1:ECO-Training ( theoretisch ) Voraussetzungen für wirtschaftliches Fahren Die Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungen Technik zur Unterstützung wirtschaftliches Fahren Fahrwiderstände Die ECO-Fahrphilosophie Alternative KraftstoffeModul 2:Sozialvorschriften für den Güterverkehr Aktuelle Verkehrsvorschriften Sozialvorschriften Vorschriften für den GüterverkehrModul 3:Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs Arbeitsunfälle Einschätzung der Lage bei Notfällen Fahrsicherheit SicherheitssystemeModul 4:Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi Marktumfeld des Güterverkehrs Das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit Schleusung und Kriminalität Gesundheitsschäden vorbeugen Die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen VerfassungModul 5:Ladungssicherung Verantwortlichkeiten Physik Lastverteilung und Nutzvolumen Arten von Ladegütern Sicherungsarten Verwendung von Haltevorrichtungen Überprüfung der Haltevorrichtungen Be- und Entladen Weitere Einrichtungen und Hilfsmittel zur LadungssicherungMontag – Freitagoder SamstagsDauer:5 Tage08:00 bis 16:00 Uhr08:00 bis 16:00 UhrAbschluss:Bescheinigung gemäß § 5 des BKrFQG und § 4 der BKrFQV.Termine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
1.1 Berufskraftfahrerqualifikation – Weiterbildung 35 Std.Personenverkehr Module 1 – 5Zielgruppe:Alle Fahrer im gewerblichen Personenverkehr, die Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzenführen. Zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 nach Vorgabe des BKrFQG bei Verlängerung derFahrerlaubnis.Inhalt:Modul 1:ECO-Training ( theoretisch ) Spezifische Verbrauchskurven von Motoren Arten von Kraftstoffen und Abgasnachbehandlung Fahren nach Drehzahl und Getriebewahl Einsätzen von Geschwindigkeitsreglern und Technische Wartung Analyse der Fahrwiderstände und wirtschaftliche FahrweiseModul 2:Markt und Image Der Verkehrsmarkt in Deutschland Image-mehr als ein Bild Das Fahrzeug als Visitenkarte des Unternehmens Der Fahrer als Repräsentant des Unternehmens Gründe für ein marktorientiertes Verhalten und AusblickModul 3:Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Erhöhung der Fahrsicherheit durch lebenslanges Lernen Einwirkende Kräfte und Ladung richtig einschätzen Unfallvorbeugung durch situationsangepasstes Handelnund vorausschauendes Fahren Sicherheitssysteme zur Erhöhung der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit Richtiges Verhalten in besonderen Verkehrssituationen Ahndung von FehlverhaltenModul 4:Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Sozialvorschriften und digitales Kontrollgerät Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrsund Arbeitsunfälle Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei NotfällenModul 5:Fahrgastsicherheit und Gesundheit Die eigene Sicherheit und Gesundheit: Stress, Ernährung, Alkohol Gesundheitsschäden vorbeugen und Sicherheitsausstattung in KOM Sicherheit und Komfort der Fahrgäste Fahrgastsicherheit durch richtige Einschätzung derFahrzeugeigenschaftenMontag – Freitagoder SamstagsDauer:5 Tage08:00 bis 16:00 Uhr08:00 bis 16:00 UhrAbschluss:Bescheinigung gemäß § 5 des BKrFQG und § 4 der BKrFQV.Termine:siehe auch im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.1 Gefahrgutfahrerschulung nach dem ADR 8.2 ( Basiskurs )Zielgruppe:Alle Fahrzeugführer, die für die Beförderung von Stück- oder Schüttgütern einen ADR –Nachweis benötigen, sowie Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, diesich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sbewusste Personen ( Fahrzeugführer ) die auch die deutsche Sprache in Wortund Schrift lesen und verstehen können, da die Prüfung nur in deutscher Sprache abgelegtwerden kann.Inhalte: Allgemeine VorschriftenGefahreigenschaftenDokumentation und BegleitpapiereFahrzeug- und BeförderungsartenUmschließungen und AusrüstungKennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene TafelnDurchführung der BeförderungPflichten und VerantwortlichkeitenMaßnahmen nach Unfällen und ZwischenfällenTheorieprüfung durch die IHK LüneburgDauer:3 TageMontag Dienstag 08:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr mitPrüfung durch die IHK.Abschluss:Zertifikat über die Teilnahme an der Fahrerschulung und dieADR-Bescheinigung Stück- und Schüttgüter durch die IHK.Termine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.2 Gefahrgutfahrerschulung nach dem ADR 8.2 (Aufbaukurs Tank)Zielgruppe:Alle Fahrzeugführer, die für die Beförderung von Gefahrgütern in Tankwagen einenADR – Nachweis benötigen, sowie Arbeiter, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeitbetroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zuverbessern.Teilnehmervoraussetzungen:Alle Personen, die bereits den Basiskurs erfolgreich absolviert haben und diesen aufTankfahrzeuge erweitern möchten. Die ADR-Bescheinigung für Grundkurs Basis muß nochgültig sein. !!! Die Erweiterung ersetzt keine Fortbildung. !!!Inhalte: Allgemeine VorschriftenGefahreigenschaftenDokumentation und BegleitpapiereFahrzeug- und BeförderungsartenTankfahrzeuge und TankartenUmschließungen und AusrüstungKennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene TafelnAbfahrtskontrolle und LadungssicherungPflichten und VerantwortlichkeitenMaßnahmen nach Unfällen und ZwischenfällenTheorieprüfung durch die IHK LüneburgDauer:2 TageDonnerstag und Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr mit Prüfung durch die IHK.Abschluss:Zertifikat über die Teilnahme an der Fahrerschulung und dieADR-Bescheinigung mit Aufbaukurs Tank durch die IHK.Termine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.3 Gefahrgutfahrerschulung nach dem ADR 8.2 AuffrischungZielgruppe:Alle Fahrzeugführer, die im Besitz einer gültigen ADR – Bescheinigung sind und diese mind.1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit verlängern wollen.Teilnehmervoraussetzungen:Eine gültige ADR – Bescheinigung Basis oder Inhaber einer gültigen ADR – Bescheinigung derAufbaukurse Tank, Klasse 1 oder Klasse 7.Inhalte: Nationale und internationale VorschriftenGefahreigenschaftenDokumentation und BegleitpapiereFahrzeug- und BeförderungsartenTankfahrzeuge und TankartenUmschließungen und AusrüstungKennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene TafelnAbfahrtskontrolle und LadungssicherungPflichten und VerantwortlichkeitenMaßnahmen nach Unfällen und ZwischenfällenTheorieprüfung durch die IHK LüneburgDauer:2 TageSamstag und Samstag jeweils 08:00 bis 15:00 Uhr mit Prüfung durch die IHK.Abschluss:Zertifikat über die Teilnahme an der Fahrerschulung und dieADR-Bescheinigung für die jeweils verlängerte Klasse durch die IHK.Termine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.4 Gabelstaplerfahrer – Ausbildung nach BGV D 27 und BGG 925Zielgruppe:Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung vonGabelstaplern eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene,die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.Der Unternehmer darf nach § 7 nur Personen mit dem Steuern von Gabelstaplern beauftragen,die mind. 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit ausgebildet sind und ihre Befähigungnachgewiesen sste Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowiekörperlich und geistig geeignet sind.Inhalte:Theoretischer Teil:1. Rechtliche Grundlagen- Unfallverhütungsvorschriften- Sicherheitsbestimmungen2. Aufbau und Funktion vonGabelstaplern und Anbaugeräten- Gabelstapler- Antriebsarten- Andere Flurförderzeuge- Anbaugeräte- Lenkung, Kraftübertragung4. Pflichten desGabelstaplerfahrers- Tägliche Prüfung- Regelmäßige Prüfung3. Standsicherheit- Standfläche- Fahrmanöver, Fahrsicherheit- Bodenbeschaffenheit- Verhalten bei Gefahr5. Gabelstapler in Betrieb6. Sondereinsätze- Fahrgeschwindigkeit- Einsatz in Schmalgängen- Steigungen und Gefälle- Arbeitsbühnen- Austauschen von Treibgasflaschen- Öffentlicher Straßenverkehr- Batterien wechseln und Laden- Ziehen von Anhängern,- Umgang mit der Last, Lastaufnahme, Bewegen von WaggonsTragfähigkeits-Diagramm7.Verkehrswege und VerkehrsregelnPraktischer Teil:Praktische Übungen mit dem Gabelstapler, Fahrübungen nach BGG 925- Abfahrkontrolle- Aufnehmen der Last- Abstellen von Gabelstaplern- Fahren mit und ohne Last- Stapeln von Last- Richtiges Verhalten iminnerbetrieblichen WerkverkehrDauer:4 Tage mit Vorkenntnis 2 TageJe Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr.Abschluss:Teilnahmebescheinigung und FahrerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.5 Ladungssicherung nach VDI 2700aZielgruppe:Alle Personen, die innerhalb einer Transportkette mit der Ladungssicherung in Berührungkommen oder sich über Ladungssicherung informieren müssen.Aber auch Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die sich weiterqualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.Dies können sein: Verlader, Fahrzeugführer, Disponenten oder sonstige rtungsbewusste Personen.Inhalte:Theoretischer Teil:1. Rechtliche Grundlagen2. Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung3. Stabilität der Fahrzeugaufbauten4. Zurrmittel und Hilfsmittel zur Ladungssicherung5. Arten der Ladungssicherung6. Berechnen der Ladungssicherungsmaßnahmen7. Sicherung spezieller GüterPraktischer Teil:Praktische Übungen mit verschiedenen LadegüternDauer:2 TageMittwoch und Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr.Abschluss:Teilnahmebescheinigung und AusbildungsnachweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.6 Ausbildung Ladekranführer nach BGV D 6 und BGG 921Zielgruppe:Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung vonLadekrane eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, diesich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.Der Unternehmer darf nach § 29 nur Personen zur Bedienung einsetzen, die unterwiesen sindund die Befähigung nachweisen können.Teilnehmervoraussetzungen:Der Teilnehmer muß das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.Inhalte:1.Vorschriften- Unfallverhütungsvorschriften- Rechtliche Grundlagen- Voraussetzungen für Kranführer2. Begriffsbestimmungen- Benennung der Hauptbauteile- Auslegerlänge und Ausladung- Tragfähigkeit- Lastaufnahmeeinrichtung3.Kranphysik- Masse- Gewichtskraft- Schwerpunkt- Moment- Standsicherheit, Kippkante- Abgase4.Gefährdungen- mechanische Gefährdungen- Gefahrenquellen- Elektrische Gefahren(Abstände)- Thermische Gefährdungen5. Wahl des Aufstellungsortes6. Anschlagen von Lasten7. Lastaufnahmemittel undAnschlagmittel8. Vorbereiten zurStraßenfahrt9. Handzeichen zum Einweisen10. praktische Übungen- Überprüfung des Krans vor der Benutzung- Heben von unterschiedlichen Lasten mitverschiedenen AnschlagmittelnDauer:4 Tage mit Vorkenntnis 2 TageJe Ausbildungstag 08:00 bis 15:00 Uhr.Abschluss:Teilnahmebescheinigung und FahrerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
2.7 Erdbaumaschinenführer nach der BGR 500Zielgruppe:Alle Mitarbeiter, Inhaber oder die, die als Bediener für den Einsatz zur Bedienung vonBaumaschinen eingesetzt werden, sowie Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeitbetroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zuverbessern. Der Unternehmer darf gemäß Kapitel 2.12 Abschnitt 3.2 der BGR 500 nur Personenzur Bedienung einsetzen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachweisen können.Teilnehmervoraussetzungen:Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.Inhalte:Theoretischer Teil:1.2.3.4.5.6.7.8.Gesetzliche tsregeln und SchutzausrüstungBaumaschinenkundeKonstruktiver AufbauAuf- und AbrüstungArbeitskundeEinsatzmöglichkeiten von ErdbaumaschinenPraktischer Teil :1.2.3.4.5.6.ArbeitsvorbereitungAuf- und AbrüstungWartungsarbeiten und StörungsanalyseTransport und VerladungPraktische ÜbungenFahren und BedienenDauer:5 TageMontag – Freitag 08:00 bis 15:00Abschluss:Teilnahmenachweis und FahrerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
3.1 Jährliche Unterweisungen für GabelstaplerfahrerZielgruppe:Alle die, die im Besitz eines Fahrerausweises für Gabelstapler sind und die damit alsGabelstaplerfahrer eingesetzt werden können.Nach BGV A 1 §4 muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mind. einmal im Jahrunterweisen.Natürlich möchten wir auch alle, die im Besitz eines Fahrerausweises für Gabelstapler sind,diesen aber zur Zeit nicht benötigen oder ihn schon länger nicht benötigt haben gerneunterweisen, damit sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.Teilnehmervoraussetzungen:Fahrerausweis für Gabelstapler, körperliche und geistige Fitness/Eignung.Inhalte:Theoretischer Teil: Erläuterung der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“Erläuterung der BGV D 27 „ Flurförderfahrzeuge“Hinweise zum sicheren BetriebBetriebsanleitung und BetriebsanweisungVerkehrsregeln und VerkehrswegeUnfallanalyse im eigenen BetriebSicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Verkehrs- und BetriebssicherheitPraktischer Teil:Praktische Übungen mit dem Gabelstapler, Fahrübungen nach BGG 925- Abfahrkontrolle- Aufnehmen der Last- Abstellen von Gabelstaplern- Fahren mit und ohne Last- Stapeln von Lasten- Richtiges Verhalten iminnerbetrieblichen WerkverkehrDauer:1 TagAbschluss:Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im FahrerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
3.2 Jährliche Unterweisungen für LadekranführerZielgruppe:Alle die, die im Besitz eines Fahrerausweises für Ladekrane sind und die damit als Bedienereinen Ladekran bedienen dürfen.Nach BGV A 1 § 4 muss der Unternehmer seine Arbeitnehmer mind. einmal im Jahrunterweisen.Natürlich möchten wir auch alle, die im Besitz eines Fahrerausweises für Ladekrane sind,diesen aber zur Zeit nicht benötigen oder ihn schon länger nicht benötigt haben gerneunterweisen, damit sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.Teilnehmervoraussetzungen:Fahrerausweis für Ladekrane, körperliche und geistige Fitness/Eignung.Inhalte:Theoretischer Teil: Erläuterung der BGV A1 „Grundsätze der Prävention“Erläuterung der BGV D 6 „Krane“Hinweise zum sicheren BetriebBetriebsanleitung und BetriebsanweisungVerkehrsregeln und VerkehrswegeUnfallanalyse im eigenen BetriebSicherheitskontrolle am Ladekran zur Verkehrs- und BetriebssicherheitÄnderungen in der VorschriftenlagePraktischer Teil:Praktische Übungen mit dem Ladekran- Abfahrkontrolle/ Überprüfung des Krans vor der Benutzung- Verfahren mit und ohne Last- Heben von unterschiedlichen Lasten mit verschiedenen Anschlagmitteln- Außerbetriebnahme des LadekransDauer:1 TagAbschluss:Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisung im FahrerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
3.3 Ausbildung zum Pannenhelfer nach BGI 800Zielgruppe:Alle Personen die mit der Bergung von Unfallfahrzeugen, der allgemeinen Pannenhilfe,anderen Abschlepptätigkeiten beauftragt werden , sowie Arbeiter, Arbeitssuchende oder vonArbeitslosigkeit betroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf demArbeitsmarkt zu verbessern. Die Unternehmer dürfen nur solche Personen einsetzen, welchenach §12 ArbSchG und §4 Abs.1 BGV A1 in Verbindung mit den Inhalten BGI 800 ausgebildetsind und dieses auch nachweisen können.Teilnehmervoraussetzungen:Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein.Inhalte:Theoretischer ortung4.Informationsaufnahme5.Voraussetzungen und Einsatzbereitschaft für dieHilfsmaßnahmen6.Durchführung des Einsatzes7.Ausbildung und Unterweisung der BeschäftigtenPraktischer Teil:Ablauf eines EinsatzesAufbau von Sicherungs-SituationenDauer:1 TagAbschluss:TeilnahmebescheinigungTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
3.4 Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach GDUV 966Zielgruppe:Alle Personen die für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen in betracht kommen oder mit derAufgabe beauftragt werden , sowie Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeitbetroffene, die sich weiter qualifizieren möchten um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zuverbessern. Die Unternehmer dürfen nur solche Personen einsetzen, welche nach Kapitel 2.10Nr.2.1 die Unterweisung gegenüber dem Unternehmer auch nachweisen können.Teilnehmervoraussetzungen: 1. Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben2. In der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen ist3. Körperlich und geistig geeignet seinInhalte:Theoretischer Teil:1.Rechtiche Grundlagen2.Aufbau/Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten3.Betrieb allgemein4.Übernahme und Transport der Maschine5.Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort6.Arbeiten mit der Maschine7.Prüfung der her Teil:1.Einweisung an der Hubarbeitsbühne2.Arbeitstechnische Sicht- und Funktionsprüfung3.Standsicherer Aufbau4.Standsicheres Verfahren5.Einüben der Steuerungsfunktionen6.Einüben der Funktion des NotablassAbschlussprüfung:Theorie und PraxisDauer:2 TageAbschluss:Teilnahmebescheinigung und Eintrag der Unterweisungim BedienerausweisTermine:siehe im Internet unter www.fahrschule-brunkhorst.deoder nach Absprache.
3.5 Individuelle Wunschseminarez.B. Eco Training, Fahrertraining, Verkehrsrecht, Sicherheitsunterweisung. ect.Zielgruppe:Alle Unternehmen, Vereine, Gruppen oder sonstige Interessierte die sich weiter qualifizierenmöchten. Damit Sie Ihre Leistung, Qualität und Einsatzbereitschaft verbessern und zurVerringerung von Ausfällen bei den Arbeitsabläufen durch Unfall oder sonstiges zu verhindern.Teilnehmervoraussetzungen: Ist abhängig von der gewünschten Schulung.Die Gesetzliche Grundlagen, Verordnungen oder Vorschriftenmüssen dabei berücksichtigt werden.Inhalte:Die Inhalte sind individuell nach Absprache und werden in einemBeratungsgespräch festgelegt.Sie können nur einen Theorie oder Praxis Teil beinhalten oder auseinem Mix aus beidem.Zur Erfolgskontrolle kann auch ein Test mit enthalten sein.Abschluss:Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar, erhalten die Teilnehmerein Teilnehmerzertifikat.Dauer:Dieses wird auch in dem Beratungsgespräch festgelegt. Sie sollteaber auch realistisch dem Seminar angepasst sein und auch hier sindeventuelle Vorgaben zu berücksichtigen. Somit kann ein Seminarnach Stunden oder aber auch einen Tag oder mehrere Tage dauern.Eine Splittung des Seminars über verschiedene Tage ist auchmöglich.Sollten Sie Fragen haben, dann beraten wir Sie gerne. Bitte kontaktieren Sie uns doch einfachund dann werden wir für Sie eine Lösung finden.Danke für Ihre AnfrageDas Team der Fahrschule Brunkhorst
4.1 beschleunigte Grundqualifikation GüterverkehrZielgruppe:Alle Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güterkraftverkehr, die ihre Fahrzeugeeinschließlich ihrer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t führen und die ihreFahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben.Voraussetzungen:Ein Besitz der Fahrerlaubnis ist aber für die Ausbildung nicht erforderlich. Die Fahrerlaubniskann nach der Ausbildung erfolgen. Es sollten keine Bedenken zur gesundheitlichen Eignungund des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.Inhalt:Alle Inhalte richten sich nach dem BKrFQV. Das Basiswissen umfasst 72 Std. zu je 60 min. unddas Spezialwissen LKW umfasst 52 Std. zu je 60 min. Alle Inhalte richten sich nach derBKrFQV. Dazu kommen noch 10 fahrpraktische Stunden zu je 60 min.Im einzelnem sind dies:Basiswissen- Technische Ausstattung und Fahrphysik- Optimale Nutzung der kinetischen Kette- Sozialvorschriften- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer- Gesundheitsschäden vorbeugen- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung- Verhalten in NotfällenSpezialwissen- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung10 fahrpraktische Stunden auf LKWDauer:30 Tage VollzeitMontag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 UhrAbschluss:Nach erfolgreicher Teilnahme an der 90 min. Prüfung vor der IHK, erhält derTeilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
4.2 beschleunigte Grundqualifikation 140 Std. PersonenverkehrZielgruppe:Alle Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Personenverkehr, die Fahrzeuge mit mehr als 8Fahrgastplätzen führen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erworben haben.Voraussetzungen:Ein Besitz der Fahrerlaubnis ist aber für die Ausbildung nicht erforderlich. Die Fahrerlaubniskann nach der Ausbildung erfolgen. Es sollten keine Bedenken zur gesundheitlichen Eignungund des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.Inhalt:Alle Inhalte richten sich nach dem BKrFQV. Das Basiswissen umfasst 72 Std. zu je 60 min. unddas Spezialwissen BUS umfasst 52 Std. zu je 60 min. Alle Inhalte richten sich nach derBKrFQV. Dazu kommen noch 10 fahrpraktische Stunden zu je 60 min.Im einzelnem sind dies:Basiswissen- Technische Ausstattung und Fahrphysik- Optimale Nutzung der kinetischen Kette- Sozialvorschriften- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer- Gesundheitsschäden vorbeugen- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung- Verhalten in NotfällenSpezialwissen- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr- Verhalten, das zu einem positivem Image des Unternehmens beiträgt- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung10 fahrpraktische Stunden auf KOM / BusDauer:30 Tage VollzeitMontag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 UhrAbschluss:Nach erfolgreicher Teilnahme an der 90 min. Prüfung vor der IHK, erhält derTeilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
4.3 Umsteiger von Güterverkehr auf PersonenverkehrZielgruppe:Alle Führerscheinumsteiger die von der Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E oder C/CE auf dieFahrerlaubnis der Klasse D1/D1E oder D/DE und die im gewerblichen PersonenverkehrFahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen führen wollen und die ihre Fahrerlaubnis nach dem09.09.2008 erworben haben.Voraussetzungen:Die Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E oder C/CE. Es sollten keine Bedenken zurgesundheitlichen Eignung und des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.Inhalt:Alle Inhalte richten sich nach der BKrFQV. Die Ausbildung umfasst 32,5 Std. zu je 60 min.Theorie und 2,5 fahrpraktische Stunden zu je 60 min. Der Teilnehmer muß insgesamt 35 Std.absolvieren.Im einzelnem sind dies:Basiswissen- Technische Ausstattung und Fahrphysik- Optimale Nutzung der kinetischen Kette- Sozialvorschriften- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer- Gesundheitsschäden vorbeugen- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung- Verhalten in NotfällenSpezialwissen- Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr- Verhalten, das zu einem positivem Image des Unternehmens beiträgt- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds und der Marktordnung2,5 fahrpraktische Stunden auf BUSDauer:5 Tage VollzeitMontag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 UhrAbschluss:Nach erfolgreicher Teilnahme an der 45 min. Prüfung vor der IHK, erhält derTeilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
4.4 Umsteiger von Personenverkehr auf GüterverkehrZielgruppe:Alle Führerscheinumsteiger die von der Fahrerlaubnis Klasse D1/D1E oder D/DE auf dieFahrerlaubnis der Klasse C1/C1E oder C/CE und die im gewerblichen Güterkraftverkehr,Fahrzeuge einschließlich ihrer Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t führenwollen, sowie die, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erworben haben.Voraussetzungen:Die Fahrerlaubnis der Klasse D1/D1E oder D/DE. Es sollten keine Bedenken zurgesundheitlichen Eignung und des augenärztlichen Zeugnis oder Gutachten vorliegen.Inhalt:Alle Inhalte richten sich nach der BKrFQV. Die Ausbildung umfasst 32,5 Std. zu je 60 min.Theorie und 2,5 fahrpraktische Stunden zu je 60 min. Der Teilnehmer muß insgesamt 35 Std.absolvieren.Im einzelnem sind dies:Basiswissen- Technische Ausstattung und Fahrphysik- Optimale Nutzung der kinetischen Kette- Sozialvorschriften- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer- Gesundheitsschäden vorbeugen- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung- Verhalten in NotfällenSpezialwissen- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung2,5 fahrpraktische Sunden auf LKWDauer:5 Tage VollzeitMontag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 UhrAbschluss:Nach erfolgreicher Teilnahme an der 45 min. Prüfung vor der IHK, erhält derTeilnehmer die Bescheinigung gemäß § 4 des BKrFQG und der BKrFQV.
5.1 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CEZielgruppe:Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im BereichGüterkraftverkehr ( Nah- oder Fernverkehr ) tätig werden wollen oder sich qualifizierenmöchten.Teilnehmervoraussetzungen:- mind. Fahrerlaubnis Klasse B- mind. Alter 18 oder ab 21 Jahre für den Güterkraftverkehr- Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Bescheinigung desaugenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens- Nachweis über Erste-Hilfe- keine nennenswerten Einträge im Verkehrszentralregister ( KBA )- Antragsgenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde- Die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und verstehen könnenInhalte:Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C und CE Theorieausbildung nach FeV Praxisausbildung nach FeV Theorie Prüfung durch den TüV Nord Mobilität Praktische Prüfung durch den TüV Nord MobilitätPerfektion der Kenntnisse Perfektionsfahren E-Spar Perfektionsfahren Rangieren Perfektionsfahren mit Fahrzeugen der Klasse CE Fahrzeugpflege und Wartungsarbeiten Umgang mit Beförderungspapieren Ladungssicherung ect.Dauer:40 Tage Vollzeit oder Teilzeit nach AbspracheMontag – Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr und Freitags 08:00 bis 13:30 UhrAbschluss:Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen,wird die Fahrerlaubnis der Klasse C und CE durch die zuständigeStraßenverkehrsbehörde ausgehändigt. ( ggf. auch eine Fahrerkarte )
5.2 Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1 und C1EZielgruppe:Arbeiter, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit betroffene, die im BereichGüterkraftverkehr ( Nah- oder Fernverkehr ) tätig werden wollen oder sich qualifizierenmöchten.Teilnehmervoraussetzungen:- Fahrerlaubnis Klasse B- mind. Alter 18 oder 21 Jahre für den Güterkraftverkehr- Nachweis der gesundheitlichen Eignung und Bescheinigung desaugenärztlichen Zeugnisses oder Gutachtens- Nachweis über Erste-Hilfe- keine nennenswerten Einträge im Verkehrszentralregister ( KBA )- Antragsgen
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