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Gisela FÜHRERSTEUER,INFOS & TIPPSFÜR GÖD-PENSIONISTINNEN UND PENSIONISTENStand 20211
IMPRESSUM: Steuertipps 2021 (Arbeitsnehmerveranlagung 2020) der Bundesleitung Pensionisten in derGÖD. Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Otto Benesch, Vorsitzender und Gisela Führer Referentin für Steuerangelegenheiten der Landesvertretung Pensionisten in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Niederösterreich. Fotos: Yuri Arcurs / vege fotolia.com (Cover),Irrtum vorbehalten! Datenstand: Jänner 2021. Rückfragen und Kontakt: GÖD Pensionisten, 1010 WienSchenkenstraße 4/ 5. Stock; 01/53 454-311DW, E-Mail: [email protected]
STEUERTIPPS(Stand Jänner 2021)ARBEITNEHMERVERANLAGUNG(JAHRESAUSGLEICH)Ein Service für Lohnsteuerzahler/innenZusammengestellt von Gisela Führer(LV GÖD-Pensionisten NÖ)Auch Pensionistinnen und Pensionisten können bzw.sollen die Arbeitnehmerveranlagung durchführen undsich Geld vom Finanzamt zurückholen.In den nachstehenden Ausführungen wird auf privateAusgaben hingewiesen, die steuerlich begünstigt sind,welche Werbungskosten beantragt werden können undwelche Aufwendungen und Ausgaben alsaußergewöhnliche Belastung geltend gemacht werdenkönnen.1. SonderausgabenSonderausgaben sind bis zu einem persönlichenHöchstbetrag von 2.920 Euro jährlich abzugsfähig(sog. „Topf-Sonderausgaben“).a) VersicherungsprämienDarunter fallen ausschließlich Personenversicherungenwie freiwillige Kranken-, Unfall-, Insassen-,Seite1
Lebensversicherung auf Ableben, freiwilligeHöherversicherung in der gesetzlichenPensionsversicherung, Beiträge zuPflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einerKrankenversicherung oder eine Rentenversicherung abEintritt einer Pflegebedürftigkeit haben, Witwen-,Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse(Hinterbliebenenversorgung) usw., innerhalb desgemeinsamen Höchstbetrages. Der Zahlung zugrundeliegende Verträge müssen bereits vor dem 1. 1. 2016abgeschlossen worden sein. Nicht absetzbar sindSachversicherung wie Feuer- oderHaushaltsversicherung.b) WohnraumbeschaffungAufwendungen für die Errichtung eines Eigenheimesoder einer Eigentumswohnung im Sinne desWohnungseigentumsgesetzes – innerhalb desgemeinsamen Höchstbetrages. Wird die Errichtungfremdfinanziert, sind Darlehensrückzahlungen(einschließlich der bezahlten Zinsen) alsSonderausgaben absetzbar. Der Zahlung zugrundeliegende Vertrag muss vor dem 1. 1. 2016abgeschlossen worden sein oder der Bau vor dem 1. 1.2016 begonnen worden sein.Nicht absetzbar: Kosten für Einrichtungsgegenständebzw. der Kaufpreis einer gebrauchten Wohnung.Absetzbar ist jedoch das vom Erstbesitzerübernommene Errichtungsdarlehen.Seite2
c) WohnraumsanierungKosten der Sanierung von Wohnraum sind absetzbar,wenn die Arbeiten von der Steuerpflichtigen oder demSteuerpflichtigen direkt beauftragt und durchbefugte Unternehmen durchgeführt wurden und vordem 1. 1. 2016 begonnen wurden. Begünstigt sindsowohl Instandsetzungs- als auch Herstellungsmaßnahmen.Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum könnensowohl von der Eigentümerin/vom Eigentümer, alsauch von der Mieterin/vom Mieter geltend gemachtwerden. In diesem Fall muss aber der Auftrag zurSanierung von der Mieterin/vom Mieter (nicht von derVermieterin/vom Vermieter) in Auftrag gegebenworden sein.Diese Instandsetzungsmaßnahmen sind insbesondereder Austausch aller Fenster samt Rahmen, Austauschaller Türen samt Türstock, Austausch von Fenstern beiVerbesserung des Lärmschutzes oder zurVerminderung des Energieverbrauches, Austausch derEingangstür bei Verbesserung des Einbruchschutzes,Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- undHeizungsinstallationen, Photovoltaik-Anlagen usw.Nicht absetzbar sind: laufende Wartungsarbeitenwie Ausbesserung des Verputzes, Ausmalen, Kostenfür die Einrichtung, Materialrechnungen beiSelbstmontage, Aufwendungen für eineLuxusausstattung usw.Seite3
Bei den unter Pkt. 1 a – c angeführtenSonderausgaben handelt es sich um sogenannte„Topf-Sonderausgaben“, die jährlich bis zu einempersönlichen Höchstbetrag von 2.920 abzugsfähigsind.Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400Euro jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaßeines Viertels zu. Zwischen 36.400 und 60.000kommt eine Einschleifregelung zur Anwendung, dieeine Verminderung der absetzbaren Sonderausgabenbewirkt. Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von60.000 Euro werden Topf-Sonderausgaben nicht mehrberücksichtigt.Ein Betrag von 60,- wird in jedem Fall berücksichtigt(Sonderausgabenpauschale)d) KirchenbeiträgeBeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen undReligionsgesellschaften können bis höchsten 400,jährlich abgesetzt werden. Ab dem Kalenderjahr 2017wird der Nachweis dafür von der Organisation direktelektronisch der Finanzbehörde übermittelt. Bittefüllen sie das Formblatt L 1d zur Berücksichtigung derSonderausgaben aus, wenn der Beitrag an eineausländische Kirche oder Religionsgesellschaftgeleistet wurde.Seite4
e)SpendenSpenden können nur im Ausmaß von 10 % desGesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahresabgesetzt werden. Begünstigte Spendenempfängersind im Gesetz konkret aufgezählt, z.B.: Spenden anForschungs- und Lehreinrichtungen, Geldspenden anOrganisationen für Umwelt-, Natur- und Artenschutzsowie behördlich genehmigte Tierheime (eine Listedieser begünstigten Empfänger finden Sie aufwww.bmf.gv.at unter der Rubrik „Steuern“). ZurBeantragung von Spenden an begünstigteausländische Organisationen verwenden Sie bitte dasFormular L 1d.Neu zur Berücksichtigung von Sonderausgabenab 2017für freiwillige Versicherungen, abzugsfähigeSpenden und dem Kirchenbeitrag ist, dass dieseSonderausgaben dem Finanzamt direkt von derOrganisation elektronisch übermittelt werden. Esmüssen der Organisation dafür allerdings Name undGeburtsdatum bekannt gegeben werden. DieseInformationen werden datenschutzgerechtverschlüsselt und sind nur vom Finanzamt für Zweckeder Berücksichtigung in der Veranlagung zuverwenden.f) SteuerberatungskostenDiese können in unbeschränkter Höhe abgesetztwerden.Seite5
2. WerbungskostenGewerkschaftsbeitrage und Beiträge zu denInteressensvertretungen(Pensionisten- bzw.Seniorenorganisationen) sind Werbungskosten und alssolche absetzbar.3. Außergewöhnliche BelastungBestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind alsaußergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wennsie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen unddie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlichbeeinträchtigen.Letzteres ist dann der Fall, wenn der individuelleSelbstbehalt überschritten wird. Der Selbstbehalt wirdim Zuge der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamterrechnet. Bei bestimmten außergewöhnlichenBelastungen (insbesondere bei Behinderung) ist keinSelbstbehalt zu berücksichtigen.Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von: höchstensmehr alsmehr alsmehr als7.3007.30014.60036.400EuroEuroEuroEuro-6%-8%- 10 %- 12 %Zur Berücksichtigung der außergewöhnlichenBelastung verwenden Sie bitte ab dem Kalenderjahr2016 zusätzlich das Formular L 1ab.Seite6
a) KrankheitskostenDarunter fallen Arzt- und Krankenhaushonorare,Kosten für Medikamente (bei Vorliegen einer ärztlichenVerschreibung auch für homöopathische Präparate),Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge, Heilbehelfe(Gehbehelfe, Hörgerät), Kosten für Zahnersatz,Sehbehelfe, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital(Aufzeichnungen über diese Fahrten müssen z.B.mittels Fahrtenbuch geführt werden).Allfällige Kostenersätze sind abzuziehen!Wenn Sie im Kalenderjahr 2020 an COVID-19 erkranktsind, können Sie die Krankheitskosten alsaußergewöhnliche Belastung geltend machen.Andere Aufwendungen zur Bekämpfung derVerbreitung von COVID-19 (z.B. Desinfektionsmittel,Schutzmasken, Kosten für soziale Dienste fürLebensmitteleinkäufe) dienen der Gesundheitsvorsorgeund stellen daher keine außergewöhnliche Belastungdar.Unter Krankheitskosten fallen auch Kosten einerspeziellen Diätverpflegung auf Grund einerKrankheit ( z. B.: Zuckerkrankheit (Diabetes),Tuberkulose (Tbc), Zöliakie, Aids, Gallenleiden,Leberleiden, Nierenleiden oder andere vom Arztverordnete Diäten wegen innerer Krankheiten, wieMagen, Herz). Sie können in Form der tatsächlichanfallenden Kosten an Hand von Belegen oderSeite7
über Pauschalbeträge für Krankendiätverpflegungermittelt werden.Bei einer Behinderung (mindestens 25 %)könnenKrankheitskosten, die im Zusammenhang mit derBehinderung anfallen als Kosten der Heilbehandlungohne Berücksichtigung des Selbstbehaltesgeltend gemacht werden.b) KurkostenDer Kuraufenthalt muss unmittelbar mit einerKrankheit zusammenhängen und ärztlich verordnetsein oder eine Kostenübernahme durch denSozialversicherungsträger vorliegen.Kostenersätze und eine Haushaltsersparnis(Lebenshaltungskosten, die zu Hause anfallen würden)in Höhe von 5,23 Euro täglich sind abzuziehen.Kurkosten wegen einer mindestens 25%igenBehinderung gelten als Heilbehandlung und sind ohneSelbstbehalt zu berücksichtigen.Absetzbar sind: Kosten für den Aufenthalt, Kostenfür Kurmittel und medizinische Betreuung sowieFahrtkosten zum und vom Kurort (beipflegebedürftigen Personen auch die Aufwendungenfür eine Begleitperson).c) Kosten für ein Alters- oder Pflegeheimoder HausbetreuungDie Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheimsind nur dann absetzbar, wenn sie auf Grund vonKrankheit, Pflege- oder besondererSeite8
Betreuungsbedürftigkeit entstehen; dies gilt auch fürdie Pflegestation in einem selbstgewählten privatenAlters- oder Pflegeheim, sowie für die Betreuung imPrivathaushalt. Bei Bezug eines Pflegegeldes(abStufe 1) kann von einer Pflegebedürftigkeitausgegangen werden.Bei einer Betreuung zu Hause können dieAufwendungen wie bei einer Heimbetreuung geltendgemacht werden. Alle im Zusammenhang mit derBetreuung und Pflege anfallenden Aufwendungenkönnen geltend gemacht werden (z.B. Kosten für dasPflegepersonal, Pflegehilfsmittel sowie Aufwendungenfür eine Vermittlungsorganisation).Reicht das Einkommen einschließlich Pflegegeld derpflegebedürftigen Person für die Kostentragung vonPflegekosten nicht aus, können dieunterhaltsverpflichteten Personen(Ehepartner/Ehepartnerin, Kinder) bei einerVerpflichtung zur Kostentragung ihre Aufwendungenals außergewöhnliche Belastung geltend machen.Besteht ein konkreter Zusammenhang mit einerVermögensübertragung (z.B. Übertragung einesHauses), liegt insoweit keine außergewöhnlicheBelastung vor. Es hat eine Kürzung um Kostenersätze,um den Selbstbehalt und um eine Haushaltsersparniszu erfolgen.Zu beachten ist, dass bei den Punkten 3 a – c einSelbstbehalt abgezogen wird. Der Selbstbehalt wirdvom Finanzamt im Zuge der ArbeitnehmerInnenSeite9
veranlagung errechnet. Bei einer Behinderung vonmindestens 25 % entfällt der Selbstbehalt.Werden die Kosten von unterhaltsverpflichtetenAngehörigen getragen, ist hingegen grundsätzlich einSelbstbehalt abzuziehen.d) Außergewöhnliche Belastung beiBehinderungBei Vorliegen von körperlichen oder geistigenBehinderungen vermindern Pauschalbeträge ohneSelbstbehalt das Einkommen (der Grad derBehinderung muss mindestens 25 % betragen).Die Behinderung und ihr Ausmaß sind auf Verlangendes Finanzamtes durch eine amtlicheBescheinigung nachzuweisen.Die bis 2004 von der Amtsärztin oder dem Amtsarztausgestellten Bescheinigungen sind nach wie vorgültig. Erfolgt allerdings eine Neufeststellung durchdas Sozialministeriumsservice, ersetzt diese diebisherigen Bescheinigungen. Mit Ihrer Zustimmung andas Sozialministeriumsservice werden Ihre Daten aufelektronischem Wege übermittelt, sodass Sie sich inZukunft um den Nachweis nicht mehr kümmernmüssen.Zusätzlich zum Pauschalbetrag können Kosten einerHeilbehandlung im Zusammenhang mit derBehinderung – ohne Kürzung durch den Selbstbehalt geltend gemacht werden. Darunterfallen: Arzt- undSpitalskosten, Kur- und Therapiekosten, sowie KostenSeite10
für Medikamente, die im Zusammenhang mit derBehinderung stehen.Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen fürHilfsmittel – z. b. Rollstuhl, rollstuhlgerechteAdaptierung der Wohnung, Hörgerät oderBlindenhilfsmittel – werden zusätzlich und ohneKürzung durch den Selbstbehalt anerkannt.e) Freibetrag für GehbehinderteFür Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von190,- monatlich, sofern sie ein öffentlichesMassenbeförderungsmittel infolge ihrer Behinderungnicht benützen können und für Privatfahrten eineigenes Fahrzeug benötigen. Der jeweilige Nachweisder Behinderung ist auf Verlangen des Finanzamtesvorzulegen.Als Nachweis wird beispielsweise derBefreiungsbescheid von der motorbezogenenVersicherungssteuer, Ausweis § 29 b derStraßenverkehrsordnung oder Behindertenpass mit derFeststellung der Unzumutbarkeit der Benützungöffentlicher Verkehrsmittel, anerkannt. Vor dem 1. 1.2001 ausgestellte Ausweise gem. § 29b derStraßenverkehrsordnung sind nicht mehr gültig.Die Kosten einer behindertengerechten Adaptierungdes Kraftfahrzeuges können nicht geltend gemachtwerden.Seite11
Verfügt der Behinderte über kein eigenes Kfz, könnentatsächliche Kosten für Taxifahrten bis maximal153,- monatlich geltend gemacht werden (Belegemüssen vorliegen!)Welche Regelungen gelten für behindertePensionistinnen und Pensionisten?Behinderte Pensionistinnen und Pensionisten könnendie genannten Pauschalbeträge entweder beimFinanzamt oder direkt bei ihremPensionsversicherungsträger (ihrerpensionsauszahlenden Stelle) geltend machen. DerPensionsversicherungsträger informiert Sie beiweiteren Fragen.f)Kostenübernahme vonbehinderungsbedingten Kosten des(Ehe-)PartnersGrundsätzlich sind Krankheitskosten von dererkrankten (Ehe-)Partnerin/ vom erkrankten(Ehe-)Partner selbst zu tragen, wobei der erkranktenPerson ein steuerfreies Existenzminimum von 11.OOOEuro bleiben muss.Mit dem Formular E 30 können behinderungsbedingte Aufwendungen der Ehepartnerin/ desEhepartners bereits bei der pensionsauszahlendenStelle beantragt werden. Der Pensionsversicherungsträger informiert Sie bei weiteren Fragen.Seite12
g) BegräbniskostenBegräbniskosten sind primär aus dem Nachlass(Aktiva) zu bestreiten. Dadurch nicht gedeckte Kosteneines Begräbnisses stellen bis maximal 5.000 eineaußergewöhnliche Belastung dar.Die Kosten eines Grabsteines sind zusätzlich bis5.000 zu berücksichtigen.Begräbniskosten incl. Grabstein sind in erster Linie ausdem Nachlass (Aktiva) zu bestreiten und stellen nurim übersteigenden Teil eine außergewöhnlicheBelastung dar.4. PensionistenabsetzbetragDer Pensionistenabsetzbetrag steht zu, wenn dasJahreseinkommen höchstens 25.000 beträgt. Bis zueinem Einkommen von 17.000 beträgt er 600 (bis2019 - 400 Euro). Zwischen einem Einkommen von17.000 und 25.000 kommt es zu einer Einschleifung. Zueiner Einschleifung kommt es auch dann, wenn Sie nebeneiner ausländischen Pension nur eine geringe inländischePension beziehen. Im Zweifel wird empfohlen, denPensionistenabsetzbetrag bei derArbeinehmerInnenveranlagung gelten zu machen.Besteht Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag odererhöhten Pensionistenabsetzbetrag, wird erstmals für dasVeranlagungsjahr 2015 für Penionistinnen undPensionisten, die auf Grund ihrer geringen Pensionkeine Lohnsteuer gezahlt haben, ein Teil ihrerSozialversicherung rückerstattet. Der Erstattungsbetragbeläuft sich auf maximal 55 Euro für das KalenderjahrSeite13
2015. Ab dem Kalenderjahr 2016 werden 50 % derSozialversicherungsbeiträge, höchstens aber 110 Eurorückerstattet. Ab ANV 2020 werden 75 % der SVBeiträge, höchstens 300 Euro rückerstattet, wenn sicheine Einkommensteuer unter null ergibt. DieRückerstattung vermindert sich um die steuerfreieAusgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattungerfolgt im Wege der Veranlagung.5. Erhöhter PensionistenabsetzbetragPensionsbezieher/innen steht der erhöhtePensionistenabsetzbetrag in Höhe von 964 Eurojährlich zu (bis 2019 - 764 Euro), wenn:a) die laufenden Pensionseinkünfte 19.930 imKalenderjahr nicht übersteigenb) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr eine Eheoder eingetragene Partnerschaft besteht und dieEhepartner oder eingetragenen Partner nicht dauerndgetrennt leben,c) der Ehepartner/die Ehepartnerin oder eingetragenerPartner/ eingetragene Partnerin Einkünfte vonhöchstens 2.200 jährlich erzielt hat undd) kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetragbesteht.Seite14
Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßigeinschleifend zwischen zu versteuernden laufendenPensionseinkünften von 19.930 und 25.000 auf null.Auch wenn die Begünstigungen bereits während desJahres durch die pensionsauszahlende Stelleberücksichtigt wurden (Formular E 30 bei derbezugsauszahlenden Stelle),vergessen Sie nicht, diese auch bei derArbeitnehmerInnenveranlagung (Formular L 1)zu beantragen! Andernfalls kommt es zu einerungewollten Nachversteuerung.Die gleichzeitige Berücksichtigung desPensionistenabsetzbetrages und desVerkehrsabsetzbetrages ist nicht möglich. Liegen ineinem Jahr sowohl aktive Erwerbseinkünfte als auchPensionseinkünfte vor, steht der Verkehrsabsetzbetragzu.Was tun Sie, wenn es zu einer Nachforderungdurch das Finanzamt kommt?Kommt es – in Ausnahmefällen - zu einer Nachforderung,können Sie Ihren Antrag im Wege der Beschwerdezurückziehen, sofern kein Pflichtveranlagungstatbestandvorliegt.Der Tatbestand einer Pflichtveranlagung liegt vor, wennSie in einem Kalenderjahr zwei oder mehrere Einkünftegleichzeitig bezogen haben oder wenn Sie im Vorjahr beiIhrem Finanzamt einen Freibetragsbescheid beantragthaben, oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetragberücksichtigt wurde, die Voraussetzungen aber nichtSeite15
mehr vorliegen (z.B. überschreiten die Einkünfte derPartnerin oder des Partners die Zuverdienstgrenze).6. NebeneinkünfteWerden neben den lohnsteuerpflichtigen Einkünften nochandere Einkünfte von mehr als jährlich 730 Gewinnerzielt, muss beim Finanzamt eineEinkommensteuererklärung abgegeben werden.Sollten Sie als aktive Opas oder OmasNebeneinkünfte als pädagogisch qualifizierte Person(Ausbildung im Mindestausmaß von acht Stunden)bezogen haben, die von den Kindeseltern als Kosten fürdie Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastunggeltend gemacht wurden, so ist zu beachten, dass abdem Kalenderjahr 2017 eine Ausbildung vonfünfunddreißig Stunden erforderlich ist, um alspädagogisch qualifizierten Personen anerkannt zuwerden.Ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt derFamilienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeitder Kinderbetreuungskosten und denKinderfreibetrag.Seite16
Hinweise:Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Finanzamtoder sind unter www.bmf.gv.at abrufbar.Besuchen Sie auch unsere Plattformen im Internet:Bundesleitung: https://goed.penspower.at oderLandesleitung-NÖ: https://pensionisten.goednoe.atSeite17
GISELA FÜHRER - STEUERTIPPS 2021Gisela FÜHRER, Jg. 1953, im AktivstandFinanzbeamtin, ist Mitglied der Landesleitung derGÖD-Pensionisten NÖ und berät als Referentin fürSteuerfragen Kolleginnen und Kollegen aus NÖ inSteuerangelegenheiten.Gewerkschaft Öffentlicher Dienst1010 Wien, Teinfaltstraße 7T 01/534 54E tenschutzGemeinsam jeden Tagfür unsere Pensionistinnenund Pensionisten20
Sonderausgaben absetzbar. Der Zahlung zugrunde liegende Vertrag muss vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossen worden sein oder der Bau vor dem 1. 1. 2016 begonnen worden sein. Nicht absetzbar: Kosten für Einrichtungsgegenstände bzw. der Kaufpreis einer gebrauchten Wohnung. Absetzbar ist jed