Transcription

KAITARIFKaitarif ab rgeld5Mindestentgelt6Besondere Entgelte7Entgelte für besondere Leistungen8Umschlagsentgelte (konventionell)9Entgelte für den Containerumschlag10Erläuterungen zum Güterverzeichnis / Schwergewichts-Zuschläge12Allgemeine Erläuterungen13Kontakt14

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt I: Schiffsentgelte (Auftraggeber und Rechnungsempfänger:Schiffsvertreter)Für die Benutzung einer Kaiumschlagsanlage durch ein Seeschiff wirdein Schiffsentgelt bemessen nach- der gelöschten/geladenen Gütermenge (Gewichtsentgelt)- dem Raumentgelt und der Liegezeit des Seeschiffes(Raumentgelt)verlangt.(1) Gewichtsentgelt für alle Dienste für die über den Kaiumgeschlagene Gütermenge (ausgenommen sind reineVollcontainerdienste an Spezialanlagen):a) Schiffe im Übersee-Verkehr(Verkehr mit den Häfen außereuropäischer Länder sowie mit denHäfen Europas, soweit sie nicht unter Buchstabe b) fallen.)einkommend und ausgehendb) Schiffe im Großen Europa-Verkehr(Verkehr mit den Häfen Europas, soweit sie nicht unter Buchstabec) fallen. In dieses Fahrgebiet fallen auch die Häfen Islands,Irlands, des Schwarzen und Asowschen Meeres, Madeiras, derAzoren und Kanarischen Inseln, die Mittelmeerhäfen, dieAtlantikhäfen Frankreichs südlich Le Havre, Spaniens, Portugalsund Marokkos sowie die Häfen Murmansk und Archangelsk.) 8,50/1.000 kgeinkommend und ausgehendc) Schiffe im Kleinen Europa-Verkehr(Verkehr mit den Häfen des Festlandes bis einschließlich LeHavre, der Ostküste Großbritanniens und der skandinavischenLänder über die Nordsee sowie der Verkehr mit den Häfen derOstsee mit Einschluss der dänischen Inseln.) 7,50/1.000 kgeinkommend und ausgehendDie Gewichtsentgelte zu a) – c) werden auch für solche Güterverlangt, die- vom Kai in Wasserfahrzeuge oder- vom Kai mit Schwimmkran für ein am Kai ladendes Seeschiffoder- am Kai aus Wasserfahrzeugen oder- mit Schwimmkran aus einem am Kai löschenden Seeschiffumgeschlagen werden.d) Gewichtsentgelt für Güter, die im Strom gelöscht bzw. zu ladensind und die auf Veranlassung des Schiffsvertreters am Kaiumgeschlagen werdenGewichtsentgelt für Güter, die im Strom oder am Kai außenbordsgelöscht werden bzw. zu laden sind und die auf Antrag eines DrittenamKaiumgeschlagenwerden(Antragssteller Rechnungsempfänger)e) Für den Einsatz eines Kaikranes für die Außenbords-Arbeit oderzum Umstauen an Bord wird ein Gewichtsentgelt von auf die umgeschlagene Gütermenge (Antragssteller Rechnungsempfänger) berechnet. 5,10/1.000 kg 8,50/1.000 kg 8,50/1.000 kg 7,10/1.000 kg2

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021(2) Raumentgelt:a) Mindestens für die ersten 24 Stunden Liegezeitaa) danach je angefangene 12 Stunden Liegezeit*multipliziert mit Bruttoraumzahl (BRZ), Gesetz vom 22.1.1975 zumInternationalen Schiffsvermessungsübereinkommen vom 23.4.1969b) Die Liegezeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Anlegens desSeeschiffes an den Kai. Sonntage und Werkfeiertage werden nurdann als Liegezeit berücksichtigt, wenn an ihnen gelöscht odergeladen wird.c) Für ein Seeschiff, das auf derselben Reise unmittelbarnacheinander mehrere Kaiplätze zum Löschen und Ladenbenutzt, werden die Liegezeiten vom Zeitpunkt des Anlegens ander ersten Lösch-/Ladestelle bis zum Zeitpunkt des Ablegens eLiegezeiten angesehen.(3) Security Charge:a) Für wasserseitigen Umschlag konventioneller Güterb) Für volle und leere Container von/auf Überseeschiffe(4) Gangway-Gestellung am Schiffa) Pauschale für Feederschiffeb) Pauschale für Überseeschiffe(5) Sicherer Landgang beim SchiffsumschlagGestellung von Mitarbeitern zur Aufsicht während der Umschlagarbeiten im Gefahrenbereich der Gangway (gemäß Abschnitt VI2 a).)Der Satz gilt für Arbeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit,Zuschläge für Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeitgemäß besonderer Vereinbarung. 0,90* 0,60* 1,00/1.000 kg 13,30/Containerpro Gangway 355,70 497,10 79,40 pro Stunde3

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt II: Warenentgelte (Auftraggeber und Rechnungsempfänger:Warenvertreter)A. Umschlagsentgelte des Güterverzeichnisses(1) Für den Umschlag der Güter über den Kai wird einUmschlagsentgelt verlangt. Berechnungsgrundlage: die imGüterverzeichnis angegebenen Sätze in /1.000 kg auf dieumgeschlagene Gütermenge, soweit nichts anderes angegebenist.(2) Umschlagsentgelt für Umfuhrgüter (Umfuhrgüter sind Güter, diean einen Terminal angeliefert, von diesem aber nicht verschifft,sondern erst nach einer Umfuhr von einem anderen Terminalseewärts verschifft oder außenbords zur seewärtigen Verschiffungübernommen werden).(3) Entgeltstruktur für den Umschlag von Containern/Flats:(4) Umschlagsentgelt für Lukendeckelauf Anfrage beimUmschlagterminal(5) Für die konventionelle Anlieferung/Auslieferung der zupackenden/ausgepackten Waren gelten die im Güterverzeichnisausgewiesenen Umschlagsentgelte der entsprechenden Güterartfür den indirekten Umschlag auf das Ladungsgewicht.(6) Entgeltstrukturen für das Packen von Containern und für damitzusammenhängende Zwischentransporte:auf Anfrage beimUmschlagterminalB. Besondere UmschlagsentgelteUmschlagsentgelte für Durchgangsgüter (Durchgangsgüter sindGüter, die an einem Kaischuppen angeliefert werden, von diesemwieder abgenommen und nicht seewärts verschifft werden)a) Für Fahrzeugeb) Für bis 5-fach messende Güterc) Für über 5-fach messende Güter 96,90/1.000 kg 75,00/1.000 kg 15,00/cbm4

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt III: Lagergeld(1) Entgeltfreie Kailagerung bei Import-Gütern:3 Kalendertage nach dem letzten Löschtag des SeeschiffesEntgeltfreie Kailagerung bei Export-Gütern:5 Kalendertage nach dem Tag der GüteranlieferungEntgeltfreie Kailagerung für Seedurchfuhrgüter:7 Kalendertage(Seedurchfuhrgüter sind Güter, die auf dem Seeweg okalkonnossement mit Weiterverschiffungsvermerk oderKonnossemente, in denen die Markierung eindeutig auf einenanderen Seehafen hinweist und die gleichzeitig einengemeinsamen Zahlungspflichtigen haben] zum Weiterversandüber See bestimmt sind.)(2)(3)(4)(5)Hiervon abweichende entgeltfreie Kailagerung für Gefahrgüter(GGV-See): 1 Kalendertag nach der ersten Kaiberührunga) Lagergeld für bis 5-fach messende Güterb) Lagergeld für über 5-fach messende GüterLagergeld für Import-Güter nach Ablauf von 7 Tagen nach demletzten Löschtag des Seeschiffes: Verdoppelung desLagergeldsatzes gemäß Punkt ng von Punkt (2) und (3).Der Auslieferungstag ist lagergeldpflichtig.Lagerung von Containern 3,50/1.000 kg/Tag 4,70/1.000 kg/TagEntgeltfreie Kailagerung bei Import-Gütern in Containern:3 Kalendertage nach dem letzten Löschtag des SeeschiffesEntgeltfreie Kailagerung bei Export-Gütern in Containern:5 Kalendertage nach dem Tag der GüteranlieferungEntgeltfreie Kailagerung für Seedurchfuhrgüter in Containern:7 Kalendertage (Seedurchfuhrgüter sind Güter, die auf merk oder Konnossemente, in denen dieMarkierung eindeutig auf einen anderen Seehafen hinweist, zumWeiterversand über See bestimmt sind.)Hiervon abweichende entgeltfreie Kailagerung für Gefahrgüterin Containern (GGV-See):1 Kalendertag nach der ersten Kaiberührung(5.1) Vollcontainera) 20' Containerb) 40' Containerc) 45‘ Containerd) Non-ISO ContainerPro Container/Tag 35,30 70,60 79,40Doppelte Rate5

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021(5.2) Für Import-Güter in Containern verdoppeln sich die o.g.Sätze nach Ablauf von 7 lagergeldpflichtigen Tagen.Für Export-Güter in Containern verdoppeln sich die o.g. Sätzenach Ablauf von 9 lagergeldpflichtigen Tagen.Für Durchgangsgüter in Containern/Flats, die mit einemLandfahrzeug an einem Kaischuppen angeliefert, von diesem wiederabgenommen und nicht seewärts verschifft werden: Lagergeld vomTage der Güteranlieferung bis zum Ausliefertag bei einerVerdoppelung nach einer Lagerdauer von 7 lagergeldpflichtigenTagen.(5.3) Leercontainer (keine Freilagerzeit)a) 20' Containerb) 40' Container(5.4)Container der IMO Klasse 1 7Keine Freilagerzeit(5.5) Zwischenlagerung von Leckage-Containern in Zwischenbewegungen und Servicepauschale lt. VIII (3).(5.6) Zwischenlagerung von nicht mehr VC-fähigen Containern chenbewegungenPro Container/Tag 17,80 35,60Pro angefangene24 Std./Container 159,40Pro Container/Tag 183,60Pro Container/Tag 72,00Abschnitt IV: Mindestentgelt(1) Mindestentgelt für jeden entgeltpflichtigen Antrag(2) ichtigen Antrag: Mindestentgelt je Leistung gemäßPunkt (1).(3) Bei angefangenen 100 kg, angefangenen cbm und Tagen:Rundung auf volle Einheit. 59,506

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt V: Besondere Entgelte(1) Zuschläge für Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeitmontags bis freitagsa) bei Nachtschichten montags bis donnerstags; je Gang je Schichtb) bei extra geleisteten Nacht- und Vorfeiertagsschichten Neujahr,Ostern, 1. Mai, Pfingsten und Weihnachten; je Gang je Schichtc) bei I. Schichten sonnabends; je Gang je Schichtd) bei Sonnabends-, Sonntags- und Werkfeiertagsschichten- ausgenommen I. Sonnabendschicht - sowie bei Nachtschichtenfreitags; je Gang je Schichte) bei Überstunden montags bis freitags sowie nach der I. Schichtsonnabends; je Gang und je angefangene Arbeitsstundef) bei Überstunden nach der II. bis IV. Schicht sonnabends; je Gangund je angefangene Arbeitsstundeg) bei Überstunden sonn- und feiertags; je Gang und je angefangeneArbeitsstundeh) bei Vorfeiertagsschichten, die auf einen Montag-Freitag fallen (nuram 30. April sowie am 24. und 31. Dezember möglich); je Gang jeSchicht 1.422,70 5.308,50 1.124,40 2.668,10 415,10 651,90 770,80 1.061,90Die in a) bis h) genannten Entgelte verdoppeln oder verdreifachen sich,sofern wegen der Eigenart des Umschlaggutes Großgänge eingesetztwerden müssen.(2)(3)(4)(5)Entgelt für eine BescheinigungEntgelt für jeden KaiteilscheinEntgelt für das Anhalten von AusfuhrgüternEntgelt bei Verwendung von nicht vom Kaibetrieb eingeführtenVordrucken (z.B. Anträge per E-Mail)(6) Entgelt für die manuelle Bearbeitung eines nicht rechtzeitig vorVerschiffung oder unvollständig eingereichten Hafendatensatz(HDS)(7) Status ChangeBei Änderung oder Ergänzung von Containerdaten wieExportschiff, Löschhafen, Gewichtsklasse o.Ä. nach Anlieferungdes Containers(8) LKW-Mautz.B. bei von der HHLA durchgeführten Umfuhrenüber mautpflichtige Straßen 59,50 30,60 59,50 pro Antrag 59,50 pro Antrag 59,50 proContainer 113,50 proContainergemäß öffentlicherVorgaben7

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt VI: Entgelte für besondere Leistungen(1) Überlassung von Gabelstaplern mit Arbeitskräften desUmschlagsunternehmens:Gabelstapler (ohne Fahrer)*Pro Stundea) bis 5 t Tragfähigkeit 60,10b) bis 8 t Tragfähigkeit 74,80c) bis 16 t Tragfähigkeit 138,40d) bis 28 t Tragfähigkeit 311,60e) Zugmaschine 152,40f) Reachstacker 298,00* Die Stundensätze gelten je angefangene Stunde. Fahrer müssenvom Umschlagterminal gemäß Punkt (2) gestellt werden.(2) Stundensätze für nach Zeit zu berechnende Arbeitsleistungen und für Wartezeiten:a) je Mitarbeiter und Stunde 79,50b) Für nach Zeit zu berechnende Arbeitsleistung gilt alsBestimmungsgröße der gemittelte Stundenlohn der Früh- undSpätschicht im jeweils geltenden Lohntarifvertrag bzw.Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschenSeehafenbetriebe festgesetzte Lohn eines Fach- ekostenaufschlages von 190 %.Arbeitszeit wird auf halbe Stunden aufgerundet,Mindestabrechnung 1/2 Stunde(3)(4)a)b)c)Die Sätze gelten für Arbeiten während der regelmäßigenArbeitszeit. Zuschläge für Arbeit außerhalb der regelmäßigenArbeitszeitje Arbeitskraft: gemäß Abschnitt V (Besondere Entgelte).Bereitstellung Personal/Aufsicht, Service Vorbereitung undBegleitung mit Sonderrechten: Überfahrt Terminal CTB OOGvon/zum Eurogate via Schwergutdurchfahrt HCCR GateVerschiedenes:Abgabe von Frischwasser an SeeschiffeMindestbetragMüllentsorgung (kein Sondermüll) *)Mindestberechnung: 1/4 cbmSondermüll-Entsorgung *)*) Der Verursacher (Hersteller) ist nach der Verpackungsordnung zurRücknahme von Verpackungen (auch Material, das derLadungssicherung, dem Witterungsschutz bzw. der anschlagsgerechten Behandlung dient) verpflichtet; die Verpackungen müsseneiner Wiederverwertung zugeführt werden. Er kann diese Pflichteneinem Dritten übertragen. Im Falle einer Pflichtübertragung trägt derVerursacher die Kosten der Entsorgung zum Zwecke derWiederverwertung.d) Klimaabgabe für den postalischen Rechnungsversand 155,00 jeFahrzeug 8,80/cbm 167,10 298,30/cbmauf Anfrage beimUmschlagterminal 5,00/Rechnung8

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Abschnitt VII: Umschlagsentgelt für konventionell landseitig an- bzw.auszuliefernde containerisierbare GüterAusgehendEinkommend(1) Allgemeines Stückgut, soweit nicht andersgenannt (bis 5-fach messend):a) in Packstücken über 20 kg 42,60/1.000 kg 53,40/1.000 kgb) in Packstücken unter 20 kg 53,40/1.000 kg 67,00/1.000 kg(2) Stückgut soweit nicht anders genannt(über 5-fach messend) 8,50/cbm 10,70/cbm(3) Gefahrgut (GGV-See), Klassen 1-6, 8, 9a) in Packstücken über 20 kg 57,90/1.000 kg 65,50/1.000 kgb) in Packstücken unter 20 kg 72,80/1.000 kg 81,50/1.000 kgc) über 5-fach messend 11,60/cbm 13,10/cbm(4) Gefahrgut Klasse 7auf Anfrageauf AnfragePunkte (1) – (4) gelten nicht für Breakbulk, sondern nur für containerisierbares Stückgut bis2,5 t Einzelgewicht. Über 2,5 t Einzelgewicht auf Anfrage.(5) PKWa) bis 1.300 kg 122,70/ Stück 122,70/ Stückb) über 1.300 kg 146,60/ Stück 146,60/ Stückc) IMO Packzertifikat 29,60/ 20' Container 59,40/ 40' ContainerPreise gelten nur für fahrbereite Fahrzeuge ohne Kettenantrieb bis 2,5 t; Preise für nichtgenannte Fahrzeuge auf Anfrage9

HHLA KAITARIF AB 01.09.202110Abschnitt VIII: Entgelte für den Containerumschlag auf den ContainerTerminals der HHLA (Entgelte für nicht genannte Leistungen jeweils auf Anfrage)(1) An-/Auslieferung von Containern an HHLA-Anlagen(2) Zwischenbewegungen von Containernz.B. bei Versiegelung o.ä.(3) Service-Pauschale(4) Wiegen von Containern (nur CTA, nach vorherigerAnmeldung) Ermittlung des Verified Gross Mass(VGM) im Rahmen der SOLAS Bestimmungenzzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)und Service-Pauschale gemäß Punkt (3)(5) Kühlcontainer-Leistungena) An-/Abschließenb) Kühlcontainer-Versorgungc) Kühlcontainer-Kontrolled) Bei An-/Auslieferung ohne seewärtige Verladung:zzgl. Punkt (1)(6) Labeln von Containerna) im Zuge der An-/Auslieferung inkl. 4 Labelb) während der Lagerung: gemäß Punkt (6) a) zzgl.zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2) undService-Pauschale gemäß Punkt (3)c) Extra-Labeld) Reporting(7) Neutralisieren von Containerna) im Zuge der An-/Auslieferungb) während der Lagerung: gemäß Punkt (7) a) zzgl.zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2) undService-Pauschale gemäß Punkt (3)(8) Bereitstellung der Fläche am CTA, CTB zwecksBe-/Entgasung durch Spezialfirmen (nur nachvorheriger Absprache) *a) pro 20' Containerb) pro 40' Container 154,70 pro 20' oder 40'Container, leer/voll 113,50 pro Container 33,10 137,90 pro Container 48,70 pro Container 91,80 pro 24 Std. 17,60 pro Kontrolle,3 Kontrollen pro 24 Std. 87,20 pro Container 6,90/ Stück 2.16/ Stück 96,70 pro Container 105,60 155,70zzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)und Servicepauschale gemäß Punkt (3)Gültig für max. 3 Tage (ausgenommen Gefahrgut), danachLagergeld gemäß Punkt (9)Ohne seewärtige Ankunft/Verladung zzgl. Punkt (1)*CTT nur auf besondere Anfrage(9) Lagergeld Gasplatz (nur nach vorheriger Absprache)a) pro 20' Container / Tagb) pro 40' Container / Tagc) pro 45‘ Container / Tag 61,90 78,80 87,60

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021Seeseitiger Umschlag von Booten/Yachten mitContainerbrückea) Umschlagsentgeltb) Umschlagsentgelt für Mastenc) ISPSd) Minimume) Seeseitige An-/Auslieferung per Containerbrücke(11) Zoll- und Sonderleistungena) Beschau und Besichtigung von Containern imZeitfenster von maximal 30 Minutenzzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)zzgl. Siegeljede weitere angefangene ½ Stunde Aufsichtevtl. anfallende Zusatzleistungenb) Zolllagerabwicklung: Überführung in ein Zolllagerc) Stornogebühren bei nicht erfolgter Zollüberführungd) Zusätzlicher Dokumentationsaufwand durch n,beginnend 5 Tage vor Ablauf der Verwahrfriste) Umfuhren zur CPA innerhalb der Verwahrfrist, sofernsich der Container in der Verwahrung des Terminalsbefindet (exklusive An-/Auslieferung)30 Minuten Wartezeit inklusive, danachggf. IMO-Zuschlag11(10) 13,30/cbmauf Anfrage 1,00/1.000 kg 13,50/Mastauf Anfrage 87,00 pro Container 4,50/ Stück 39,70nach Aufwand 397,80 pro Container 154,70 pro Container 363,80 pro Vorgang 167,60 pro Container 28,20 proangefangene ½ Stundeggf. zzgl. LKW-Mautggf. IMO-Zuschlag 46.10f) Zolllagerentnahme bei wasserseitiger Ausfuhr,kombinierte Ausfuhr-Erklärung, HDS, ZAPP-Erstellunginkl. 1 Position 110,30jede weitere Position 17,00(12) Kontrolle und Prüfen von ContainernDie Konditionen gelten für Leistungen während der I. und II. Schicht Montag bisFreitag. Andere Zeiten auf Anfrage.a) Besichtigung von Containern im Yard im Zeitfenster vonmaximal 30 Minuten 87,00 pro Containerb) Fotoerstellung und Versand im Rahmen dero.g. Leistungen 3,50 pro Foto(13) Flatrack Leistungen (ausschließlich aufSonderflächen)Ein- / Aufklappen von Stirnwänden 73,00 pro Flatrackzzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)Preise für Bündeln/ Entbündeln ohne wasserseitigenBezug nur auf Nachfrage. Kein Bündeln numerischvorgegebener Flatracks. In Ausnahmefällen nur inAbstimmung mit den Terminals.(14) Sicherungsklammer bei Waggonverladung(15) Entfernen von Twistlockszzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)(16) Kleinreparaturzzgl. zweimaliger Zwischenbewegung gemäß Punkt (2)zzgl. Aufsicht gemäß Abschnitt VI Punkt (2a) 77,10 109,20 pro Container 37,80 pro Containernach Aufwand

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021(17) Zugmaschine inkl. Fahrer und Trailer(ohne Ladungssicherungsmaßnahmen)(18) Bedecken OT Containermindestensje weitere Decke(19) Fegen von Containern(20) Überwachung von Containern (auf Antrag)Container der Gefahrgutklassen 1.1 und 1.2 müssenlaut Gefahrgut und Brandschutzverordnung HafenHamburg (GGBVOHH) immer überwacht werden.Ergänzung von unvollständigenGefahrgutdatenManuelles Nacharbeiten bei fehlenden,unvollständigen oder fehlerhaften Gefahrgutdaten12 307,00 pro angefangeneStunde 160,00 86,50auf Anfrage beimUmschlagterminal 210,30/Tag(21) 79,50 pro Container proStundeArbeitszeit wird auf halbe Stunden aufgerundet,Mindestabrechnung 1/2 StundeErläuterungen zum Güterverzeichnis(1) Die Umschlagsentgelte für die im Güterverzeichnisausgewiesenen Güterarten beziehen sich auf bis zu 5fach messende Güter. Für alle nicht imGüterverzeichnis genannten Güterarten gelten dieEntgelte für „Allgemeines Stückgut, soweit nichtgenannt“.(2) Break Bulk Umschlagauf Anfrage

HHLA KAITARIF AB 01.09.202113Allgemeine Erläuterungen(1) Zahlungspflichtige1. Für die Benutzung einer Kaiumschlagsanlage durch ein Seeschiff wird das Schiffsentgeltvom Schiffsvertreter verlangt.2. Das Umschlagsentgelt für den Umschlag der Güter über den Kai wirda) im seewärts ausgehenden Verkehr vom Aussteller des Hafendatensatzes (HDS)b) im seewärts einkommenden Verkehr vom Empfänger der Güter verlangt.3. Das Lagergeld wird für Löschgüter vom Empfänger, für Ladegüter vom Aussteller desHafendatensatzes (HDS) und in anderen Fällen vom Antragsteller verlangt.4. Entgelte für nicht besonders genannte Leistungen werden vom jeweiligenAntragsteller verlangt.5. Übernimmt der Reeder/Schiffsvertreter bei der Containerverladung im VollcontainerDienst die Bezahlung des beschriebenen Umschlagsentgeltes für Laden, so ist diedaneben bestehende Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für diesesUmschlagsentgelt für Laden von Gütern im seewärts ausgehenden Verkehr zeitlichbegrenzt. Der Auftraggeber ist insoweit neben dem Reeder nur solange zahlungspflichtig,bis diese Güter vom Schiff übernommen worden sind. Auf die Zahlungsverpflichtung desAuftraggebers für andere in diesem Kaitarif enthaltene Entgelte findet diese zeitlicheBegrenzung keine Anwendung.(2) Zahlungsbestimmungen1. Entgelte und Auslagen des Umschlagterminals werden binnen sechs Tagen nachZustellung der Rechnung fällig gestellt.2. Der Umschlagterminal kann Vorauszahlung verlangen.3. Auf die Entgelte des Kaitarifes ist ein Zuschlag von derzeit 1,5 % Hafenfonds(ausgenommen Lagergelder) zu entrichten.(3) Gewichts- und MaßbestimmungDie Entgelte werden nach den in den Begleitpapieren angegebenen Gewichten undMaßen oder nach den handelsüblichen Durchschnittsgewichten und -maßen berechnet.Für Güter, die vom Umschlagsterminal gewogen und/oder gemessen worden sind,werden die Entgelte nach den hierbei ermittelten Gewichten und Maßen berechnet.(4) Materialu.a. für Leistungen beim Laschen, wird nach Verbrauch berechnet. Es gelten die zumZeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise.(5) Entgelte für mit der Hafenbahn beförderte oder zu befördernde Güter1. Die Preisempfehlungen beinhalten nicht Auslagen des Umschlagterminals. Zu diesengehört insbesondere das dem Umschlagterminal von der Bahn berechneteWagenstandgeld.2. In den Preisempfehlungen sind auch solche Entgelte nicht enthalten, die dem gestellungderBahngesellschaften berechnet werden.3. Das Wagenstandgeld kann unter Vorbehalt der Zustimmung der in Frage kommendenBahngesellschaften auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden.(6) Den Verträgen liegen die Allgemeinen Umschlagsbedingungen (AUB) der HamburgerHafen und Logistik Aktiengesellschaft mit der jeweils gültigen Fassung zugrunde.

HHLA KAITARIF AB 01.09.2021(7) Für die Leistungen des HHLA Schwimmkrans gilt ein eigener Tarif.Dieser wird auf Anfrage ausgehändigt.KontaktHHLA Hamburger Hafen und Logistik AGBei St. Annen 120457 HamburgTelefon: (040) 3088-0Telefax: (040) 3088-3355E-Mail [email protected]: www.hhla.deHHLA Container Terminal Altenwerder (CTA)Am Ballinkai 121129 HamburgTelefon: (040) 3088-8000HHLA Container Terminal Burchardkai (CTB)Waltershofer Damm21129 HamburgTelefon: (040) 3088-0HHLA Container Terminal Tollerort (CTT)Am Vulkanhafen 3020457 HamburgTelefon: (040) 74001-0HHLA Frucht- und KühlzentrumDessauer Str. 1020457 HamburgTelefon: (040) 3088-7352HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur (HCCR)Altenwerder Damm 2221129 HamburgTelefon: (040) 74005-014

Pro Container/Tag 183,60 (5.6) Zwischenlagerung von nicht mehr VC-fähigen Containern auf Trailern, zzgl. dem entsprechenden Lagergeld und Zwischenbewegungen Pro Container/Tag 72,00 Abschnitt IV: Mindestentgelt (1) Mindestentgelt für jeden entgeltpflichtigen Antrag