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WLZZeitschriftder GEWWiesbadenMai 2012INITIATIVKOMPETENTSTREITBAR30. JahrgangLISTE 1GEWWÄHLENUnsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und LehrerPersonalratswahlen am 22. und 23. Mai 2012Wohin soll die Reise gehen?Seitdem die Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Inklusion an den Hessischen Schulen ansteht, istsie bei den Kolleginnen und Kollegen ein Dauerthema.Wir stehen für eine Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber: Die schlichte Umbenennung des „Gemeinsamen Unterrichts“ in „Inklusive Beschulung“ in Hessen findet in keiner Weise unsereZustimmung. Notwendige Veränderungsprozesse in der Schule müssen gründlich durchdacht und unterEinbeziehung aller Beteiligten entwickelt werden.Dazu gehören der Erhalt und die Ausweitung der Mitbestimmung und nicht deren scheibchenweise Reduzierung. Erst nach unseren Protesten lenkte das Kultusministerium bei der Neuordnung der HessischenSchulverwaltung ein. Daher sind wir stolz darauf, den Bestand der 15 Schulämter und damit der Gesamtpersonalräte gesichert zu haben.

PersonalratswahlenNach 3jähriger CDU-FDP-Regierung hat sich nichtsgebessert, aber vieles verschlechtert: Wir haben dielängsten Arbeitszeiten seit Kriegsende. Wir beklagen die Verdichtung der Arbeit auf Kosten der Gesundheit. Die Möglichkeit der Altersteilzeit wurdeuns genommen, dafür wurde unsere Lebensarbeitszeit verlängert. Die letzten Gehaltsanpassungenwurden von den gestiegenen Lebenshaltungskostenaufgefressen.Die Situation an den Hessischen Schulen muss endlich verbessert werden, damit unsere Schulen füralle Beteiligten, Schülerinnen und Schüler sowieLehrerinnen und Lehrer, zu lebenswerten Lebensräumen werden.Grundschulen:Höchste Stundenbelastung aller Lehrkräfte, geringste Vergütung, zunehmende Aufgaben (Förderpläne, Lernstandserhebungen, Kerncurricula,Bildungs- und Erziehungsplan, Inklusion), deutlicheErschwernis professioneller, pädagogischer Arbeitdurch fehlende personelle und sächliche Voraussetzungen.Wir fordern daher:- Stundenreduzierung für Grundschullehrer/innenund Besoldung nach A 13- Beibehaltung der Klassenobergrenze von 20 inInklusionsklassen und Doppelbesetzung mit dervollen Anzahl der Förderlehrerstunden- Koordinationsstunden für jede Inklusionsklasse- Zeitnahe, umfängliche und flächendeckende Fortbildung aller an Inklusion beteiligten Lehrkräfte- Kein Ressourcenvorbehalt bei der Umsetzung derInklusion! Mitbestimmung und Beteiligung allerBeschäftigten an der Umsetzung- Ausreichende Förderstunden zur Erfüllung derFörderpläne- Zusätzliche Planstellen für Vertretungsreserve- Offenhaltung eines Einstellungskorridors auch beizurückgehenden SchülerzahlenSekundarstufe I / Gesamtschulen:Prüfungswahn und „Testeritis“ (Abschluss- und Präsentationsprüfungen; Lernstandserhebungen; Vergleichsarbeiten); Mehrarbeit durch Differenzierung,Kompetenzorientierung und Schulcurriculum; Erhöhung der Anrechnungsstunden für LiV, keine Entlastung für Mentorinnen und Mentoren.2WLZ1 2012Wir fordern daher:- Schluss mit ständig neuen Belastungen (Lernstandserhebungen, Vergleichsarbeiten, Förderausschüssen ) ohne jegliche Entlastung- Verlässlichen Vertretungsunterricht, den Aufbaueiner Vertretungsreserve an jeder Schule, höhereGrundunterrichtsversorgung, 110%ige Lehrerzuweisung- Deutliche Absenkung der Klassenobergrenzen- Inklusion braucht Qualität: zusätzliche Lehrerstunden und kleine Lerngruppen- Entlastungsstunden für Mentorinnen und Mentoren; Rücknahme der Erhöhung des Anrechnungsfaktors für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst- Pädagogische Investitionen in Bildung und Ausbildung statt Bildungstechnokratie, wirtschaftlichenEffizienzdruck, Wettbewerb, Mangelzuweisungund SparzwangGymnasien: G8 – Dauerstress für Schüler/innen, Eltern und LehrkräfteG 8 raubt Schülerinnen und Schülern notwendigeFreiräume; G 8 führt durch permanente hohe Belastungen im Schulalltag zu erheblichen gesundheitlichen und familiären Problemen nicht nur bei Schülerinnen und Schülern; G 8 führt zur Ausweitung desUnterrichts bis spät in den Nachmittag hinein, auchan Schulen, die dafür i.d.R. nicht ausgestattet undmit ausreichend Personal versehen sind; erheblicherAnstieg administrativer Aufgaben.Wir fordern daher:- Schluss mit G 8, Schluss mit dem Turbo-Abitur- Wiederherstellung einer einheitlich sechsjährigenSekundarstufe I mit einem durchlässigen Bildungssystem- Raum und Zeit für eine umfassende Bildung undErziehung - Differenzierte und individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler ist mit dem„Turbo-Abi“ nicht leistbar!- Kleinere Lerngruppen statt größerer Stofffülle- Konzentration auf Unterrichten statt VerwaltenBerufsschulen:Berufliche Schulen, denen eine Scheinselbstständigkeit versprochen wird, die aber für den zusätzlichenArbeitsaufwand keine Entlastung bekommen, dievorrangig vor die undankbare Aufgabe gestellt sind,einen bestehenden Mangel bestmöglich zu verteilen; besonders im beruflichen Bereich hohe Pensionierungsquoten und vor allem bei den gewerblichen

PersonalratswahlenBerufen kaum Nachwuchskräfte; von der Schließungbedrohte Schulen für Menschen auf dem zweitenBildungsweg.Wir fordern daher:- Ausgestaltung der Selbstständigen BeruflichenSchule zu fairen Bedingungen. Das heißt:- Kein Verschieben der Bildungsverantwortlichkeitdurch Delegation der Mangelverteilung nach unten- Kein pädagogisches Arbeiten unter dem Diktatder Kostenrechnung- Kein Abbau demokratischer Strukturen und Beteiligung aller Kolleginnen und Kollegen bei derGestaltung täglicher Schulpolitik- Mehr Transparenz und Chancengleichheit bei derAusschreibung und Besetzung von Beförderungsund Funktionsstellen; Erhalt des Prinzips der Bestenauslese- Sicherung des schulischen Unterrichtsangebotesdurch entsprechend qualifizierte Berufsschullehrer und -lehrerinnen. Gewinnung von Quereinsteigern für Mangelbereiche und Einsatz im Unterricht nur nach professioneller Weiterbildung- Erhalt der Vielfalt des Beruflichen Bildungssystems zur Gewährleistung erwachsenengerechterAus- und Weiterbildung, Beibehaltung der Eigenständigkeit der Schulen für Erwachsene, der Hessenkollegs und Abendrealschulen und -gymnasiensowie der Staatlichen Fachschulen.Förderschulen:Ein Entwurf der Neuordnung sonderpädagogischerFörderung (VOSB), der die Anforderungen an ein inklusives Bildungssystem nicht erfüllt! Völlig unklareVerfahrensweisen für Schülerinnen und Schüler mitsonderpädagogischem Förderbedarf. Nicht ausreichende personelle und sächliche Ressourcen. Keinetransparente Verteilung der vorhandenen Mittel.Unzureichende Beteiligung der betroffenen Eltern.Wir fordern daher:Impressum:Wiesbadener Lehrer- und Lehrerinnenzeitung. Herausgeber ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,Kreisverband Wiesbaden, Gneisenaustraße 22, 65195Wiesbaden, Tel: 0611/406670, EMail: [email protected]; www. gew-wiesbaden.de;Redaktion: Birgit Bossert, Hajo Barth, Franziska Conrad,Thomas Eilers, Christina Gerhardt, Bärbel Lambrecht,Katja Plazikowsky, Christine Dietz.- Wieder kleinere Klassen und stationäre Förderpädagoginnen und -pädagogen- Förderschulen mit BFZ und Regelschulen nicht mitden überbürokratisierten Feststellungsverfahrenalleine zu lassen!- Eine gerechte Umsetzung der Inklusion für alleSchulen- Gründlich gestaltete Vorbereitung von Veränderungsprozessen in allen Schulen unter Einbeziehung aller Beteiligten zu entwickeln und nichteinfach zu verordnen- Keine Mehrarbeit durch die Hintertür! Sie geht zuLasten professioneller individueller Förderung.Neuwahl für alrat;Rechtzeitig vor den Wahlen hatte die GEW Wiesbadenzu diesem Thema zu einer Veranstaltung am 6. März2012 in der Kerschensteiner-Schule eingeladen.Drei KV-Mitglieder (Christina Gerhardt/Schulpersonalrat; Michael Zeitz/Gesamtpersonalrat; FranziskaConrad/Hauptpersonalrat) hatten im Rahmen einerPower-Point-Präsentation kurze Vorträge zu denAufgabenbereichen dieser Gremien vorbereitet. AlsGast war Udo Schläfer, Gesamtwahlvorstand für dieWahlen am 22./23. Mai, anwesend. Franziska Conrad begrüßte die etwa 30 Besucher und gab einenÜberblick über die allgemeinen Rechte der Personalräte wie Informationsrecht, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einstufung (von Beschäftigten), Initiativrecht(Beantragen von Maßnahmen) usw. Anschließenderläuterten die ReferentInnen die Aufgabenbereiche:Schulpersonalrat / örtlicher Personalrat (ÖPR)Bei den regelmäßigen Treffen mit der Schulleitunggehört es zu den zentralen Aufgaben des ÖPR sichüber alle die Schule betreffenden Angelegenheitenauszutauschen. Der ÖPR achtet darauf, dass Verordnungen stets im Sinne der beschäftigten KollegInnen (z.B. Einstufung von Angestellten, Gesundheitsvorsorge, Entlastung von Teilzeitkräften, Versetzungsanträge uvm.) behandelt werden.Nicht alle SchulleiterInnen kennen sich im HPVGwirklich gut aus, dann ist die Sachkenntnis der Personalräte gefragt und ein Eingreifen häufig dringendvonnöten. Der ÖPR ist in allen internen KonfliktenMittler zwischen Schulleitung und Einzelperson.Dies kann verhindern, dass sich KollegInnen alleinWLZ1 20123

Personalratswahlenmit der Schulleitung auseinandersetzen müssen. Erstellt - wie alle Personalsratsgremien - so die demokratisch legitimierte Vertretung der Kollegenschaftdar. Christina Gerhardt mahnte noch, dass sich Schulpersonalräte nicht zum Vergnügungsausschuss fürLehrerausflüge, Festlichkeiten u. Ä. instrumentalisieren lassen sollten. Solches müsse in den Kollegienanderweitig organisiert werden.Der ÖPR bemüht sich zusätzliche Belastungen derKollegInnen zu hinterfragen und, falls möglich, einzuschränken. So wurde an einer Schule der Schulleitervorschlag, Elterngespräche künftig an Samstagen zu führen, vor die Personalversammlung derSchule gebracht und dort abgelehnt. Auch bei derschulinternen Aufteilung zusätzlicher Aufgaben(Kerncurricula, Teamsitzungen, in Zukunft auch diePräsenzzeiten etc.) kann der ÖPR auf fairen undgleichberechtigten Umgang mit allen KollegInnendrängen. Da auch Schulleiter manchmal Termine vergessen, z.B die Verkürzung der Probezeit, sollten diePersonalratsmitglieder solches im Auge behalten.Gesamtpersonalrat (GPRLL)Er vertritt die Interessen der KollegInnen gegenüberder Amtsleitung des jeweiligen Schulamts. Er ist zuständig bei Versetzungen und Abordnungen sowiefür Stellenbesetzungen von stellvertretenden SchulleiterInnen. Tätigkeitsbeispiele sind gestellte undabgelehnte Versetzungsanträge, Fehler bei Eingruppierungen, Einstufungen von ArbeitnehmerInnen ( Angestellten), Durchführung von Dienstvereinbarungen wie etwa Eingliederungsmaßnahmen vonlangfristig erkrankten KollegInnen und vieles mehr.Obwohl, wie Michael Zeitz betonte, die Mitbestimmungsvielfalt des GPRLL im Laufe der Zeit merklichgeschrumpft sei, müsse man umso dringender aufeinen fairen Verlauf von Maßnahmen bestehen.Häuften sich Handlungsweisen seitens der Behördeallerdings, die nicht im Sinne der Lehrerschaft oderTeilen der Lehrerschaft seien, dann sei es Sache derorganisierten KollegInnen über gewerkschaftlicheMaßnahmen - Öffentlichkeit herstellen, Streikrechtwahrnehmen -  nachzudenken.Da im hierarchisch strukturierten Behördensystem Schule häufig Druck aufgebaut wird, der dannvon oben nach unten abgeladen wird, sprich: vonHKM zum SSA, von da auf die Schulleitungen, dieihn dann, je nach Einstellung und Naturell, mehroder weniger ungebremst an die Beschäftigtenweitergeben, hat hier der GPRLL eine wichtige ausgleichende Funktion. Er kann Gespräche mit DezernentInnen führen, Mitwirkung und Kontrolle soweitwie zugestanden wahrnehmen, die Umsetzung von4WLZ1 2012Unsere Kandidatinnen und KandidatenBeamtinnen1. Katja Plazikowsky, Comeniusschule,Förderschule, Wiesbaden2. Gabriele Körber, Aartalschule, KGS, Aarbergen3. Annette Franz, Karl-Gärtner-Schule,Grundschule, Delkenheim4. Victoria Gulitz, Gymnasium Eltville, Gymnasium,Eltville5. Sigrid Rohleder, Krautgartenschule,Grundschule, Mainz-Kostheim6. Uta Knigge, Kerschensteinerschule, BeruflicheSchule, Wiesbaden7. Dr. Manon Tuckfeld, C.-v.-Ossietzky-Schule,Oberstufengymnasium, Wiesbaden8. Christine Dietz, Geschw.-Scholl-Schule,Grundschule, Klarenthal-Wiesbaden9. Ute Harlos, Hebbelschule, Grundschule,Wiesbaden10. Anne-Kathrin Goerlich, Comeniusschule,Förderschule, Wiesbaden11. Beate Hubrich, Hebbelschule, Grundschule,Wiesbaden12. Carolin Hegner, Kerschensteinerschule,Berufliche Schule, Wiesbaden13. Anke Zitzow, Krautgartenschule, Grundschule,Mainz-Kostheim14. Yvonne Scherer, Gym. Taunusstein, Gymnasium,Taunusstein15. Sabine Sachs, Aartalschule, KGS, Aarbergen17. Ursula Giebel, Aartalschule, KGS, Aarbergen18. Edeltraut Christ, Alteburgschule, Grundschule,Idstein Heftrich19. Susanne Böker, Gymnasium Eltville, Gymnasium,EltvilleArbeitnehmerinnen1. Christina Gerhardt, Fr.-v.-Bodelschwingh Schule,Förderschule, Wiesbaden2. Claudia Schneider, Fr.-v.-Bodelschwingh Schule,Förderschule, Wiesbaden3. Christel Weiß, Fr.-v.-Bodelschwingh, Förderschule,Wiesbaden

Personalratswahlenfür den Gesamtpersonalrat RTWIBeamte1. Michael Zeitz, Gymnasium Moosbacher Berg,Wiesbaden2. Thomas Nink, Aartalschule, KGS, Aarbergen3. Matthias Bender, Friedrich-Ebert-Schule,Berufliche Schulen, Wiesbaden4. Arnold Spellerberg, Gutenberschule, Gymnasium,Wiesbaden5. Stephan Reitz, Krautgartenschule, Grundschule,Mainz-Kostheim6. Thomas Nägler, Friedrich-Ebert-Schule, BeruflicheSchule, Wiesbaden7. Christoph Hahn, Kerschensteinerschule,Berufliche Schule, Wiesbaden8. Peter Rydzy, Geschw.-Scholl-Schule, Grundschule,Klarenthal-WiesbadenArbeitnehmer1. Hasan Bilge, Blücherschule, Grundschule,Wiesbaden2. Thomas Jacobs, Kerschensteinerschule,Berufliche Schule, WiesbadenHauptpersonalrat (HPRLL)Er ist beim Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden eingerichtet. Sein Verhandlungspartner ist dieHessische Kultusministerin. Hier werden alle Fragen,die die Beschätigten im Hessischen Schuldienst betreffen, verhandelt.Dazu gehören auch Anfragen zum Bildungshaushalt des Landes. Als man 2008 Lehrer ins Land holenwollte, ohne nach deren Qualifizierung zu fragen,griff der HPRLL erfolgreich ein. Die Diskussion derBildungsstandards sowie die Prüfung von Verordnungen (z.B. zur sonderpädagogischen Förderung)gehören ebenfalls zu den Aufgaben. Auch Personalangelegenheiten, die auf der unteren Ebenenicht entschieden werden konnten, können bei Bedarf in einer vom HPRLL eigens für solche Zweckeeingerichteten Einigungsstelle entschieden werden.Ein zentrales Thema derzeit ist die Auseinandersetzung mit der geplanten „Selbstständigen Schule“und den damit verbundenen neuen Herausforderungen für alle Beteiligten.Höchst erfreulich ist die Bilanz, dass derzeit die GEWim HPRLL, in den GPRLL und in vielen Schulpersonalräten die Mehrheit, in manchen Gesamtpersonalräten sogar mehr als die Zwei-Drittel-Mehrheit, hält.Engagierte Arbeit lohnt sich offenbar!Deshalb auch im Mai GEW wählen !Udo Schläfer gab noch einige Hinweise zur Wahlvorbereitung und Wahlordnung und teilte mit, dassim Bezirk fast alle Schulen (nur 2 fehlen noch) ihreWahlvorbereitungsunterlagen beim Wahlvorstandeingereicht haben.Erlassen, die den Beschäftigten nutzen, einfordern.Er kann die Personalräte vor Ort in konkreten Situationen beraten, etwa bei Rechtsfragen, in Mobbingoder Bossingfällen.Anschließend beantwortete er in der Diskussionsrunde noch Anfragen zu Nachrückverfahren, Frauenquote, Vorschlagslisten, Vorgehen bei temporärem Ausfall eines Personalratsmitglieds usw.Gegen die vom KM geplante Zusammenlegung vonzwei Oberstufengymnasien in Wiesbaden sowiegegen die Zusammenlegung der Schulämter (allesKosteneinsparungsüberlegungen der Stadt und desLandes Hessen und keine pädagogischen Entscheidungen!) hat der GPRLL Einspruch erhoben und dieEntscheidung vorerst damit zumindest verzögert.Wir danken den vier Kolleginnen und Kollegen fürihre umfassenden, sachkundigen und informativenAusführungen.Bärbel LambrechtDer GPRLL hält Kontakt zu anderen Gewerkschaften,Verbänden, Parteien und Initiativen; z.B. Elternoder Schülerinitiativen, Integrationsgruppen, Gesamtschwerbehindertenvertretung uvm. Der GPRLLkümmert sich um öffentliche Stellungnahmen undPresseerklärungen.WLZ1 20125

TarifBund und Kommunen:Tarifeinigung bringt mehr GehaltDie Tarifeinigung umfasst eine Gehaltssteigerungin drei Schritten um insgesamt 6,3 Prozent. AmEnde der zweijährigen Laufzeit werden alle Tabellenwerte um 6,42 Prozent höher liegen als am 29.Februar 2012. Die einzelnen Schritte: 3,5 Prozentab 1. März 2012, weitere 1,4 Prozent zum 1. Januar2013 und noch einmal 1,4 Prozent zum 1. August2013. Damit steigen die Einkommen der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen innerhalbder ersten zwölf Monate um 4,9 Prozent.Die Tarifkommissionen der Gewerkschaften habendiesem Angebot der Arbeitgeber nach langen undheftigen Diskussionen zugestimmt. Die Diskussionen dauerten die gesamte Nacht bis in die frühen Morgenstunden an. Besonders kritisch wurdedabei bewertet, dass es keine soziale Komponente enthält, der die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einem Mindestbetrag von 200 Eurogroße Bedeutung beigemessen hatten. In demdreitägigen Verhandlungsmarathon stellten dieArbeitgeber aber unmissverständlich klar, dass sieunter keinen Umständen bereit seien, sich auf einesoziale Komponente einzulassen.Umstritten war auch bis zum Schluss die Forderungder Arbeitgeber, die Auswirkungen des Urteils desBundesarbeitsgerichts zur Urlaubsstaffelung nachLebensalter im Tarifabschluss zu berücksichtigen.Die Gewerkschaften konnten verhindern, dass eseine Anrechnung der Kosten auf das Tarifergebnisgibt. Sie haben aber einer Neuregelung von § 26Abs. 1 TVöD zugestimmt, um zu verhindern, dassdie Arbeitgeber von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das hätte bedeutet,dass alle Neueingestellten auf den gesetzlichenUrlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr zurückgefallen wären. Die Neuregelung sieht einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen bis zur Vollendung des55. Lebensjahres vor und 30 Tage für alle älterenBeschäftigten. Diese Regelung tritt am 1. Januar2013 in Kraft. Für alle, die auf Grundlage der alten Regelung einen Urlaubsanspruch von 30 Tagenerreicht haben oder erreichen, weil sie vor dem 1.Januar 2013 das 40. Lebensjahr vollenden, gilt einBesitzstandsschutz. Unabhängig davon erhaltenalle Beschäftigten infolge des Urteils im Jahr 2012einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Dieser wirktsich jedoch nicht als Besitzstand aus.Bei den weiteren Themen gab es unterschiedlichzu bewertende Kompromisse:Eine gute Lösung wurde hinsichtlich der Übernahme von Auszubildenden gefunden. Hier gilt: AlleAuszubildenden erhalten einen Rechtsanspruch,bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf, unabhängig von der Note für zwölf Monate übernommen zu werden. Wenn sie sich in dieser Zeitbewähren, werden sie in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen. Auch für dieVer- und Entsorgungsbetriebe (TV-V) sowie dieFlughäfen sind Lösungen gefunden worden. BeimGeltungsbereich Theater und Bühnen gibt es eineVerhandlungszusage. Bei der Sparkassenzulageblieben die Arbeitgeber jedoch hart.Aus Sicht der GEW ist das ein gutes Ergebnis. DieLohnerhöhung erfüllt, bezogen auf die gesamteLaufzeit, unsere Forderung nach einem echten Plusim Geldbeutel der Beschäftigten und trägt durchden erheblichen Gehaltssprung in den nächstenzehn Monaten dem Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes Rechnung.Nun werden bis zum 24.4. die Mitglieder der GEWim Tarifbereich des TVöD zum Tarifergebnis befragt.Ausführliche Infos unter http://www.gew.de/MaterialTarifrunde 2012.html. (Newsletter 19.4.2012, GEWKreisverbände Offenbach-Stadt und -Land)Erzieher/-innenausbildungzwischen Ausbildungsverkürzungund AkademisierungTeilnehmerInnen des GEW-Fachtags zurErziehrInnenausbildung am 21. März lehnen eineVerkürzung der ErzieherInnenausbildung ab„Das Hessische Kultusministerium und das Hessische Sozialministerium planen die Ausbildungzeitzur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlichanerkannten Erzieher insgesamt zu verkürzen.Insbesondere soll das Berufspraktikum von einemJahr auf ein halbes Jahr reduziert werden. DieseAbsichten lehnt die GEW Hessen ab. Noch im Januar des Jahres hatten sich Bund, Länder und Sozialpartner darauf geeinigt, die Fachschulausbildungim Deutschen Qualifikationsrahmen auf Stufe 6,analog zur Bachelor-Ausbildung, einzustufen. Diese Einstufung entspricht der Dauer und Intensitätder bisherigen Ausbildung. Sie hätte konsequenterweise eine höhere Eingruppierung im Tarifgefüge des Öffentlichen Dienstes nach sich ziehen müssen, wie sie anderen Berufsgruppen mit ähnlicherQualifikation (Technikern) auch gewährt wird.Offenbar im Vorgriff auf mögliche Forderungender Kommunen, dieser tariflichen Bewertung auch6WLZ1 2012

Ausbildungentsprechende finanzielle Mittel gegenüberzustellen, planen die verantwortlichen Ministerien dasKompetenzniveau 6 DQR durch eine Verkürzungder Ausbildung nun gleich wieder abzusenken. DieHessische Schuldenbremse gibt so vor, wie diejenigen ausgebildet werden sollen, an deren fachlicheKompetenzen vielfältige und höchste Ansprüchevon Seiten der Arbeitgeber gestellt werden. Daspasst nicht zusammen! Nicht eine Verkürzung derAusbildung wird den gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht, sondern eine Weiterentwicklung des Berufsbildes!Dieser Weiterentwicklung stehen vor allem finanzielle Argumente immer wieder entgegen. DieGEW fordert seit langem, eine gemeinsame Pädagogenausbildung auf Hochschulniveau – unabhängig vom Alter der Kinder.Trotz vollmundiger Sonntagsredenzur Bildung sperren sich diepolitisch Verantwortlichen gegendiese Höheransiedlung derErzieherinnenausbildung.Nicht um die bestmögliche Erziehung und Bildungder Kinder geht es, sondern darum, dass man siesich nicht leisten will! So gerät der gesetzlich verankerte Anspruch auf einen Kindergartenplatz abdem ersten Lebensjahr unter die Räder, so gerätdie Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher unter dieRäder! Die enge Verzahnung von Theorie undPraxis stellt in der bisherigen Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher eine besondere Qualitätdar. Gerade im Berufspraktikum wird eigenes theoretisch erworbenes Wissen erprobt, eigenes eigenverantwortliches Handeln erlernt und hinterfragt.Die GEW warnt davor, gerade diese Lernphase zuverkürzen. Bereits heute werden im Rahmen vonWeiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des Quereinstiegs Möglichkeiten der Verkürzung teilweisesehr exzessiv genutzt. Doch die hier gemachtenErfahrungen zeigen, wie schwer gerade die Umsetzung sozialpädagogischer Theorie in sozialpädagogische Praxis tatsächlich ist. Das Berufspraktikum schließt mit einer Prüfung ab, für die gelernt,für die Berichte geschrieben und sich allgemeinvorbereitet werden muss. All dies muss bewältigtwerden. Eine Verkürzung um ein halbes Jahr würde ein Übergewicht der Prüfungsphase beinhalten,die nur noch wenig Raum für die Entwicklung eineseigenverantwortlichen, selbstständigen und kompetenten Handelns in der beruflichen Praxis ließe.Erzieherinnen und Erzieher sind voll verantwortlichfür jedes einzelne Kind, welches ihnen anvertrautwird. Daher verbietet sich jede Schmalspurausbildung von selbst!“(Aus-)Bildung braucht Zeit– Widerstand gegen dieSparmaßnahmen in derLehrerausbildungGegen die Einsparungen in der Lehrerausbildungprotestierten am 14.02. 2012 ca. 400 Anwesendeauf dem Luisenplatz in Wiesbaden, vor allem Ausbilder/innen und Referendar/innen (LiV). Initiiertwurde die Aktion vom Studienseminar für Gymnasien in Oberursel. Die GEW unterstützte den Protest. Die LiV veranstalteten einen Hürdenlauf, derdie Probleme symbolisieren sollte, die die Sparmaßnahmen für die Ausbildung mit sich bringen. AufTransparenten war z.B. zu lesen: „Schulen werdenfür Ausbildung bestraft“ und „Ausbildung kürzenheißt Schulen ins Chaos stürzen“.Inhaltlich richtete sich diese Protestveranstaltungebenso wie zahlreiche andere Veranstaltungen,Presseerklärungen und Resolutionen in den letztenMonaten gegen die Verkürzung der Ressourcenfür Ausbildung. Standen bisher 5,9 Wochenstunden pro LiV über 24 Monate zur Verfügung, umalle Ausbildungsleistungen abzudecken, so sindes jetzt nur noch 4,75 Stunden über 21 Monate.Diese Kürzung der Ressourcen führt dazu, dassnun jeder Ausbilder/jede Ausbilderin im Schnittmehr LiV auszubilden und zu beraten hat als bisher. Betreuungs- und Beratungszeit für die einzelnen Referendarinnen und Referendare verringernsich. Ein Vergleich der „Vergütung“ der gleichenAusbildungsleistungen nach der alten HLbG-UVOund der novellierten HLbGDV macht deutlich, dassWLZ1 20127

Ausbildungbesonders die Zeit für individuelle Beratung um ca.2/3 gekürzt wurde. Auch werden die Modulveranstaltungen jetzt schlechter als nach der alten Verordnung vergütet.Die Kürzung der Zuweisung an Ausbildungszeit hatäußerst negative Folgen für Ausbildung, Schule undUnterricht:Sie führt zu großer Arbeitsverdichtung,permanenter Hektik und schlechtem Gewissenbei den Ausbilder/innen.Diese müssen eine hohe Zahl von Unterrichtsbesuchen, ca. 40 – 50 im Halbjahr absolvieren. Dafürstehen in der Regel nur zwei Vormittage in der Woche zur Verfügung. An den übrigen drei Arbeitstagen haben Ausbilder/innen eigenen Unterricht, imDurchschnitt sechs Wochenstunden, und Seminarveranstaltungen. Diese hohe Zahl von Unterrichtsbesuchen an zwei Wochentagen zu absolvieren,führt unausweichlich zu unfallträchtiger Hetze aufden Fahrten zu den Schulen in den Flächenseminaren Hessens. Sind die Ausbilder/innen dann an derAusbildungsschule angekommen, müssen sie mitder Stoppuhr arbeiten, um rechtzeitig zum nächstenUnterrichtsbesuch, zum eigenen Unterricht oder zuden zahlreichen Konferenzen an Seminar und Schule zu gelangen. Die auf die Unterrichtsbesuche folgende Beratung der LiV steht daher unter hohemZeitdruck, eine Rahmenbedingung, die konstruktiver Kommunikation zuwider läuft. Ausbilder/innen wissen zwar, dass die angehende Lehrkraft nacheinem stressigen Unterrichtsbesuch emphatischeGesprächspartner verdient hat, die auf sie eingehenund sie ermuntern, nur lässt sich diese förderlicheKommunikationssituation schwer realisieren, wennman bereits den nächsten Termin im Kopf hat.Die Kürzung der Ressourcen führt zurVerschlechterung der Ausbildungsqualität.Gerade in Zeiten, in denen solche herausforderndenInnovationsprojekte wie Schaffung einer selbstständigen Lernkultur, kompetenzorientierter Unterricht, inklusiver Unterricht bewältigt und in die Ausbildung integriert werden sollen, ist eine enge undzeitintensive Kooperation zwischen Seminar undSchulen, zwischen Ausbilder/innen, LiV und Mentor/innen notwendig. Diese wird auf der Grundlageder vorgesehenen Kürzung der Ressourcen sehr erschwert. Daher leidet die Ausbildung, die die LiV aufdie Schule der Zukunft vorbereiten soll.Der verkürzte Faktor führt zu gehäuftem,strukturell bedingtem Unterrichtsausfall.Da bei so vielen Unterrichtsbesuchen diese häufigerals früher gleichzeitig mit dem Ausbilderunterricht8WLZ1 2012liegen, wird sich Unterrichtsausfall häufen. DenSchüler/innen ist dieser Unterrichtsausfall nicht zuzumuten. Die Antwort des Kultusministeriums, esgebe genügend Vertretungsmittel, berücksichtigtnicht, dass Ausbilder/innen an ihren Schüler/innenund deren Lernerfolg interessiert sind und daherihre Klassen selbst unterrichten wollen, da sie wissen, dass nur so eine tragfähige Lernbeziehung aufgebaut wird.Konflikte zwischen Schule und Seminarbelasten die Ausbildung.Wenn Ausbilder/innen ihren eigenen Unterricht halten wollen und daher von den LiV und deren Ausbildungsschulen eine Verlegung von UB-Stundenverlangen, so belastet diese Forderung die Organisation an der betroffenen Ausbildungsschule. VieleStunden, die „auf Leiste“ liegen, können ohnehinnicht verlegt werden. Daher kommt es zunehmendzu Konflikten zwischen den Ausbilder/innen, die Unterrichtsausfall vermeiden wollen, und den Ausbildungsschulen, die ihre eigenen Sachzwänge habenund daher den Unterricht nicht nach dem Terminkalender der Ausbilder/innen organisieren können.Zwar gab es schon immer Terminkollisionen zwischen Ausbilderunterricht und UB-Terminen; dieseverschärfen sich jedoch durch die gestiegene Zahlder Unterrichtsbesuche.Oft geraten die LiV „zwischen die Fronten“, denn siewerden beauftragt, die divergierenden Interessenauszubalancieren. Sie wiederum wollen keinen deran Ausbildung Beteiligten verprellen, schließlich erteilt der Ausbilder die Modulnote und der Schulleitergibt ebenfalls eine Note im Schulleitergutachten.Außer der Kürzung der Ressourcen belasten weitereSparmaßnahmen die Ausbildung.Die LiV werden den Ausbildungsschulennun mit 8 Stunden statt wie bisher mit 6,4Stunden angerechnet.

Ausbildungihrer Schule auf Beförderungschancen verzichtet haben, können ihre erworbenen Kompetenzen nichtmehr zur Verbesserung der Qualität von Ausbildungeinbringen.Die von Ausbilder/innen durchgeführtenFortbildungen sind kurzfristig gestrichenworden.Bei großen Ausbildungsschulen mit 15 LiV führt dieveränderte Anrechnung dazu, dass diese rein rechnerisch eine Lehrerstelle mehr haben, ohne dasseine Unterrichtsstunde mehr als vorher zur Verfügung steht! Bedenkt man, dass Ausbildungsschulenauch LiV ausbilden müssen, für die sie keinen Fachbedarf haben, so machen sie ein Verlustgeschäft.Auch führt die hohe Anrechnung der LiV dazu, dasses kaum noch ausbildungsförderlichen „Doppelsteckungen“ von LiV und Mentor/in geben wird. DieMotivation der Schulen, LiV auszubilden, wird alsodurch die Erhöhung der Anrechnung auf 8 Stundenbeeinträchtigt.Die Mentoren und Mentorinnen erhaltenkeine Entlastung.Entlastung für Mentoren und Mentorinnen hattedas HKM vor der Novellierung des HLbG versprochenund wollte diese aus den durch die Verkürzung derAusbildung resultierenden Ersparnissen finanzieren.Dies ist nicht erfolgt. Dazu kommt, dass Mentorinnenund Mentoren nach der neuen Durchführungsverordnung (HLbGDV) wieder stärker in die Ausbildungeinbezogen werden; sie werden dem Schulleiteroder der Schulleiterin Informationen über die Lernentwicklung der LiV geben, die ins Schulgutachteneinfließen. Sie werden als 5. Prüfungsmitglied a

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