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LANDESHAUPTSTADTStandanmeldungkreativ Wiesbaden11. - 13. Mai 2018www.wiesbaden.de
Veranstalter:Rhein-Main-Hallen GmbHMarktstraße 10 65183 WiesbadenE-Mail: [email protected]: 49 611 1729 - 52141www.kreativ-wiesbaden.deIhr Ansprechpartner/ -in:Vera FritschTel.: 49 611 1729 -141Kai BaumstarkTel.: 49 611 1729 -152Ihre Daten (bitte vollständig ausfüllen)Aussteller, Firmenname:Ansprechpartner/ -in Messeabwicklung:Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer/ -in:Telefon:Straße / Nr.:Fax:Land:PLZ / Ort:Mobil:Internetadresse:E-Mail Ansprechpartner/ -in:USt-IdNr. (EU) / Steuernummer:1. StandflächeMindestgröße beträgt 6 m2. Allgemeine anteilige Umlagekosten (Heizung, Lüftung, Klima, Reinigung) sind in denStandkosten enthalten. Bei einer Anmeldung bis zum 31. Oktober 2017 gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %.Stand-ArtPreis E / m2Reihenstand (1 Seite frei)72 EEckstand (2 Seiten frei)76 EKopfstand (3 Seiten frei)80 EBlockstand84 EFrontbreite in mmind.höchst.Tiefe in mmind.höchst.Fläche in m22. Standwände und Inklusivleistungen Standwände werden benötigt (1,00 x 2,50 m)(Standwände sind zwingend erforderlich – siehe besondere Teilnahmebedingungen 4.1 Standbauwände.Die Anzahl der Wände wird automatisch berechnet.) Standwände werden nicht benötigt (eigener Standbau). W-Lan ist für den kompletten Messezeitraum in den Standkosten inkludiert. Aussteller-Media-Paket: Eintrag im Messekatalog/ Homepage ist in den Standkosten inkludiert.pro lfm.E 18,00
3. Zusatzbestellungen Bestellung eines 3,3 kW Wechselstromanschlusses mit Verteilung inklusive zwei SteckdosenE 100,00(Bestellung am Aufbautag E 120,00) Bestellung eines Drehstromanschlusses 16 A / 32 A inklusive zwei SteckdosenE 180,00 Wir benötigen keinen Stromanschluss Strahler für das Messebausystem (50 Watt Halogen).Anzahlpro StückE 30,00 Strahler für das Messebausystem (120 Watt Halogen).Anzahlpro StückE 40,00 Tisch (120 x 60 x 75 cm)Anzahlpro StückE 12,00 StuhlAnzahlpro StückE 6,004. Aussteller-Werbung / Social MediaIm alphabetischen Ausstellerverzeichnis sind wir unter folgendem Buchstaben aufzuführen:ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ Wir planen folgenden Workshop: (Titel des Workshops, erscheint im Programmheft). Wir sind an einer gewerblichen Anzeige im Programmheft / Ausstellerverzeichnis interessiert (Auflage: 5.000 Stück;Verteilung kostenlos an alle Messe-Besucher). Bitte senden Sie uns unverbindlich Ihre Mediadaten zu. Bitte senden Sie uns kostenloses Werbematerial für die kreativ Wiesbaden 2018 zu (ab Oktober 2017 verfügbar) Flyer: Anzahl Stück A 1 Plakate: Anzahl: Stück A2 Plakate: Anzahl: Stück Wir sind an einer Online-Zusammenarbeit (Gewinnspiel o. ä.) interessiert. Bitte senden Sie uns Informationen zu.In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, unsere Homepage / Social-Media-Kanäle / Facebook-Veranstaltung zu teilen bzw. in IhreWeb-Präsenzen einzubinden. Bei Fragen hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.www.facebook.com/kreativwiesbaden Veranstaltung kreativ Wiesbaden auf tiv-wiesbaden.deAlle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (nach UStG in der jeweils gültigen Fassung).Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der unter der stellerinfos/ abrufbaren besonderen Teilnahmebedingungen.Die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben wird versichert. Die besonderen Teilnahmebedingungen der kreativ Wiesbadenwerden anerkannt.Ort / DatumUnterschrift / Firmenstempel
Besondere Teilnahmebedingungen1. Veranstaltungkreativ Wiesbaden3. Anmeldung und Zulassung3.1Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf den vom Veranstalter zugeschickten Vordrucken (Standanmeldung) und istnur vollständig ausgefüllt und mit Firmenstempel sowie rechtsverbindlicher Unterschrift versehen gültig. Mit Einsendung derStandanmeldung erkennt der Aussteller diese besonderen Teilnahmebedingungen und die gültigen Preise an.RheinMain CongressCenter (RMCC)Friedrich-Ebert-Allee 1 65185 Wiesbadenwww.kreativ-wiesbaden.deFreitag - Sonntag, 11. - 13. Mai 20181.1 VeranstalterRhein-Main-Hallen GmbHMarktstraße 10 65183 WiesbadenTel.: 49 611 1729-400 Fax: 49 611 1729-52141E-Mail: [email protected] ProjektleitungVera Fritsch, Senior ProjektleiterinTel.: 49 611 1729 -141 E-Mail: [email protected] Baumstark, ProjektassistentTel.: 49 611 1729 -152 E-Mail: [email protected]. Termine2.1 ÖffnungszeitenFür Besucher:Freitag, 11. Mai 2018Samstag, 12. Mai 2018Sonntag, 13. Mai 201810:00 – 18:00 Uhr10:00 – 18:00 Uhr10:00 – 17:00 UhrFür Aussteller und Standpersonal:Freitag, 11. Mai 2018Samstag, 12. Mai 2018Sonntag, 13. Mai 201808:00 – 19:00 Uhr08:00 – 19:00 Uhr08:00 – 22:00 Uhr2.2 Auf- und AbbauzeitenAufbau:Donnerstag, 10. Mai 2018, 08:00 – 20:00 UhrAbbau:Sonntag, 13. Mai 2018, 17:00 – 22:00 UhrÜber Standflächen, die am 10. Mai 2018 bis 16:00 Uhr nichtbezogen wurden kann der Veranstalter anderweitig verfügen. ImFalle einer späteren Anreise muss die Projektleitung der Veranstaltung mindestens 48 Stunden im Voraus informiert werden.Im Interesse aller teilnehmenden Aussteller ist es untersagt, denAbbau vor Sonntag, den 13. Mai 2018, 17:00 Uhr vorzunehmen.Bei Zuwiderhandlung wird dem jeweiligen Aussteller ein Bußgeld in Höhe von E 500,00 auferlegt.Zum Versandzeitpunkt sind die technischen Richtlinien sowie dieBrand- und Sicherheitsbestimmungen des RMCC noch nicht fertiggestellt. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sich das RMCC nochin der Bauphase befindet. Allerdings entsprechen die o.g. Richtlinien und Bestimmungen den allgemein gültigen rechtlichen Bestimmungen von öffentlichen Bauwerken, so dass keine unerwarteten Neuregelungen für den Aussteller zu erwarten sind. Sobalddiese fertig gestellt sind, werde sie umgehend nachgereicht.3.2Zusätzlich vertretene Unternehmen müssen in der Anmeldunggenannt werden. Für sie sind die gleichen Angaben zu machen,wie für den Anmelder selbst. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.3.3Sollte eine bereits eröffnete Ausstellung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht des RMCC liegen,ganz oder teilweise abgebrochen oder unterbrochen werden,ist ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung einesSchadensersatzanspruches ausgeschlossen.3.4Über die Zulassung der eingehenden Anmeldungen und der Ausstellungsgüter entscheidet die Rhein-Main-Hallen GmbH. EinRechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Rhein-MainHallen GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wennsie aufgrund falscher Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Die Rhein-Main-HallenGmbH ist berechtigt die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher als die vereinbarteStandmiete ausfallen.3.5Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rhein-Main-HallenGmbH darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen,teilen noch ganz oder teilweise Dritten überlassen. Mitausstellersind nur zugelassen und / oder zusätzliche Unternehmen dürfennur vertreten sein, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich vermerkt ist. Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche desAnmelders (z. B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluss,Standaufbau und Standgestaltung) werden nur berücksichtigt,wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde.
4. Technische Richtlinien4.1 StandzuweisungDer Veranstalter stellt Messeflächen nach Möglichkeit in der angemeldeten Größe bereit. Der Veranstalter behält sich vor, diegewünschten Standflächen nach Themenfeldern zu ordnen. EinRechtsanspruch auf gebuchte und bestätigte Flächen bestehtnicht. Die Mindestgröße eines Standes beträgt 6 m2. KleinereFlächen können nur überlassen werden, wenn sich solche beider Planung zwangsläufig ergeben.4.2 StandbauwändeEs ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystemverwendet oder über den Betreiber angemietet wird, sind blickdichte, 2,5 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Roll-Ups und Plakatdisplayssind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigenStandbegrenzungswände sind nicht in der Standflächenmieteenthalten. Diese werden obligatorisch mit jeder Anmeldung vomBetreiber für den Aussteller bestellt, wenn der Aussteller überkein eigenes Standbausystem verfügt. Eigene Standbausystememüssen mit Fotos oder Skizzen nachgewiesen werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass je nach Wandsystem, alle vier bzw. fünf Laufmeter Trennwand eine Stützwandgestellt werden muss.Grenzt der Aussteller entgegen seiner Angabe auf der Anmeldung die gemietete Fläche nicht mit entsprechenden Wandelementen oder Standbausystemen ab und ist jedoch seineStandfläche von Wandelementen des Standnachbarn bzw. vonvorhandenen Wandelementen umgeben, so wird dem Ausstellerdie Nutzung dieser Wandelementezu den in dem Formular „Standanmeldung“ genannten Konditionen in Rechnung gestellt.Gestellte Standbausysteme dürfen weder verschmutzt noch beschädigt werden. Im Falle einer Verschmutzung oder Beschädigung wird die Reparatur, Reinigung oder Neubeschaffung demAussteller in Rechnung gestellt.4.3 DekorationspflichtDer Aussteller verpflichtet sich, seinen Messestand zu dekorieren. Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Installationsanschlüssesind Bestandteile der zugewiesenen Fläche.4.4 BrandschutzLeichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gaseund stark rauchbildende Materialien wie Polystyrol – Hartschaum(Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden.An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden(z. B. nichtbrennbar).Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 mindestens B 1 bzw. entsprechend EN 13501-1 mindestens KlasseCfl-s1, d.h. schwer entflammbar sein. Dies muss durch ein amStand bereitgehaltenes Prüfzeugnis bestätigt werden.Sofern dies nicht der Fall ist, ist der Veranstalter berechtigt, dieentsprechende Dekoration zu entfernen bzw. auf Kosten desAusstellers entfernen zu lassen, sofern der Aussteller nicht umgehend Abhilfe schafft.In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind.Bodenbeläge müssen DIN 4102 B1 oder EN 13501-1, KlasseCfl-s1 entsprechen, fachgerecht verklebt und fugendicht verlegtsein. Bodenbeläge nicht gemäß DIN 4102 der Brandklasse B1oder EN 13501-1, KLASSE CFL-S1 dürfen nicht als Wandverkleidung genutzt werden.Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballenverwendet werden. Bambus, Reet, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torfoder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen. Der Einsatz von Kunststoffmaterialien(Kabelbinder, Gurte aus Kunststoffgewebe etc.) zur Befestigungstatisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.4.5 StandüberdachungUm den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in gesprinklerten Hallen Stände nach oben hin grundsätzlich offensein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als50 % der Fläche bezogen auf den einzelnen m² geschlossen sind.4.6 Standtypen Reihenstand – eine Seite offen Eckstand – zwei Seiten offen Kopfstand – drei Seiten offen Blockstand – vier Seiten offen5. Werbung während der VeranstaltungKostenlose Werbung jeglicher Art ist nur innerhalb des Standesgestattet. Die Ansprache von Besuchern außerhalb des Standesist nicht erlaubt. Sonderwerbemöglichkeiten außerhalb desMessestandes sind gegen entsprechende Gebühren nach vorheriger Sondervereinbarung mit dem Veranstalter möglich.6. Veröffentlichung im AusstellerverzeichnisDer Veranstalter veröffentlicht zu Informationszwecken denNamen und ggf. die Kontaktdaten des Ausstellers (Veröffentlichung auf der Homepage, in den Sozialen Medien, offizielleMessepublikationen etc.). Der Veranstalter erstellt ein Ausstellerverzeichnis mit den Kontaktdaten der Aussteller. DiesesVerzeichnis wird während der Veranstaltung an Besucher ausgegeben. Eine Eintragung aller Aussteller ist verpflichtend.Die Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis ist ein kostenloserService der Rhein-Main-Hallen GmbH.7. Technische Leistungen / DienstleistungenFür die allgemeine Beheizung, Klima/Lüftung, Beleuchtungder Messehallen ist der Veranstalter verantwortlich. Anteilige Kostenpauschalen sind in den Standkosten enthalten (sieheStandanmeldeformular). Installationen von Ver- und Entsorgungsanschlüssen sowie andere Zusatzleistungen müssen mitder Standanmeldung dem Veranstalter zugesandt werden. Fürunsachgemäßen Gebrauch von Anschlüssen, unkontrollierterEntnahme von Energie für Maschinen und Geräte, die nichtzugelassen sind, nicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, haftetder Aussteller im Schadensfall.
8. Reinigung / Abfallentsorgung12. AusstellerausweiseDer Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge im Messeobjekt. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller.Jeder Aussteller erhält kostenfrei: zwei Ausstellerausweise bis zu 9 m2 Fläche drei Ausstellerausweise ab 10 m2 bis 15 m2 Fläche je einen weiteren Ausweis für jede angefangene weitere10 m2 StandflächeMüll- und Verpackungsmaterialien vom Aussteller sind vollständig zu entsorgen. Nach Abbau des Messestandes zurückbleibende Materialien werden kostenpflichtig durch den Veranstalterentsorgt. Die anfallenden Gebühren werden dem Verursachernachträglich in Rechnung gestellt.9. VorführungenDas Betreiben von Lautsprecher- und Musikanlagen sowieVideo- und Lichtbildvorführungen im Messestand bedürfen derGenehmigung des Veranstalters. Die Genehmigung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Arbeit in den umliegendenMesseständen nicht beeinträchtigt wird. Gangflächen dürfennicht als Zuschauerräume genutzt werden. Vorführungen, diegroße Besucheransammlungen zur Folge haben, sind so einzurichten, dass die Gangführung nicht beeinträchtigt wird.10. HaftungsausschlussEine allgemeine Bewachung / Bestreifung des Messegeländesund der Hallen erfolgt durch Beauftragte des Veranstalters. DerVeranstalter übernimmt jedoch keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Besitz oder Eigentum der auf dem Standtätigen Personen befinden und schließt jede Haftung für Schäden und / oder Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschlusserfährt auch durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalterskeine Einschränkungen.Die Standbewachung und Standbeaufsichtigung während dertäglichen Öffnungszeiten ist generell Sache des Ausstellers. Diesgilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss genommen werden. Für eine zusätzliche Standbewachung kann sich der Aussteller auf eigene Kostendes vom Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmensbedienen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung für dieDauer der Veranstaltung wird jedem Aussteller empfohlen.11. HaftpflichtversicherungDer Aussteller ist selbst für alle Schäden, die Dritte auf demStand des Ausstellers oder für dessen Tätigkeit erleiden, schadensersatzpflichtig. Dem Aussteller wird der Abschluss einerHaftpflichtversicherung für seine Messeteilnahme empfohlen.13. Parkplätze / Auf- und Abbau / VeranstaltungstageWährend des Auf- und Abbaus am 10. und 13. Mai 2018 ist dasParken zum Be- und Entladen gegen eine Kaution von E 100,00(vier Stunden für LKW, PKW, Transporter und Anhänger) aufdem Messegelände möglich. Danach verfällt die Kaution. KeineVorbestellung erforderlich.Während des Aufbaus und an den Messetagen können die Parkplätze in der Tiefgarage des RheinMain CongressCenter aufeigene Kosten genutzt werden. Für größere Fahrzeuge stehenParkplätze in der Friedrich-Ebert-Allee zur Verfügung. WeitereAusweichparkplätze werden vom Veranstalter noch mitgeteilt.14. VorbehalteIst der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderennicht von ihm zu vertretenden Gründen genötigt, den Messetermin zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen, so erwachsendem Aussteller daraus weder Rücktritts- noch Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.15. RücktrittEin Rücktritt vom Mietvertrag durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss ausnahmsweise (höhere Gewalt) vomVeranstalter ein Rücktritt zugestanden, so hat der Ausstellerden vollen Standmietenbetrag und bis dahin entstandene Kosten zu zahlen. Gelingt dem Veranstalter eine Neuvermietungdieses Standes, ist der vom Vertrag zurückgetretene Ausstellerverpflichtet, an den Veranstalter 25 % der in Rechnung gestellten Standmiete zu zahlen. Als Neuvermietung gilt nicht der Fall,dass aus optischen Gründen die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteiltwird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen aus einerNeuvermietung von dem der umgesetzten Firma vorher zugeteilten Platzes erzielt. Eine Neuvermietung liegt solange nichtvor, wie Freiflächen zur Verfügung stehen.
16. Preise / Zahlungsbedingungen16.3 Zahlungsziel16.1 Standpreise pro m² BodenflächeDer Veranstalter stellt eine Rechnung über die Standmiete, Nebenkosten und weitere Bestellungen ab dem 1. November 2017. Reihenstand – eine Seite offen Eckstand – zwei Seiten offen Kopfstand – drei Seiten offen Blockstand – vier Seiten offenE 72,00E 76,00E 80,00E 84,00Bei einer schriftlichen Anmeldung bis zum 31. Oktober 2017gewähren wir einen Frühbucherrabatt von 10 %. Alle Preisenetto zzgl. gesetzlicher MwSt.16.2 ZahlungsbedingungenZahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhaltfällig, sofern in der Rechnung nichts anderes bestimmt wird. Vorvollständiger Bezahlung der Miete erhält der Aussteller wederAusweise zur Zugangsberechtigung, noch eine Aufbaukarte,noch die Erlaubnis zum Standaufbau.Wird die Zahlung nicht termingerecht vorgenommen, kann derVeranstalter darüber hinaus den Vertrag lösen und die Standmiete geltend machen. Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung geltendgemacht werden.Zahlungen sind ohne Abzüge an die Rhein-Main-Hallen GmbHan die der auf der Rechnung aufgedruckten Bankverbindungenzu zahlen. Scheck- oder Barzahlungen sind nicht zulässig.50 % des Rechnungsbetrages sind ohne Abzug sofort nach Erhaltder Rechnung fällig, die verbleibenden 50 % bis zum 15. März2018. Rechnungen, die erst nach diesem Termin erstellt werden,sind in ihrer gesamten Höhe sofort ohne Abzug zu begleichen.Die volle und termingerechte Bezahlung ist Voraussetzung fürden Bezug der Ausstellungsfläche.Inkasso und Rechnungsstellung erfolgt durch die Rhein-MainHallen GmbH.17. Erfüllungsort / GerichtsstandAusschließlicher Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oderwerden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diegültige Regelung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungender unwirksamen Bestimmung am weitestgehenden entspricht.Wiesbaden, im Oktober 2017Weitere Informationen finden Sie unter: www.kreativ-wiesbaden.de
Rhein-Main-Hallen GmbH Vera Fritsch Marktstraße 10 65183 Wiesbaden Tel.: 49 611 1729 -141 E-Mail: [email protected] Kai Baumstark Fax: 49 611 1729 - 52141 Tel.: 49 611 1729 -152 www.kreativ-wiesbaden.de Stand-Art Preis E 2/ m 2 Frontbreite in m Tiefe in m Fläche in m mi