Transcription

LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNGINWIESBADENREADER10. NOVEMBER 20121

sordnung6-8Präsidium und ntrag: Von der Energiewende verstehen wir mehr – Was jetzt zu tun ist12-26Bewerbung eines Beisitzers/einer Beisitzerin27-28Anträge Mitgliedsbeitrag29-31Bilanz 2011, Gewinn- und Verslustrechnung sowie Soll-Ist 201132-33Bericht der Rechnungsprüfung34Haushalt 2013 und mittelfristige Finanzplanung35Weitere Anträge36-52ImpressumHerausgeber: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HessenKaiser-Friedrich-Ring 77, 65185 WiesbadenTelefon: 0611.98920.0, Telefax: ene-hessen.deRedaktion: Maike BußmannV.i.S.d.P.: Matthias Münz, Politischer GeschäftsführerDruck: afrika-agentur, Frankfurt am Main2

LandesvorstandAn alle Mitglieder vonLandesgeschäftsstelleKaiser-Friedrich-Ring 7765185 Wiesbaden0611.98920.0 [email protected]ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN HessenWiesbaden, 28. September 2012Einladung zur LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNGam Samstag, dem 10. November 2012, um 11:00 Uhrin Wiesbaden, Rhein-Main-Hallen, Rheinstr. 20, 65185 WiesbadenDer Zugang erfolgt über die Friedrich-Ebert-AlleeLiebe Freundinnen und Freunde,wir laden euch herzlich zu unserer Landesmitgliederversammlung (LMV) in Wiesbaden ein. Diediesjährige LMV steht unter dem MottoEin Jahr nach dem hessischen Energiegipfel, ein Jahr vor der LandtagswahlDie Landtagswahl rückt in greifbare Nähe! Im nächsten Jahr werden wir neben der Bundestagswahlin Hessen einen neuen Landtag wählen. Noch streitet sich Schwarz-Gelb untereinander über dengenauen Wahltermin. Wir nutzen die Zeit, um uns als Konzeptpartei auf den Wahlkampfvorzubereiten. Für uns GRÜNE gilt auch weiterhin: Auf die Inhalte kommt es an!Die anstehenden Wahlen werden auch geprägt sein von der Auseinandersetzung um dieEnergiewende. Die hessische Landesregierung hat im vergangenen Jahr Nachhilfeunterricht in SachenEnergiewende genommen und diese Veranstaltung „Energiegipfel“ genannt. Wir GRÜNE haben unsan der Debatte konstruktiv beteiligt, allerdings fehlen der schwarz-gelben Regierung der Wille und dieFähigkeit, die Energiewende endlich auch in Hessen umzusetzen. Die Kosten der erneuerbarenEnergien werden auch durch ungerechtfertigte Ausnahmen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) indie Höhe getrieben, der Ausbau der Stromnetze wird verschleppt und die Bürgerinnen und Bürger vorOrt werden nicht ausreichend mitgenommen. Es braucht also dringend einen neuen, GRÜNENEnergieschub für die Energiewende in Hessen.3

Als Gastredner konnten wir Alexander Bonde, Minister für den Ländlichen Raum undVerbraucherschutz in Baden-Württemberg, gewinnen, der uns über die Erfahrungen mitEnergiewende, Verbraucherschutz und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg berichten wird.Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion auf unserer Landesmitgliederversammlung. Für einebessere Organisation bitten wir euch um Anmeldung unter gruenlink.de/cjy.Mit freundlichen GrüßenKordula Schulz-AscheLandesvorsitzendeTarek Al-WazirLandesvorsitzenderJochen RuoffLandesschatzmeister4Matthias MünzPolitischer Geschäftsführer

2. TagesordnungTagesordnungsvorschlag des Landesvorstandes1.Begrüßung2.Formalia inkl. endgültiger Festlegung der Tagesordnung3.Hessen ein Jahr vor der LandtagswahlTarek Al-Wazir, Landesvorsitzender der hessischen GRÜNEN4.Energieschub für Hessen: GRÜNE Kraft voraus!Gastrede Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und VerbraucherschutzBaden-WürttembergEinbringung des Leitantrags „Energiewende endlich auch in Hessen!“Angela Dorn, Umwelt- und Energiepolitische Sprecherin der LandtagsfraktionDebatte und Beschlussfassung5.Nachwahlen zum Landesvorstanda. einer Beisitzerin/eines Beisitzers6.Ein einheitlicher (Mindest-)Mitgliedsbeitrag für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in HessenAntragsberatung und Beschlussfassung7.Finanzena.Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Soll-Ist 2011b.Bericht der RechnungsprüferInnenc.Aussprache und Entlastung des Landesvorstandsd.Einbringung des Haushalts 2013 und mittelfristige Finanzplanunge.Stellungnahme des Landesfinanzrats und Aussprachef.Beschluss8.Weitere Anträge9.Verschiedenes5

2. GeschäftsordnungAntrag: GeschäftsordnungAntragstellerInnen: Landesvorstand510152025§1 EINLADUNG, UNTERLAGENVERSAND UND VERSAMMLUNGSORT1. Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung erfolgt schriftlich. Für die Fristwahrung gilt dasbestätigte Versanddatum (z.B. Poststempel).2. Der Versand der Unterlagen erfolgt per Post. Ein Versand per E-Mail statt dessen ist möglich,soweit Mitglieder hierfür ihr Einverständnis schriftlich gegenüber dem Landesvorstand erklärt haben.3. Versammlungsorte für Landesmitgliederversammlung sollen mobilitäts- und sinnesbehindertenTeilnehmerInnen zugänglich und mit der erforderlichen Infrastruktur ausgestattet sein.§2 ERÖFFNUNG, BILDUNG DES PRÄSIDIUMS1. Der Landesvorstand eröffnet die Landesmitgliederversammlung und schlägt ein Präsidium vor.2. Das vorgeschlagene Präsidium bereitet die Landesmitgliederversammlung in Zusammenarbeit mitdem Landesvorstand vor.3. Die Landesmitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Präsidiums zu Beginn der Versammlung; die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen.4. Das Präsidium leitet die Versammlung; es bestimmt aus seinen Reihen jeweils die Personen, die denVorsitz übernehmen. Bei Streitfällen zum Verfahren entscheidet das gesamte Präsidium mit Mehrheit.§3 TAGESORDNUNG UND VERFAHREN1. Das Präsidium legt den Entwurf des Landesvorstandes für die Tagesordnung der Landesmitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor. Änderungsanträge zur Tagesordnung aus der Versammlungwerden wie Geschäftsordnungsanträge behandelt.2. Das Präsidium legt der Versammlung einen Vorschlag zur Regelung der Redezeiten und zumAntragsschluss sowie weiterer notwendiger Verfahrensregelungen vor. Hierüber beschließt dieVersammlung; Abs. 1 gilt entsprechend.§4 PROTOKOLL1. Das Präsidium bestellt eineN ProtokollführerIn.2. Im Protokoll sind alle Beschlüsse im Wortlaut sowie Wahlergebnisse und andere wichtige Vorgängeaufzuführen. Das Protokoll ist von zwei Mitgliedern des Präsidiums und der/dem ProtokollführerIn zuunterzeichnen.3. Das Protokoll ist auf der Homepage des Landesverbandes zu veröffentlichen.§5 ANTRAGSKOMMISSION301. Der Landesvorstand setzt eine Antragskommission ein. Sie setzt sich aus drei vom Parteirat ausseiner Mitte gewählten Mitgliedern, der/dem Politischen GeschäftsführerIn sowie maximal drei vomLandesvorstand bestimmten weiteren Parteimitgliedern zusammen.2. Die Antragskommission bereitet die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mitden AntragstellerInnen vor. Sie kann Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren geben. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens.6

354045505560657075§6 ANTRÄGE UND ABSTIMMUNGEN1. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.2. Anträge einschließlich Initiativ- und Änderungsanträgen sowie Wahlvorschläge werden schriftlichbei der Antragskommission eingereicht. Aus der Eingabe müssen Name und Kreisverband der beantragenden Mitglieder und der Wortlaut des Antrages hervorgehen. Das Präsidium entscheidet über dieZulässigkeit jedes Antrags.3. Initiativanträge müssen in der Regel zwei Wochen vor der Landesmitgliederversammlung beimLandesvorstand, spätestens aber zu Beginn der Versammlung bei der Antragskommission eingereichtsein. In besonders dringlichen Fällen kann davon abweichend die Landesmitgliederversammlung eineZulassung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Eine derartige Dringlichkeit liegt nurdann vor, wenn das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nach dem Antragsschlusseingetreten ist.4. Finanzwirksame Beschlüsse bedürfen des Votums des Landesfinanzrates und müssen diesem vorder Landesmitgliederversammlung vorgelegt werden.5. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitest gehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Das Präsidium kann aufAntrag vor der Beschlussfassung Anträge alternativ abstimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge erstellen lassen.6. Geschäftsordnungsanträge sind sofort nach Beendigung des laufenden Redebeitrages zu behandeln. Sie werden unmittelbar nach je einer Pro- und Contra-Rede, die nicht länger als drei Minutendauern soll, abgestimmt.7. Anträge zur Geschäftsordnung sind ausschließlich solche- auf Nichtbefassung;- auf Schluss der Debatte;- auf Schluss der Redeliste;- auf Wiedereröffnung der Debatte;- auf Abwahl des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder;- auf Abwahl der Antragskommission oder eines ihrer Mitglieder;- auf Änderung der Tagesordnung;- auf eine Unterbrechung der Beratung;- auf Begrenzung der Redezeit;- auf Wiederholung der Abstimmung;- auf nochmalige Verlesung der zur Abstimmung anstehenden Anträge;- auf Feststellung der Beschlussfähigkeit;- darauf, jemandem außerhalb der Redeliste oder von außerhalb der Versammlung das Wort zuerteilen.Anträge zur Geschäftsordnung sind angenommen, wenn sich keine Gegenrede erhebt. FormaleGegenrede ist möglich.8. Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes unmittelbar vor derAbstimmung zulässig.9. Die Abstimmungsfrage ist in bejahender Form zu stellen, d.h. mit „Ja“ wird für und mit „Nein“gegen das Votum der Antragskommission bzw. den gestellten Antrag gestimmt.10. Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit derMehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen als abgegebene Stimmen gelten, ungültigeStimmen hingegen nicht.7

8085909510010511011512011. Wird ein Abstimmungsergebnis angezweifelt, so wird die Abstimmung wiederholt. Das Präsidiumkann in entsprechenden Fällen auch eine schriftliche Abstimmung durchführen.12. Wahlen sind geheim durchzuführen. Soweit das Parteiengesetz dies erlaubt und niemand widerspricht, kann auch durch Handaufheben gewählt werden. Das Ergebnis wird vom Präsidium festgestellt. Das Nähere regelt die Wahlordnung.13. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.14. Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine erneute Aussprache undBeschlussfassung stattfinden, ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser ist wie Anträge zur Geschäftsordnung zu behandeln und benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesendenStimmberechtigten.§7 SCHRIFTLICHE ABSTIMMUNGEN UND WAHLEN/TELEVOTING1. Geheim durchzuführende Wahlen und schriftliche Abstimmungen können sowohl schriftlich alsauch per Televoting durchgeführt werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass alle Stimmen im Saalerfasst werden und dass bei Wahlen die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt.2. Vor dem Einsatz eines Televoting-Verfahrens wird das System ausführlich erklärt und eineTestabstimmung durchgeführt.§8 REDEBEITRÄGE1. Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen hat im Rahmen der von der Versammlungbeschlossenen Redezeitregelung Rederecht.2. Wortmeldungen sind schriftlich beim Präsidium einzureichen. Die schriftliche Meldung enthältName und Kreisverband des betreffenden Mitglieds.3. Die Redelisten werden erst nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das Präsidium führt die Redelisten nach der Reihenfolge der Eingänge der Wortmeldungen und bringt sie in sachliche Zusammenhänge. Soweit mehr Redeanmeldungen vorliegen alsRedebeiträge vorgesehen sind, kann das Präsidium die einzelnen Rednerinnen und Redner durch Losbestimmen.4. Das Präsidium kann jederzeit eine Begrenzung der Debatte nach Zeit oder Anzahl der Wortbeiträgevorschlagen. Bei Widerspruch aus der Versammlung ist über den Vorschlag abzustimmen.5. Redelisten werden getrennt geführt, Frauen und Männer reden abwechselnd. Ist die Redeliste einesGeschlechts erschöpft, so ist die Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgeführt werden soll.Wurde eine zeitliche Begrenzung der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt beschlossen (Abs. 4),wird die Gesamtredezeit auf Frauen und Männer gleichmäßig verteilt.6. Das Präsidium kann einer Rednerin bzw. einem Redner nach Ermahnung das Wort entziehen, wenndie Redezeit deutlich überschritten ist. Es soll Redebeiträge, die die Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN oder die Satzung in grober Weise verletzen, unterbinden.§9 ORDNUNG IM VERSAMMLUNGSRAUM1. Innerhalb des Versammlungsraums sowie im Vorraum und in den Bereichen, in denen Speisen undGetränke angeboten werden, ist das Rauchen untersagt. Soweit die Räumlichkeiten es zulassen, ist einräumlich abgegrenzter Bereich für Raucherinnen und Raucher einzurichten. Der Schutz der NichtraucherInnen muss in jedem Fall gewährleistet sein.2. Das Präsidium übt im Einvernehmen mit dem Landesvorstand das Hausrecht im Versammlungsraum und den dazu gehörenden Nebenräumen aus.8

2. Präsidium & AntragskommissionPräsidium und Antragskommission zur Landesmitgliederversammlung in WiesbadenGemäß §2 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung schlägt derLandesvorstand ein geschlechter-paritätisch besetztes Präsidium vor.Der Landesvorstand schlägt zum Präsidium folgende Mitglieder derLandesmitgliederversammlung vor:1. Sibel Güler, KV Wiesbaden2. Konny Küpper, KV Wiesbaden3. Andrea Wacker-Hempel, KV Offenbach-Land4. Katrin Schleenbecker, KV Gießen5. Ute Lilly Mohnberg, KV Kassel-Stadt6. Matthias Knoche, KV Marburg-Biedenkopf7. Anna-Lena Groh, KV Bergstraße8. Jörg Althoff, KV Hersfeld-Rotenburg9. Martin Häusling, KV Schwalm-Eder10. Eva Moos, KV DarmstadtGemäß § 5 der Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung bestimmt derLandesvorstand drei Mitglieder der Antragskommission. Drei weitere Mitglieder werdendurch den Parteirat gewählt. Außerdem gehört der Antragskommission der politischeGeschäftsführer an. Durch den Parteirat wurden am 11. Dezember 2010 Ouasima Chami,Evelyn Berg und Tom Koenigs gewählt.Der Landesvorstand bestimmt für die Antragskommission1. Kai Klose, KV Rheingau-Taunus2. Eva Goldbach, Kreisverband Vogelsberg3. Mathias Wagner, Kreisverband Wiesbaden9

2. WahlvorstandWahlvorstandFolgende Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Hessen schlägt der Landesvorstandfür den Wahlvorstand vor: Mechthild Koch (KV Offenbach-Land) Thomas Koch (KV Kassel-Stadt) Jutta Reithofer (KV Wiesbaden)10

2. WahlordnungAntrag: WahlordnungAntragstellerInnen: LandesvorstandWahlordnung für die Wahlen zu Gremien des Landes- und des BundesverbandesI.GRUNDSÄTZE1. Gemäß §15 (2) Parteiengesetz sind die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Vertreterinnenund Vertreter zu Organen des Bundesverbandes geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.52. Geheime Wahlen von Delegierten sowie mehrerer gleichartiger Funktionen können in einem Wahlgang durchgeführt werden. Bei offenen Abstimmungen erfolgt die Wahl für jede Funktion getrennt.3. Das Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen soll angewandt werden.4. Grundsätzlich ist nur gewählt, wer in einem Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Nein-Stimmen und Enthaltungen sind gültige Stimmen.10II.WAHLVERFAHREN5. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens vor.Die Redezeit für die Vorstellung wird von der Versammlung zu Beginn festgelegt.6. Nach der Vorstellung jeder Kandidatin bzw. jedes Kandidaten können insgesamt bis zu dreinamentlich gekennzeichnete Fragen an die jeweilige Person gestellt werden. Die Fragen werden ausder Versammlung zuvor schriftlich beim Präsidium eingereicht, von diesem ggf. ausgelost und verlesen. Die Redezeit zur Antwort wird von der Versammlung zu Beginn festgelegt.1520257. In jedem Wahlgang kann jedeR Stimmberechtigte maximal so viele Stimmen abgeben, wie in diesem Wahlgang Funktionen zu besetzen sind, indem er/sie den bzw. die Namen der KandidatInnenauf den Stimmzettel schreibt und dahinter sein/ihr Votum vermerkt. Eine Namensangabe ohneausdrückliches Votum wird als Ja-Stimme gewertet.8. Für Funktionen, für die im ersten Wahlgang niemand gewählt ist, findet ein zweiter Wahlgangstatt, bei dem diejenigen KandidatInnen zur Wahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die Anzahl dieser KandidatInnen darf maximal dreimal so groß seinwie die Zahl der noch zu besetzenden Funktionen.9. Für Funktionen, die auch im zweiten Wahlgang nicht besetzt werden können, findet ein dritterWahlgang analog zum zweiten Wahlgang statt mit der Maßgabe, dass die Zahl der Kandidaturenmaximal doppelt so groß sein darf wie die Zahl der noch zu besetzenden Funktionen.10. Ist auch im dritten Wahlgang niemand gewählt, so bleibt die Funktion zunächst unbesetzt.11. Bei der Wahl von Ersatzdelegierten bestimmt sich die Reihenfolge nach dem Wahlergebnis.11

4. Energieschub für HessenVon Energiewende verstehen wir mehr – Was jetzt zu tun ist: Der GRÜNE 7 Punkte Plan zurEnergiewendeAntragsstellerInnen:Landesvorstand, Angela Dorn (KV Marburg-Biedenkopf)Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:Es ist genau 1 Jahr her, seitdem die Ergebnisse des hessischen Energiegipfels verkündet wurden.Vorangegangen war im März 2011 eine der größten Atomkatastrophen der Menschheitsgeschichte inFukushima. Wir GRÜNE haben uns konstruktiv in die Beratungen des Energiegipfels eingebracht. TarekAl-Wazir hat gemeinsam mit Umweltministerin Puttrich eine Arbeitsgruppe geleitet und wir haben am5 Ende das Ergebnis – trotz teilweise schwieriger Kompromisse – mitgetragen. Die großen Ziele waren esuns wert: Das Ende der Nutzung der Atomkraft in Hessen und Deutschland, für das wir gemeinsam mitder Anti-AKW-Bewegung seit drei Jahrzehnten gekämpft hatten. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens über Hessens Weg in das Zeitalter der ErneuerbarenEnergien.Die Überwindung der Blockade der Erneuerbaren Energien durch schwarz-gelb in Hessen.10 Wir hatten erwartet, dass es die schwarz-gelbe Bundes- und Landesregierung wirklich ernst meint unddie Energiewende endlich auch in Hessen beginnt.1 ½ Jahre nach Fukushima und 12 Monate nach dem Energiegipfel müssen wir feststellen: Biblis A und15 B sind durch bundespolitische Entscheidungen abgeschaltet. Die hessische Landesregierung versagtjedoch beim Aufbau einer regenerativen Energiewirtschaft. Statt die „Revolution Energiewende“endlich auch in Hessen zu beginnen ist die Konterrevolution in vollem Gange. Schwarz-gelb kann undwill die Energiewende nicht. Nach einigen verbalen Lockerungsübungen unter dem Eindruck derReaktorkatastrophe in Japan sind CDU und FDP rasch wieder in ihr altes Denken zurückgefallen. Statt20 die Energiewende mutig und durch konkrete Maßnahmen voranzutreiben, wird fröhlich gegen siepolemisiert und den Privilegien der großen vier Stromversorger das Wort geredet. Einige Beispiele: Der Ministerpräsident spricht gern und viel über die Probleme und die Mühsal derEnergiewende. Wir rufen ihm zu: Diese Probleme hätten wir gerne! Denn, wer wie die hessischeLandesregierung mit der Energiewende noch nicht einmal angefangen hat, dem kann sie auchkeine Probleme machen. Statt Vorschläge zum Ausbau der Erneuerbaren zu machen, wird aus den Reihen von schwarzgelb gefordert, die Erneuerbaren zu deckeln, weil sie zu erfolgreich seien. Absurder geht esnicht! Statt das weltweit anerkannte und kopierte Erneuerbare Energiegesetz Gesetzweiterzuentwickeln, will es die FDP durch ein Quotenmodell ersetzen, das in anderen Ländernbereits gescheitert ist.253012

Der stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) versteigt sich in der Sitzung desLandtags vom 6. September 2012 auf den GRÜNEN Vorwurf hin „Sie stehen nicht zurEnergiewende. Wahrscheinlich haben Sie nie zur Energiewende gestanden.“ gar zu derÄußerung: „Jo, wir werden auch nie zur Energiewende stehen!“35 Was jetzt für die Energiewende zu tun ist – in Hessen und DeutschlandNiemand hat gesagt, dass die Energiewende einfach wird. Wir reden über nicht mehr und nichtweniger als eine Revolution in der Art wie wir Energie nutzen und erzeugen. Ein solcher Weg ist nichtohne Risiken, vor allem aber steckt er voller Chancen: für eine lebenswerte Umwelt für uns und unsereKinder, für hundertausende zukunftssichere Arbeitsplätze und für eine stärkere Unabhängigkeit unserer40 Volkswirtschaft von Rohstoffimporten und steigenden Energiepreisen.Der Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energie ist der bislang einzige vorliegende Vorschlag, wie wir aus der Nutzung der Atomkraft mit ihren unverantwortlichen Risiken im Betrieb und derungelösten Endlagerfrage aussteigen unddie Klimaschutzziele, zu denen sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, erreichen können.45 Wer wie schwarz-gelb gegen die Energiewende hin zu den Erneuerbaren polemisiert, müsste zumindestbeschreiben, was eigentlich die Alternative sein soll. Aber diese bleibt schwarz-gelb der Öffentlichkeitschuldig.Seit unserer Gründung beschäftigen wir GRÜNE uns mit dem Ausstieg aus der Atomkraft und denEinstieg in die Erneuerbaren Energien. Letztere haben inzwischen bundesweit einen Anteil von 25% an50 der Stromversorgung erreicht. Wir treten jetzt in eine neue Phase ein. Es geht nicht mehr um dieIntegration der Erneuerbaren, sondern um die Transformation unseres Energiesystems hin zu denErneuerbaren.Die Energiewende liegt in der Hand der Bürgerinnen und Bürger. Für uns GRÜNE ist klar, ohne dieBürgerinnen und Bürger wären wir angesichts der Atompolitik von schwarz-gelb nie soweit bei dem55 Ausbau der Erneuerbaren Energien gekommen und mit den Bürgerinnen und Bürgern steht und fällt dieEnergiewende. Wir wollen deswegen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit denKommunen die Energiewende voranbringen und damit die regionale Wertschöpfung erheblich steigern.Der Gewinn aus der Energiewende soll daher hauptsächlich vor Ort stattfinden. Bei Planungsprozessensind Transparenz und eine frühestmögliche Beteiligung essentiell.60 Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, müssen in Hessen bis zum Jahr 2020 rund 40 Prozent der CO2Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Geschafft sind bisher nur acht Prozent, und auchdas nur, wenn man den Flugverkehr nicht einbezieht. Wir müssen also noch erhebliche Anstrengungenleisten. In Hessen ist die Stromerzeugung für 22% der CO2-Emmissionen verantwortlich. DerVerkehrsbereich verursacht jedoch rund 33% und die Bereitstellung von Wärme sogar 45%.65 Die Energiewende ist möglich, wenn wir sie jetzt und wirkungsvoll angehen. Mit diesem 7-Punkte-Planzeigen wir auf, was jetzt zu tun ist.13

Die Energiewende muss man wollen und man muss sie auch können. Für schwarz-gelb trifft beidesnicht zu. Von der Energiewende verstehen wir einfach mehr. Deshalb machen wir folgende Vorschläge,um die Energiewende endlich voran zu bringen – in Hessen und in Deutschland:70 1. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) weiterentwickeln – faire StrompreiseumsetzenDas Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist der Motor der Energiewende. Es ist weltweit anerkannt undkopiert. Nur durch die Investitionssicherheit in Erneuerbare Energien konnte der Ökostrom-Anteil inDeutschland auf heute 25 % gesteigert und 380.000 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Im Zuge75 der Markteinführung sind die Vergütungssätze für erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien bereitsin den vergangenen Jahren um die Hälfte bis zu zwei Dritteln gesunken. Eine Anpassung des EEG andie Marktentwicklung ist also nichts Neues. Neu ist lediglich die polemische Debatte, die darüber vonschwarz-gelb geführt wird. Statt konkrete Vorschläge vorzulegen, wie man es von Mitgliedern derBundes- und Landesregierung erwarten könnte, wird nur die Verunsicherung geschürt. Schon heute80 haben die Debatten den Herstellern von Ökostromtechnologien in unserem Land massiv geschadet,bereits Arbeitsplätze gekostet und weitere gefährdet.Trotz des immensen volkswirtschaftlichen Nutzens stehen bei schwarz-gelb vor allem die Kosten desEEG im Mittelpunkt der Debatte. Klar ist, die Finanzierung von Ökostromanlagen kostet Geld, genausowie die Finanzierung von neuen Kohlekraftwerken oder Erdgaspipelines. Angesichts der überalterten85 Energieversorgungsstruktur müssten auch ohne den Ausbau Erneuerbarer Energien Milliardenbeträgeim Stromsektor investiert werden. Übersehen werden in der aktuellen Diskussion die tatsächlichenUrsachen der Kosten. Steigende Preise für fossile Brennstoffe treiben seit langer Zeit die Energiepreisein die Höhe. Für uns GRÜNE ist klar, wir wollen, dass die Energie bezahlbar bleibt. Ein Umstieg aufErneuerbare sorgt kurzfristig für steigende Preise, ist aber langfristig gemeinsam mit Energieeinsparung90 und Energieeffizienz der einzige Weg, Energie dauerhaft bezahlbar zu halten.In der aktuellen Diskussion um die steigenden Strompreise geht aber vieles durcheinander.951001051. Seit Jahren steigen die Strompreise für die Privatverbraucher und die kleinen undmittelständischen Unternehmen. Die Haushaltsstrompreise sind seit 2000 allerdings viel deutlicherangestiegen als die EEG Umlage. Gut zwei Drittel der Strompreiserhöhungen in den letzten 12Jahren haben nichts mit den Erneuerbaren Energien zu tun,sondern sind auf steigende Preise derfossilen Energieträger Kohle und Gas sowie steigende Netzentgelte durch Industrieprivilegienzurückzuführen.2. Die Erhöhung der EEG-Umlage ist nicht gleichzusetzen mit einer Erhöhung der Strompreise. Inwelcher Höhe sich die Umlage auf den Strompreis auswirkt, ist abhängig von den im Wettbewerbstehenden Energieversorgern und unter diesen gibt es deutliche Unterschiede. Den Mehrkostendurch das EEG steht gleichzeitig ein preisdämpfender Effekt an den Strombörsen durch dieZunahme an Erneuerbaren Energien gegenüber, welcher jedoch nicht an die Verbraucherweitergegeben wurde. So zahlen die Stromkunden im Jahr 2012 rund 3 Milliarden Euro zu viel fürihren Strom.3. Auch wenn gerade vor allem über den Strompreis gestritten wird, muss man sich klar machen,dass die Stromkosten nur 2,3% der Konsumausgaben eines Haushalts ausmachen. Selbst wenndie gestiegene EEG-Umlage vollumfänglich an die Haushalte weitergegeben würde, stiege der14

110Anteil lediglich auf 2,5 Prozent im Jahr 2013. Zum Vergleich gibt ein Haushalt für den Verkehr14,1 Prozent aus.4. Wir wollen eine ehrliche Diskussion über Energiearmut, aus der dann auch etwas folgt. Es gibteinen Personenkreis, bei denen eine Erhöhung der Strompreise, vor allem aber der Heizkostenwirklich zur deutlichen Verschärfung der finanziellen Situation führen kann. Dieser beschränkt sichaber auf ALG-II Bezieher, Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger. Wir sind deshalbausdrücklich dafür, dass die entsprechenden Sätze überprüft und angepasst werden.115 Auch die Anhebung der EEG-Umlage auf 5,28 ct/kWh für das Jahr 2013 ist in aller erster Linie nichtdem Zubau der Erneuerbaren Energien zuzuschreiben. Tatsächlich ist der Zubau von Photovoltaik-,Wind- und Biomasseanlagen im Jahr 2012 lediglich für eine Umlagesteigerung um maximal 0,5 ct/kWhauf rund 4 ct/kWh verantwortlich. Für die übrige Strompreiserhöhung sind politischeFehlentscheidungen von schwarz-gelb verantwortlich:120 125130 Mit der Markt- und der Managementprämie hat schwarz-gelb Instrumente geschaffen, die nurwenig Nutzen für die Marktintegration haben, dafür aber viele Mitnahmeeffekte und somitzusätzliche Kosten produzieren. Die machtpolitisch bedingte Festlegung von schwarz-gelb im letzten Jahr, dass die EEG Umlagenicht über 3,5 ct/kWh steigen dürfe, hat zu einem enormen Defizit auf dem "EEG-Konto"geführt, das jetzt ausgeglichen werden muss. Kostentreibend wirkt sich auch die denÜbertragungsnetzbetreibern zugebilligte Erhöhung der Liquiditätsreserve aus. Gerade imSommer weist das „EEG-Konto“ oft ein Minus aus, wenn binnen kurzer Zeit viel relativ teurerSolarstrom bezahlt werden muss. Übertragungsnetzbetreiber können deswegen aktuell 3 % desgesamten EEG-Umlagevolumens als Rücklage einbehalten, um dann nicht in Vorleistung bei derAuszahlung der Vergütung an die Anlagenbetreiber treten zu müssen. Diese Rücklage soll nunauf 10% aufgestockt werden. Dafür zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher imkommenden Jahr ca. 0,3 ct/kWh mehr EEG-Umlage. Dieser überdimensionierte Puffer dient nurdazu, dass CDU und FDP im Bundestagswahlkampf 2013 eine Senkung des Anstiegs als ihrenVerdienst vortäuschen können.Erneuerbare Energien senken den Stromhandelspreis inzwischen um 0,9 Cent je Kilowattstunde.Diese Preissenkung erhöht jedoch die Spanne zwischen Verkaufswert des EEG-Stroms und derausgezahlten Vergütung. Die kostensenkende Wirkung der Erneuerbaren Energien an derStrombörse führt also zu dem paradoxen Phänomen einer steigenden EEG-Umlage. Die von derEEG-Umlage weitgehend befreiten Unternehmen konnten dadurch ihre Energiekosten indiesem und im vergangenen Jahr um jeweils etwa 600 Mio. Euro senken. Der IndustriestandortDeutschland profitiert also auch in stromintensiven Branchen von der Umstellung aufErneuerbare Energien und der dadurch möglichen günstigen Strombeschaffung.135140 145Die Zahl der privilegierten Unternehmen, die sich von der EEG-Umlage befreien lassen können,wurde unter der schwarz-gelben Bundesregierung massiv ausgeweitet und wird im Jahr 2013von aktuell gut 700 auf bis zu 2.000 Firmen ansteigen. Die Zeche zahlen Privathaushalte undkleine und mittelständische Unternehmen, die diesen Anteil zusätzlich schultern müssen.Die Bundesregierung hat das Eigenstrom-Privileg für Unternehmen, die Eigenstromerzeugungmit fossilen Kraftwerken betreiben, ausufern lassen und Grauzonen entstehen lassen, die nunnur schwer einzudämmen sind.15015

Was jetzt zu tun ist:Mit folgenden Korrekturen kann die EEG-Umlage um über 4 Mrd. Euro gesenkt werden (entspricht 1Cent/kWh). Für einen Vier-Personen-Haushalt wäre die EEG-Umlage damit knapp 50 Euro im Jahrniedriger:155 Zurückführung der Industrieprivilegien im EEG auf den Stand von 2008 (nur nochenergieintensive produzierende Branchen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerbstehen) und Abschaffung der Marktprämie Der durch die Erneuerbaren Energien sinkende

Wiesbaden, 28. September 2012 . Einladung zur LANDESMITGLIEDERVERSAMMLUNG . am Samstag, dem 10. November 2012, um 11:00 Uhr . in Wiesbaden, Rhein-Main-Hallen, Rheinstr. 20, 65185 Wiesbaden . Der Zugang erfolgt über die Friedrich-Ebert-Allee . Liebe Freundinnen und Freunde, wir laden euch her