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DB Station&Service AG Weilburger Straße 22 60326 Frankfurt am MainStandardverteilerDB Station&Service AGZentraleInfrastrukturelle GrundsätzeWeilburger Straße 2260326 Frankfurt am Mainwww.bahnhof.deZeichen I.SBB(1)05.08.2015Standardisierung im Bau- und Anlagenmanagement - BaukatalogeEinführung Standardgeländer für Absturzsicherungen bzw. Absperrungen mit Regelzeichnungen und MusterleistungsverzeichnisSehr geehrte Damen und Herren,im Zuge der Standardisierung im Bau- und Anlagenmanagement wurde für erforderliche Absturzsicherungen und Absperrungen ein Standardgeländer entwickelt.Das Standardgeländer umfasst:1. Absturzsicherungen in Form eines Füllstabgeländers mit einer Höhe von 1,00 m bei Absturzhöhen bis max. 12 m 1,10 m bei Absturzhöhen über 12 m2. Absperrungen in Form eines Holmgeländers mit einer Höhe von 1,00 m3. Regelausführungen zur Verankerung der Absturzsicherung und Absperrung auf horizontalen und vertikalen Flächen einschließlich Verankerung auf einem Streifenfundament4. Regelausführung zur Befestigung Handlauf und RadabweiserZum 10.08.2015 werden die Standardunterlagen mit Regelzeichnungen und Musterleistungsverzeichnis (siehe Anlage 1) als Gelbdruck verbindlich eingeführt.Die Entwicklung und Erstellung der Standardunterlagen erfolgte durch ein Expertenteam bestehend aus Vertretern der DB Station&Service AG, des Einkaufs der DB AG, Herstellern undBauüberwachern.Die erforderlichen statischen Nachweise wurden geführt und durch einen vom EBA anerkannten Prüfingenieur bautechnisch geprüft.Ziele der Standardisierung bei Planung und Realisierung sind dieVerbesserung der Ausführungsqualität,Sicherstellung einer durchgängigen Umsetzung unserer Standards,Vereinheitlichung der Vergabeplanung,Schaffung der Grundlagen für die Baukostenauswertung und Ableitung von Baukostenkennwerten.
2/3Anwendungsbereich:Die Notwendigkeit einer Absturzsicherungen oder Absperrungen ergibt sich entsprechendRil 813.0204, Abschnitt 4.Ab 10.08.2015 ist bei der Planung von Absturzsicherungen oder Absperrungen in Personenbahnhöfen der Kategorie 3 bis 7 das Standardgeländer mit den entsprechenden Standardunterlagen verbindlich zu verwenden, wenn die Anwendungsgrenzen eingehalten sind. Für Absturzsicherungen oder Absperrungen in Personenbahnhöfen der Kategorie 1 und 2 kann das Standardgeländer unter Beachtung der Anwendungsgrenzen ebenfalls eingesetzt werden.Bei fortgeschrittenen Planungsständen sind zur Vermeidung von Umplanungskosten und Terminverzögerungen die Standardunterlagen nur dann anzuwenden, wenn mit der Ausführungsplanung bzw. der Vergabeplanung noch nicht begonnen wurde.Die Einhaltung der Anwendungsgrenzen ist mit dem Vordruck „Entscheidung zur Anwendungdes Standardgeländers“ (Anlage 2) zu prüfen und zu dokumentieren.Verwenden der Standardunterlagen (Regelzeichnungen, Musterleistungsverzeichnis):Die relevanten Regelzeichnungen sind in die Entwurfs– und Ausführungsplanung zu übernehmen.Dem Bauvorlageberechtigten sind die Regelzeichnungen und der Prüfbericht zur bautechnischen Prüfung des Standardgeländers vom 19.06.2015 zu übergeben.Hinweise zur Planung, Herstellung und Montage/Einbau finden Sie in der Anlage 3.Im Rahmen der Vergabeplanung ist das Leistungsverzeichnis unter Verwendung der Standardleistungstexte zu erstellen. Eine Anpassung/Änderungen der einzelnen Textbausteine ist nichtzulässig. Leistungen, die aufgrund örtlicher Gegebenheiten bzw. Besonderheiten erforderlichwerden, sind separat zu beschreiben.Die Vorgabe und Verpflichtung zur Anwendung der Standardunterlagen unter Berücksichtigungder jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entbindet den Ersteller der betreffenden Planungsleistung nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Planungs- undVergabeunterlagen und der Übernahme der Gewährleistung für seine gesamte geschuldeteLeistung.Bereitstellung der Standardunterlagen:Die Regelzeichnungen stehen als PDF sowie als DWG-Datei zur Verfügung. Die Standardleistungstexte werden als PDF-Datei sowie im GAEB-Datenaustauschformat D81 bereitgestellt.Weitere Informationen und Vorgaben finden Sie im Anwenderleitfaden.Alle vorliegenden Dokumente einschließlich des Prüfberichtes zur bautechnischen Prüfung desStandardgeländers vom 19.06.2015 werden auf unserer Informationsplattform Anlagentechnik,Bautechnik und ITK unter dem Bereich Baustandards zur Verfügung gestellt.Intranet: Wiki uence/pages/viewpage.action?pageId infoplattform/start/baustandards/Die Standardleistungstexte finden Sie außerdem in GRANID unter der Projektgruppe „MUSTER1 DB Station&Service AG“ unter dem Projekt „95G810000 Baustandards DB Station&Service AG“ und der Ausschreibungs-LV-Nr. „015 Absturzsicherung und Absperrung“.
3/3Die Standardunterlagen werden laufend qualitätsgesichert, bei Erfordernis aktualisiert und erweitert. Hier sollen insbesondere auch Ihre Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Praxis einfließen. Teilen Sie uns bitte Ihre Hinweise zur praktischen Anwendung, Verbesserungs- undErgänzungsvorschläge bzw. Unstimmigkeiten mit. Ihre Rückmeldungen senden Sie bitte an:[email protected])Die Phase Gelbdruck soll nach Ablauf von ca. 6 Monaten unter Beachtung Ihrer Rückmeldungen abgeschlossen und die Standardunterlagen danach als Weißdruck veröffentlicht werden.Bitte leiten Sie dieses Schreiben innerhalb Ihrer Organisation weiter, besonders zur Informationan externe Projektbeteiligte, wie Planungsbüros, die die Entwurfs-, Ausführungs- und Vergabeplanung erstellen und Bauüberwacher, die die Ausführung der Bauleistungen überwachen.Mit freundlichen GrüßenAnlage 1:Auflistung der StandardunterlagenAnlage 2:Vordruck „Entscheidung zur Anwendung des Standardgeländers“Anlage 3:Hinweise zur Planung, Herstellung und Montage/Einbau
Auflistung der Regelzeichnungen und Standardleistungstexte zum ndardleistungstexteDateibezeichnungIseB DBGEL-S00 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S00 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S01 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S01 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S02 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S02 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S10 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S10 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S11 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S11 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S12 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S12 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S13 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S13 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S14 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S14 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S15 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S15 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S21 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S21 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S22 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S22 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S23 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S23 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S24 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S24 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S25 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S25 2015-06-11.pdfIseB DBGEL-S26 2015-06-11.dwgIseB DBGEL-S26 2015-06-11.pdfPrüfbericht Bautechnische Prüfung 2015-06-19.pdf015 Absturzsicherung und Absperrung 2015-08-03.d81015 Absturzsicherung und Absperrung 2015-08-03.pdfAnlage 1InhaltÜbersicht Absturzsicherung und AbsperrungAbsturzsicherung FüllstabgeländerAbsperrung HolmgeländerVerankerung mit Fußplatte, vertikal gedübeltVerankerung mit Fußplatte, horizontal gedübeltVerankerung mit Fußplatte und AnkerschienenVerankerung Pfosten gedübeltPfostenverankerung an Stahlbetonfertigteilen mit geringer BauteildickePfostenverankerung auf StreifenfundamentenKurzpfosten AbsturzsicherungKurzpfosten AbsperrungAbsturzsicherung MontagefugeAbsperrung MontagefugeBefestigung Handlauf für Absturzsicherung und AbsperrungBefestigung RadabweiserBautechnischer Prüfbericht zum Standardgeländer vom 19.06.2015Standardleistungstexte Standardgeländer
Anlage 3Hinweise zur Planung, Herstellung und Montage/Einbau der standardisiertenAbsturzsicherungen (Füllstabgeländer) und Absperrungen (Holmgeländer)1.Verwenden der RegelzeichnungenDie Regelzeichnungen sind im Rahmen der Objektplanung in die Entwurfs– und Ausführungsplanung zu übernehmen, wenn das Erfordernis einer Absturzsicherung oder einer Absperrung entsprechend Ril813.0204, Abschnitt 4 festgestellt wurde und die Einhaltung der Anwendungsgrenzen für das Standardgeländers geprüft wurde.Die Einhaltung der Anwendungsgrenzen ist mit dem Vordruck „Entscheidung zur Anwendungdes Standardgeländers“ zu prüfen und zu dokumentieren.Die Anordnung der Absturzsicherung bzw. Absperrung einschließlich der Verankerung sowiedie konkrete Länge sind vom Objektplaner zu bestimmen.Entspricht die herzustellende Länge der Absturzsicherung bzw. Absperrung nicht einem Vielfachen von 1,50 m (Länge eines Regelelementes) ggf. zuzüglich eines Endelementes darfein einzelnes Geländerelement entsprechend angepasst werden. Eine Überschreitung derRasterlänge von 1,50 m für ein Regelelement oder der Rasterlänge des Endelementes istnicht zulässig.Für erforderliche Absturzsicherung bzw. Absperrung an Treppen, Rampen oder geneigtenGehwegen sind die Ausführungspläne für die Geländerelemente in Trapezform auf Grundlage der Regelzeichnungen zu erstellen. Die Füllstäbe und Kurzpfosten sind immer senkrechtanzu-ordnen.Absturzsicherungen bzw. Absperrungen, die geerdet werden müssen (siehe hierzu auch TM2015-02 „Erdung von Bahnsteigkonstruktionen und Bahnsteigaufbauten“) sind im Rahmender Entwurfsplanung in das Erdungskonzept zu integrieren.Die Bahnerdung der Absturzsicherung bzw. Absperrung erfolgt durch die Verbindung der einzelnen Geländerelemente untereinander mittels Schraube M16als Bestandteil des Standards und Anordnung der erforderlichen Erdungsanschlüsse gemäß Ril 997.xxxx und 4 Ebs15.03.17, die zusätzlich zu planen sindHinweis:Zum Anschluss der Erdungsverbinder sind Schrauben und Muttern aus Werkstoffennach DIN 48801 oder feuerverzinktem Stahl zu verwenden.Dem Bauvorlageberechtigten sind die entsprechenden Ausführungspläne mit den Regelzeichnungen und dem Prüfbericht zur bautechnischen Prüfung des Standardgeländers vom19.06.2015 zu übergeben.Können die Regelausführungen zur Verankerung der Absturzsicherung bzw. Absperrung aufGrund örtlicher Gegebenheiten nicht angewendet werden, muss die abweichende Verankerung/Befestigung des Standardgeländers separat geplant und nachgewiesen werden.2.Verwenden der StandardleistungstexteIm Rahmen der Vergabeplanung ist das Leistungsverzeichnis unter Verwendung des Musterleistungsverzeichnisses mit den entsprechenden Standardleistungstexten zu erstellen.Eine Anpassung/Änderungen der einzelnen Textbausteine ist nicht zulässig. Leistungen, dieaufgrund örtlicher Gegebenheiten bzw. Besonderheiten erforderlich werden, sind separat zubeschreiben.
Anlage 33.Hinweise zum Herstellungs- und Montageverfahren Feldweise Herstellung der einzelnen Geländerelemente einer Absturzsicherung bzw.einer Absperrung in der Werkstatt entsprechend freigegebener Ausführungsplanungeinschließlich zugehöriger ktionS235Schrauben/VerbindungsmittelA4, FK 80 (W.-Nr. 1.4401)HandlaufA4 (W.-Nr. 1.4401)RadabweiserA4 (W.-Nr. 1.4401)Geländer mit Langlöchern (ausschließlich in Längsrichtung)Y- und HV-Schweißnähte verschleifenBei gedübelter Verankerung/Fußkonstruktion: Dübel mit Schablone setzenMontage Geländer auf der Baustelle vor OrtMontage Handlauf und Radabweiser (sofern erforderlich)Erdung Geländer (sofern erforderlich)
Zum Anschluss der Erdungsverbinder sind Schrauben und Muttern aus Werkstoffen nach DIN 48801 oder feuerverzinktem Stahl zu verwenden. Dem Bauvorlageberechtigten sind die entsprechenden Ausführungspläne mit den Regel-zeichnungen und dem Prüfbericht zur bautechnischen P