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Spieljahr 2015/2016Bezirk hriftenMitteilungen

AnschriftenverzeichnisVorsitzende BFMASabine LischewskiZum Wilkenbach 11 A49078 Bezirksliga MitteBezirksliga SüdFutsalThomas EilersBussardweg 1249424 GoldenstedtTel.: 04444-988546, .evpost.deStaffelleiterBezirksliga NordÜ-35 FrauenRolf FimmenAurich Straße 4426427 EsensTel.: affelleiterBezirkspokal-FrauenRalf BusseSonnenblumenstraße 1249661 CloppenburgTel.: 04471-5857Fax: ost.deMädchenreferentFutsalD-Juniorinnen BezirksturnierThomas SühlingEberhard-Ries-Str. 8A26655 WesterstedeTel.: B-Juniorinnen-BezirkspokalIna HeyenOsterstraße 2226835 HoltlandTel.: ----------- --------------------Vors. SchiedsrichterausschussGeorg WinterSchiedsrichter Ansetzer:Niedersachsenweg 15Landesliga Weser-Ems27793 WildeshausenBezirksliga MitteTel: 04431/5574Handy: 0173-8306642Georg [email protected]@nfvbwe.deSchiedsrichter AnsetzerBezirksliga-NordBezirkspokalBernd GarenDahlienstraße 3326725 EmdenTel.: [email protected] AnsetzerBezirksliga SüdUlrich HerderIm Lienesch 4349324 MelleTel. : [email protected]

NFV-Kreis AmmerlandKFMREdda Hemken, Eibenstr. 2026655 Westerstede04488-4629 priv., 04488/1020 d.04488-72732 eNFV-Kreis Aurich/Emden/Leer/WittmundVorsitzender Frauen- und MädchenausschussRolf FimmenAurich Straße 4426427 EsensBeisitzer Kreis AurichHeike BohlenJannes-Ohling-Str. 3126723 EmdenBeisitzer Kreis EmdenSonja BußIn t Kampke 1626759 HinteBeisitzer Kreis LeerAnita Schmidt-JeltingPapenburger Str. 27126810 WestoverledingenBeisitzer Kreis WittmundMareike BaumannIhnoweg 326427 Esens04971-2785, m04921-962211, [email protected], 0173/6100870mareike [email protected] BentheimKFMRHelena LambersMühlenstraße 149843 Uelsen05942-9998712, [email protected] CloppenburgKFRRalf BusseSonnenblumenstraße 1249661 CloppenburgKMRIgnatz NackeBlömerweg 449624 Bunnen04471-585704471-84224 [email protected] EmslandKFMRMaria KruseNeulandstraße 1049762 Lathen05933-8274Fax post.deNFV-Kreis FrieslandKFRLudger PetrollKoppenstr. 6926316 [email protected] BruchmannNormannenstraße 4426441 [email protected] Oldenburg Land/DelmenhorstKFMRSylvia McDonaldSchollstr. 10827755 [email protected]

NFV-Kreis Oldenburg StadtKFRManfred WaldeMeeschweg 226129 OldenburgKMRUte BurschäpersHaßforter Str. 15a26127 7131 post.deNFV-Kreis Osnabrück LandKFRLars HaucapWiesenstraße 349191 Belm05406-881161, 01520-898400505406-881162 [email protected] LindnerIm Grund 649170 Hagen a. [email protected] Osnabrück StadtKFMRMichaela StallkampTelgenkamp 1049090 [email protected] VechtaKMRPeter SchulzeTelbraker Str. 2349377 Vechta04441-430004441-977348 fv.evpost.deNFV-Kreis WesermarschKFMRBianka Rittel, Camper Str. 7Camper Str. 727804 [email protected] WilhelmshavenKFMRIris BüngerTiarkstr. 4526388 [email protected] Kreisliga lhelmshavenChristophe WohlgezogenWattenring 38, 26388 v.evpost.deReferentin f. Frauen JuniorinnenKaren Rotter, Stettiner Str. 631311 [email protected] FrauenNL West OstGabriele Immerthal, Heinrich-Schütte-Weg 626452 Sande04422-124504422-5207 ost.de

Staffeleinteilung Saison 2015/2016Landesliga Weser-Ems1.DJK SV Bunnen(CLP)2.SG Neuscharrel/Altenoythe(CLP)3.SG Elisabethfehn/Harkebrügge(CLP)4.SV Suddendorf/Samern(BEN)5.FSG Lohne/Steinfeld(VEC)6.TB Twixlum(EMD)7.BV Cloppenburg II(CLP)8.TuS Neuenkirchen(VEC)9.SG Langen/Neulangen(EMS)10.TSV Abbehausen(WM)11.SVG Aurich(AUR)12.SV Grenzland-Laarwald(BEN)Bezirksliga-Nord1.TuS Detern(Leer)2.SC Dunum(WTM)3.BSV Kickers Emden(EMD)4.SV Hage(AUR)5.SV Herbrum(EMS)6.MSG Moormerland(Leer)7.WSC Frisia Wilhelmshaven(WHV)8.VfL Wilhelmshaven(WHV)9.SG Aurich/Westerende II(AUR)10.SG Leerhafe/Strudden(WTM)11.TuS Obenstrohe(FRI)12.SG Neuenburg/Dangastermoor(FRI)Bezirksliga-Mitte1.SV Brake(WM)2RW Damme(VEC)3.TV Jahn Delmenhorst II(OL-LD/DEL)4.SV Friedrichsfehn II(AMM)5.BW Galgenmoor(CLP)6.SV Hemmelte(CLP)7.1. FC Ohmstede(OLST)8VfL Stenum(OL-LD/DEL)9.GVO Oldenburg(OL-ST)10.SG Westerloy/Westerstede(AMM)11.SF Wüsting-Altmoorhausen(OL-L/Del)12.SV Fortuna Einen(VEC)Bezirksliga-Süd1.SV Heidekraut Andervenne II(EMS)2.SG Listrup/Leschede(EMS)3.Sparta Nordhorn(BEN)4.SG Hollenstede/Schwagstorf(OSLD)5.BSV Holzhausen(OSLD)6.RW Lage(BEN)7.SC Melle(OSLD)8.SG Vorwärts Nordhorn/VfL WE Nordhorn(BEN)9.SG Spelle-Venhaus/Varenrode(EMS)10.SV Wietmarschen(BEN)11.Osnabrücker SC(OS-ST)12.SV Bawinkel(EMS)Niedersächsischer Fußballverband e.V.

Bezirk Weser-Ems - Frauenspielausschuss -A u s s c h r e i b u n g Spieljahr 2015-2016Landesliga und eiträge und andere ZahlungenMannschaftsbeiträgeNach § 12 (2) b) der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jedegemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe beschließtder Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch dieVerbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen bzw. werden perLastschriftverfahren abgebucht.Nach § 13 m Verbandssatzung ist dem Verband eine Einzugsermächtigung zurDurchführung eines Lastschriftverfahren für fällige Gebühren, Beitrage und sonstigeForderungen zu erteilen.Auf- und Abstieg, Spielgemeinschaften, SollstärkeAufstieg zur Oberliga NiedersachsenDer Meister der Landesliga Weser/Ems steigt in die Oberliga Niedersachsen auf.Sollten die vorgenannte Mannschaft nicht aufstiegsberechtigt sein, geht das Aufstiegsrecht auf den Tabellen-Zweiten der Landesliga Weser/Ems über. (§ 18 (3) aSpO)Es werden auf Verbandsebene keine Spielgemeinschaften zugelassen.Aufstieg zur LandesligaAus allen Bezirksligen steigt jeweils der Staffelsieger oder die jeweilsnächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft in die Landesliga auf.Aufstieg zu den BezirksligenAus den Kreisligen Bentheim, Emsland, Cloppenburg/Vechta, OsnabrückLand/Stadt, Oldenburg-Land/Delmenhorst steigt jeweils der Staffelsieger bzw. dienächstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft in die Bezirksliga auf.Aus der Kreisspielgemeinschaft nburg-Stadt und der Kreisspielgemeinschaft Aurich/Emden/Leer/Wittmund steigen jeweils zwei Mannschaften auf.Dadurch kann sich die Staffeleinteilung nach §18(1) SpO für die Saison 2016/17ändern.Will keine Mannschaft aufsteigen, wird die Abstiegsquote verringert.AbstiegDie Abstiegsquote wird nach § 18 (4) b/c/d SpO wie folgt festgelegt:Landesliga Weser Ems 3 MannschaftenBezirksliga Staffel Nord 3 MannschaftenBezirksliga Staffel Mitte 3 MannschaftenBezirksliga Staffel Süd 3 MannschaftenUnter Anrechnung auf die Abstiegsquote gelten in allen Leistungsklassen wiebisher die in § 34 SpO genannten Mannschaften.Technische Voraussetzungen für den Aufstieg zur OberligaFrauenmannschaften die auf Verbandsebene spielen, sollten von einem Trainer mitC-Lizenz trainiert werden. Diese Voraussetzung ist ab der Saison 2010-2011verbindlich.Frauenmannschaften, die auf Verbandsebene spielen, müssen entweder eine 2.Frauen- und/oder eine B-Juniorinnenmannschaft mit überwiegend Spielerinnen desälteren Jahrganges im Spielbetrieb haben. Diese Voraussetzung ist ab der Saison2010-2011 verbindlichSollzahl in den StaffelnDie Sollstärke der Landesliga wird mit 12 Mannschaften festgeschrieben.

rd die Sollstärke durch Abstieg aus der NL nach Ablauf des Spieljahres 15/16überschritten, muss der Überhang am Ende des Spieljahres 2016/2017 zusätzlichabsteigen, soweit nicht die gleitende Skala bei mehr als 2 Mannschaften vorab zumtragen kommt. Einzelheiten siehe § 18(4c) SpO Anhang 1 z. SpO § 4 (1) ).Die Bezirksliga spielt ab der Saison 2015/16 mit 36 Mannschaften, die in eineStaffel Nord, Mitte und Süd mit je 12 Mannschaften (Sollzahl) eingeteilt werden.Wird die Sollstärke durch Abstieg aus der LL nach Ablauf des Spieljahres 15/16überschritten, muss der Überhang am Ende des Spieljahres 2016/2017 zusätzlichabsteigen, soweit nicht die gleitende Skala bei mehr als 2 Mannschaften vorab zumtragen kommt. Einzelheiten siehe § 18(4c) SpO Anhang 1 z. SpO § 4 (1) ). DieMannschaften werdenden Staffeln nach in der Regel nach regionalenGesichtspunkten durch den BFA zu geordnet. (§ 18 (1) SpO.Unterschreitet in der Landesliga die Zahl der Absteiger aus der höheren Klasse dieZahl der Aufsteiger in die höhere Klasse, reduziert sich die Zahl der Absteiger bisdie Sollzahl wieder erreicht ist.Auf Bezirksebene sind Spielgemeinschaften zugelassen. (s. Anh. 1 z. SpO. § 6(1) )Anträge und Genehmigungen: SG aus Bezirksmannschaften werden vom BFAgenehmigt. SG aus Bezirks- und Kreismannschaften werden vom KFA genehmigt,sowie Aufsteiger aus Kreismannschaften.In jeder Leistungsklasse des Bezirks kann nur eine Mannschaft pro Verein spielen(§ 18 (6) ).In der Saison 2015/2016 gibt es im Bezirk Weser-Ems 8 Kreisligen. Die Staffelsiegerund der Tabellenzweite der Staffel Am/Fri/WHV/WM/OL-ST müssen dem Bezirk biszum bekannt gegebenen Termin gemeldet werden.Bezirkspokalspiele 2015/2016Für die Durchführung der Pokalspiele sind die Satzung und Ordnungen des NFVsowie diese Ausschreibung gültig.Alle Pokalspiele werden in der ausgelosten Reihung bis einschl. Endspielausgetragen.Die Spieltage richten sich nach dem Rahmenspielplan des NFV. Teilnahmepflichtigsind alle auf Bezirksebene spielenden Mannschaften. Hinzu kommen diegemeldeten Kreispokalsieger. Sollte der Kreispokalsieger inzwischen zum Bezirkaufgestiegen sein, vertritt die im Kreispokalendspiel unterlegende Mannschaft denjeweiligen Kreis. Die klassenniedere Mannschaft hat immer Heimrecht, oder beiKlassengleichheit, in der ausgelosten Reihung.Das Endspiel findet nicht auf neutralem Platz statt.Der Bezirkspokalsieger vertritt den Bezirk Weser-Ems in der Serie 2016/2017 aufVerbandsebene. Zweite Mannschaften sowie Spielgemeinschaften sind aufVerbandsebene allerdings nicht startberechtigt.Falls der Platz des Heimvereins aus Witterungsgründen oder anderen Gründennicht zur Verfügung steht, kann der Spielausschuss kurzfristig eine Verlegung aufden Platz des Gegners vornehmen. Das Heimrecht kann auch auf Antrag derVereine getauscht werden.Endet ein Spiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird der Sieger sofortdurch ein Elfmeterschießen (nach DFB-Bestimmungen) ermittelt.Die Kassierung ist vom Platzverein unter Mithilfe des Gastvereins durchzuführen.Der Mindesteintrittspreis richtet sich nach den Richtlinien für die Pflichtspiele desgastgebenden Vereins. Ermäßigungen sind unzulässig. Für die Gastmannschaft unddie Betreuer sind insgesamt 20 Freikarten zur Verfügung zu stellen.Die Abrechnung erfolgt gemäß § 13 (2) FiWO.Von der Bruttoeinnahme sind abzuziehen:

3.83.93.104.4.14.24.34.44.4.14.4.24.4.34.6a.)15 %, mindestens jedoch 25,00 Euro für Platzentschädigung undVerwaltungskosten,b.)Auslagen für das SR-Gespann,c.)Fahrtkosten der reisenden Mannschaften 0,75 Euro je km(kürzester Reiseweg).Der Rest geht je zur Hälfte an die spielenden Vereine. Ein evtl. Defizit ist von beidenVereinen zu gleichen Teilen gemeinsam zu tragenIm Bezirkspokal-Frauen Weser-Ems muss der elektronische Spielbericht(SBO) genutzt werden. Kann die Anwendung in Ausnahmefällen nicht erfolgen, istdas normale Spielberichtsformular gemäß Ziffer 6. zu verwenden.Die Spielberichte gehen an den Spielleiter Ralf Busse, Sonnenblumenstraße 12,49661 CloppenburgDie gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse der Pokalspieleunverzüglich spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von derAnstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies giltentsprechend auch für Spielausfälle, -absagen am Spieltag.Meldetermin der Kreispokalsieger 2016-2017 müssen dem Bezirk bis zum bekanntgegebenen Termin gemeldet werden.Spielpläne – FestlegungenBekanntgabeDer Rahmenspielplan, die Ausschreibung und die Spielpläne werden nur über dasDFBnet (www.dfbnet.org) bzw. den Internetauftritt des NFV (www.nfv.de) bekanntgegeben (siehe § 27 SpO).Überprüfung der SpielpläneSpielpläne sind von den Vereinen hinsichtlich von Zeitüberschneidungen mitunteren Mannschaften sofort zu überprüfen und der entsprechenden Spielinstanzzu melden.Verbindlichkeit der SpielansetzungenDie Verbindlichkeit der Spielansetzung gemäß § 27 (5) SpO ist dann gegeben,wenn die Ansetzung mindestens 7 Tage vorher ins DFBnet eingegeben worden ist.SpielverlegungenSind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol- oderEntscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden.Vereine, die nach Ende der planmäßigen Serie Mannschaftsfahrten o. ä planen,müssen die vorgenannten Möglichkeiten einkalkulieren. Wochenendreisen vonMannschaften während der Punktspielzeit (hierzu gehören auch dieNachholtermine) werden nicht genehmigt.In Ausnahmefällen sind gem. § 27 (5) SpO kürzere Ansetzungsfristen zulässig. Indiesen Fällen sind die betroffenen Vereine gesondert zu benachrichtigen. DerBFr.A. kann auch an Feier- und Wochentagen (außer Karfreitag und in derWinterpause) Pflichtspiele ansetzen.Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht mehrvorgenommen werden (ausgenommen Fälle gemäß § 27 (4) SpO).Spielverlegungen können nurauf elektronischem Wegeüber dasSpielverlegungsmodul (DFBnet-online) erfolgen. Durch Spielverlegungen darf derJugendspielbetrieb nicht eingeschränkt werden. Durch Bestätigung derSpielinstanz im DFBnet tritt die Verbindlichkeit ein. Für jede Spielverlegung hat derAntrag stellende Verein eine Verwaltungskostenpauschale von 25,00 Euro zuentrichten. Jedweder Anspruch auf Verlegen oder zeitliche Änderung der Anstoßzeiterlischt für den letzten Spieltag einer Serie, soweit das Spiel für den Auf- undAbstieg relevant sein könnte.FreundschaftsspieleFreundschaftsspiele und vereinsinterne Hallenturniere sind anzumelden. FürFreundschaftsspiele und Hallenturniere ist ein Schiedsrichter über den zuständigen

nsetzer des gastgebenden Vereins anzufordern. Damit gelten dieseSpiele als angemeldet. Der Spielbericht ist gem. § 42 (2) SpO dem zuständigenStaffelleiter des gastgebenden Vereins zuzusenden.WinterpauseDie Winterpause beginnt am 07.12.2015 und endet am 29.01.2016. Innerhalbdieser Zeit werden keine Pflichtspiele angesetzt.BesonderheitenBei Auswahlmaßnahmen für Juniorinnen darf kein Punktspiel der Frauen abgesetztwerden; ausgenommen davon sind Entscheidungsspiele.Die Pflichtspiele sollen am Sonntag zur Durchführung kommen. Sonnabendswerden nur dann Pflichtspiele angesetzt/genehmigt, wenn beide betroffenenVereine mit der Ansetzung ausdrücklich einverstanden sind.Spielplätze und SpielkluftSpielfeldAlle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand und durch eine amtlicheInstanz abgenommen sein.SpielausfallSollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen aufAnordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht nutzbarsein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein dasRecht zu, das Spiel so früh wie möglich, spätestens zum Zeitpunkt desSpielbeginns gemäß § 28 (1 2) SpO abzusagen.In diesem Fall sind sofort zu benachrichtigen: der Staffelleiter (per Email), derSchiedsrichter und der Gegner. Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hatder bauende Verein (ersatzweise der Staffelleiter) den Spielausfall sofort in dasDFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet überdie Spielabsage zu informieren.Bei sonstigen Spielausfällen ist der Heimverein verpflichtet dem Schiedsrichterdarüber zu informieren.Nach § 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur AnordnungBerechtigten unter Angabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen imOriginal vorzulegen.Anmerkung: siehe § 28 (5) SpO Missbrauch dieser Bestimmungen hat eineSpielwertung gem. § 37 (4) SpO zur Folge. Er liegt auch dann vor, wenn diegeforderte Unterlage im Sinne von Absatz 3 nicht fristgerecht vorgelegt wird.Ist zehn Tage vor dem Spieltag bekannt, dass der Platz nicht zur Verfügung steht,ist nach § 23 (Absatz 3) SpO zu verfahren.Durchführung der SpielePflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden.Es muss damit gerechnet werden, dass Vereine Spiele grundsätzlich auf einemKunstrasenplatz oder witterungsbedingt auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatzaustragen. Es muss mit dem zugelassenen Schuhwerk gespielt werden.Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, haben sicher zustellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben ist, mindestens 30 Minutenzusammenhängend vor dem Spiel das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten.SpielkleidungHeimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkluftanzutreten, es sei denn, dass mit dem Spielpartner abweichende Vereinbarungengetroffen worden sind.Den Vereinen wird zur Pflicht gemacht, mit Rückennummern anzutreten und denSpielführer durch Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen. DieRückennummern der Spielerinnen müssen mit den Eintragungen auf dem

5.4.36.6.16.1Spielbericht übereinstimmen.Trikotwerbung auf der Spielkleidung von Spielerinnen ist unter der Beachtung derBestimmungen des DFB und des NFV nach erteilter Genehmigung erlaubt. EineAntragstellung entfällt, wenn die Vereine auf dem Mannschaftsmeldebogen erklärthaben, dass sie im laufenden Spieljahr mit Werbung spielen werden. DieGenehmigungsgebühr beträgt 25,00 Euro und wird per Lastschriftverfahreneingezogen.Spielberichte, Spielerpässe und SpielberechtigungenSpielberichte Landesliga und BezirksligaIn der Landesliga-Frauen und Bezirksligen-Frauen Weser-Ems muss derelektronische Spielbericht (SBO) genutzt werden. Kann die Anwendung inAusnahmefällen nicht erfolgen, ist das normale Spielberichtsformular gemäß Ziffer6. zu verwenden. Die Freigabe des SBO hat spätestens 30 Minuten vor demangesetzten Spieltermin (Anstoß) von den Mannschaftsverantwortlichen beiderMannschaften zu erfolgen.Spielerpässe sind dem Schiedsrichter vorzulegen.6.1.16.26.36.3.16.3.26.46.4.16.4.2In den Pokalspielen dürfen nur die neuen Spielformulare benutzt werden. Dievollständigen Eintragungen der Passnummern sind zwingend vorgeschrieben.Der Spieler, der nicht auf dem Spielbericht eingetragen wurde, aber zum Einsatzkam, ist nach Beendigung des Spiels durch den Verantwortlichen des Vereins imSpielbericht im Beisein des Schiedsrichters nachzutragen. Zudem hat derSchiedsrichter diesen Vorgang im Spielbericht zu vermerken.Das ausgefüllte Formular und ein Freiumschlag, mit der richtigen Anschrift derStaffelleiterin versehen, sowie die Originalpässe der Spielerinnen sind demSchiedsrichter vor dem Spiel auszuhändigen.Auswechslungen von SpielerinnenEs können bis zu vier Spielerinnen beliebig oft während einer Spielruhe ein- undausgewechselt werden. (§ 14 SpO)SpielerpässeDie Vereine sind verpflichtet, die Fotos und die Unterschriften der Spielerinnen inden Pässen zu aktualisieren und neu abzustempeln.Fehlende Pässe (oder deutliche Kopien davon) sind innerhalb von drei Tagen derzuständigen Staffelleiterin einzusenden. Ein Freiumschlag, versehen mit derAnschrift des Vereins, ist bei Einreichung des Originalpasses beizufügen.Spielerinnen, die keinen Spielerpass vorlegen können haben gem. § 12 (1) SpO aufdem Spielbericht ihren Einsatz, durch eigenhändige Unterschrift zu bestätigen.Der Einsatz des elektr. Spielberichts entbindet nicht die Vorlage derSpielerpässe.Der Nachweis der Spielerlaubnis kann durch Vorlage eines Ausdrucks aus derPass-Online erfolgen. Ein amtlicher Lichtausweis ist vorzulegen.Einsatz von JuniorinnenIn Frauenmannschaften auf Bezirksebene können ausschließlich Juniorinnen desälteren B-Juniorinnen-Jahrganges eingesetzt werden. Ältere B-Juniorinnen sind inder Saison 2015/2016 die Spielerinnen, die in der Zeit vom 01.01.1999 –31.12.1999 geboren sind. (siehe dazu unter Anhang 1 zur SpO § 1, Hinweis)Ältere-B-Juniorinnen mit Zweitspielrecht können nur in der Frauenmannschaft desStammvereins spielen.Juniorinnen dürfen an einem Kalendertag nur an einem Pflicht- oderFreundschaftsspiel oder Turnier teilnehmen. Maßnahmen der Auswahl- undLehrarbeit sind von dieser Regelung ausgenommen. Siehe Anhang 1 zur SpO § 2(6).

weis und RechtsprechungBei einem Feldverweis auf Dauer gegen eine Spielerin ist der betroffene Vereinverpflichtet, dem SR nach Beendigung des Spieles den Spielerpassauszuhändigen. Ein auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin ist vorgesperrt. DieDauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der §§ 16 (1) SpO und 41 (1) RuVO.Eine Bestrafung nach § 46 SpO in Verbindung mit Anhang 2 SpO bleibtvorbehalten, sofern nicht eine Entscheidung eines Sportgerichtes herbeizuführenist. Wird zur Klärung des Sachverhaltes eine mündliche Verhandlung durch dasSportgericht verlangt, so ist diese innerhalb von 3 Tagen schriftlich dem Staffelleitermitzuteilen.Die Vereine erhalten mit dem Verwaltungsentscheid den Spielerpass zurück undhaben die Dauer der Spielsperre gemäß den Bestimmungen de werden über epost-Fach an die Vereine gemailt.Gegen Entscheidungen des BFr.A ist gemäß § 40 (3) Satzung bzw. § 46 (2) SpOdie gebührenfreie Anrufung gemäß § 15 RuVO innerhalb 7 Tagen nach Zustellungdes Verwaltungsentscheides beim Bezirkssportgericht zulässig.Für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe i. S. des § 15 (2) RuVO (Einspruch) und§ 16 RuVO (Protest) ist ebenfalls das BSG zuständig. Berufungsinstanz ist dasVerbandssportgericht.Die Protestgebühr beträgt 65,00 Euro, die Berufungsgebühr 125,00 Euro (§ 10RuVO).Der Schriftsatz, durch den ein Rechtsbehelf eingelegt wird, ist in dreifacherAusfertigung dem Bezirkssportgericht einzureichen. Eine weitere Durchschrift istdem Staffelleiter zuzusenden.Für die regionalen Wettbewerbe der Mitgliederverbände ist die gelb-rote Karteeingeführt. Die Strafen nach einem Feldverweis als Folge einer gleb-roten Kartebeziehen sich nur auf die Restspielzeit des jeweiligen Spieles (Matchstrafe).SchiedsrichteransetzungenDie Ansetzungen der Schiedsrichter für die Landesliga und Bezirksliga-Mitteerfolgen durch den SR-Ansetzer:Georg Winter, Niedersachsenweg 15, 27793 WildeshausenTel.:04431-5574 ,Fax:04431-74029, Handy: 0173-8306642eMail: [email protected] [email protected] Ansetzungen der Schiedsrichter für die Bezirksliga Nord und Pokalspiele undevent. Entscheidungsspiele erfolgen durch den SR-Ansetzer:Bernd Garen, Dahlienstraße 33, 26725 EmdenTel.: 04921-954329eMail: e Ansetzungen der Schiedsrichter für die Bezirksligen Süd erfolgen durch denSR-Ansetzer:Ulrich Herder, Im Lienesch 43, 49324 MelleTel.: 05422-930360, 0172-585809eMail: [email protected] Schiedsrichter senden ihren Bericht umgehend an den Staffelleitern ab. ( überdas SBO-System.) Verzögerungen sind zu begründen.Landesliga, Bezirksliga-Mitte, Bezirksliga-Süd: Thomas Eilers, Bussardweg 12,49424 [email protected]: Rolf Fimmen, Aurich Straße 44, 26427 [email protected]

ezirkspokal: Ralf Busse, Sonnenblumenstraße 12, 49661 espanne werden nur auf Wunsch der Spielleitung in einzelnenFällen eingesetzt. Dies erfolgt in Absprache mit den Vereinen.Für alle Freundschaftsspiele (auch Hallenspiele) haben die Bezirksvereinedie SR-Anforderungen nur an die SR-Ansetzer oder die Vertreter ihres NFV-Kreiseszu richten.Erscheint zu einem Spiel der Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Vereinverpflichtet, für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Steht wederein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter einesder beiden beteiligten Vereine zur Verfügung, so müssen sich die beidenMannschaftsführer auf eine Person (ggf. durch Losentscheid) einigen, die demVerband angehört (§ 30 SpO).Die Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten der Schiedsrichter (gem. Anhang 1,Absatz 4.3.1 und 1.1 FiWO) sind vom Platzverein dem Schiedsrichter sofort nachSpielschluss unaufgefordert auszuzahlen.Das SR-Entgelt beträgt: BL: 20,00 , LL Pokal: 23,00 jeweils 0,30 /kmFahrtkosten.Sportinformationssystem - Ansetzungen, Ergebnisse, MeldungenDer Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird ausschließlich überdas DFBnet abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDVProgramme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigungdie Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis zu kommunizieren. Bestandteil des DFBnetist insoweit auch das DFBnet-Mailsystem sowie der Internetauftritt des NFV(www.nfv.de) und seiner Gliederungen. Die Ausschreibung wird über denInternetauftritt des NFV veröffentlicht.Die gastgebenden Vereine sind gemäß § 27 (6) SpO verpflichtet, dieSpielergebnisse unverzüglich, spätestens 1 Stunde nach Spielende, ausgehend vonder Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. (siehe auchPunkt 5.2.2) Dies gilt entsprechend auch für Spielausfälle, -absagen am Spieltag.Auch die Vereine, die den elektronischen Spielbericht benutzen, müssen dasSpielergebnis im DFBnet eingeben. Der Schiedsrichter übernimmt diese Aufgabenicht.Nichtbeachtung dieser Verpflichtung durch die Vereine zieht Bestrafung gem.Anhang 2 I(15) SpO nach sich.AnschriftenverzeichnisDurch den BFr.A wird jedem Verein ein Anschriftenverzeichnis zugestellt. EtwaigeÄnderungen (Anschriften, Telefonnummern, Kunstrasen- oder Hartplatz) müssenumgehend der Vorsitzenden des BFr.A Weser-Ems und der zuständigenStaffelleiterin gemeldet werden.Für die Bezirksmitarbeiter sind die Angaben des Anschriftenverzeichnissesmaßgebend. Irgendwelche Nachteile gehen zu Lasten der Vereine. Schriftstückeder Vereine haben nur Verbindlichkeit, wenn sie auf dem Vereinsbriefbogen und mitdem Vereinsstempel gefertigt werden.Schlussbemerkungen – Meldetermin – RechtsbehelfStaffeltage sind Pflichtveranstaltungen im Sinne des Anhangs 2 I (28) SpO.In der Saison 2015/2016 nimmt jeder Verein an der Fairnesswertung teil. DieWertung wird im DFBnet geführt und am Saisonende werden die Sieger derLandesliga und der drei Bezirksligen ausgezeichnet.In der Landesligastaffel können nur Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen,

11.411.511.611.7wenn in der gesamten laufenden Spielserie eine 2. Frauenmannschaft oderJuniorinnenmannschaft des Vereins am Spielbetrieb teilnimmt. Kann ein Vereindiese Voraussetzungen im Laufe der Spielserie nicht mehr erfüllen, führt das amEnde des Spieljahres zu einem automatischen Ausschluss aus demLandesligaspielbetrieb und wird auf die Abstiegsquote angerechnet.Die Abschlusstabellen gem. § 31 (1) SpO werden nach Abschluss der Spielserieper eMail, Fax oder DFBnet bekannt gegeben.Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraftgesetzt.Verstöße gegen diese Ausschreibung werden entsprechend den Bestimmungen derSpO und der RuVO geahndet.Gegen diese Ausschreibung ist gemäß § 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nachder Veröffentlichung über den Internetauftritt des NFV (frühestens ab 15. Juli2015) die gebührenfreie Anrufung beim Bezirkssportgericht Peter Bartsch,Hamhuser Str. 4c, 26725 Emden, [email protected] ) möglich.Osnabrück, den 07.07.15gez. Sabine LischewskiVorsitzender des BFr.AStaffelleitergez. Thomas Eilersgez. Rolf Fimmengez. Ralf Busse

GebührenkatalogGültig ab 01. Juli 2015Bestrafung lt. Anhang 2 der SpielordnungI/3Vernachlässigung der PlatzdisziplinI/8Verzicht auf PflichtspieleOhne vorherige AbmeldungMit vorherige Abmeldung15,00 bis 500,00 bisbis200,00 150,00 I/9Fehlende SpielerlaubnisFehlende Spielberechtigung25,00 bis 150,00 10,00 bis 75,00 I/11Spielen mit Werbung ohne Genehmigung20,00 I/13Hinderung einer Spielerin an Auswahlspielendes Verbandes25,00 I/15Nicht ordnungsgemäße Meldungen15,00 I/16Verspätete oder Nichtmeldung von Spielergebnissenund Spielausfällen im DFBnetWiederholung15,00 20,00 I/19Nicht ordnungsgemäße Platzherrichtung10,00 I/22Fehlende oder nicht vollständige Spielerpässe10,00 I/23Nicht fristgemäße Einreichung von PässenFehlen aller Pässe5,00 15,00 I/25Spielverlegungen ohne GenehmigungenPro

NFV-Kreis Oldenburg Stadt KFR Manfred Walde 0441-3501234 Meeschweg 2 0171-1714285 26129 Oldenburg [email protected] [email protected] KMR Ute Burschäpers 0441-67130 Haßforter Str. 15a 0441-67131 Fax 26127 Oldenburg