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ear.direct AusprobeSchutzVertragsunterlagenStand: Juni 2021
InhaltsverzeichnisInformationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID)3Vertragsinformationen (Allgemeine Kundeninformationen)5Allgemeine Versicherungsbedingungen edingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 2 von 27
Ear.direct AusprobeSchutzInformationsblatt zu VersicherungsproduktenUnternehmen: AXA Versicherung AGProdukt: Hörgeräteversicherung für die TestphaseStand: Juni 2021Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Versicherung.Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in anderen Dokumenten.Um welche Art von Versicherung handelt es sich?Es handelt sich um eine Hörgeräteversicherung für die 6-wöchige Testphase. Der Versicherungsschutz umfasst den Ersatz desHörgerätes unter den unten aufgeführten Umständen.Was ist versichert? Versichert ist das in derVersicherungsbestätigung benannteHörgerät (einschließlich Otoplastiken)während der 6-wöchigen Testphase. Es besteht Versicherungsschutz beiWas ist nicht versichert?Nicht versichert sind unter anderem:xZubehör zum HörgerätxSachfolge- oder VermögensschädenxSchäden, für die der Hersteller, derHörgeräteakustiker etc. im Rahmen vonGarantie- und Serviceleistungen einzutretenhatAbhandenkommen durch:§Diebstahl, Einbruchdiebstahl oderRaubxVorsätzliche Schäden§Liegenlassen und VerlierenxSchäden durch Abnutzung oder AlterungWas wird ersetzt? Bei Verlust durch Diebstahl oderLiegenlassen ersetzen wir im Falle derNeuanschaffung eines Hörgerätes die mitdem Versicherungsnehmer separatvereinbarten KostenGibt es Deckungsbeschränkungen?!Die Deckung ist auf den mit demVersicherungsnehmer separat vereinbartenBetrag abzüglich des jeweils vereinbartenSelbstbehaltes beschränkt!Bei Verlust oder Diebstahl werdenerstattungsfähige Anteile von Dritten wiebspw. der gesetzlichen oder privatenKrankenversicherung oder derHaftpflichtversicherung einesSchadenverursachers von derVersicherungsleistung in Abzug gebrachtWo bin ich versichert? Das Gerät ist weltweit versichert.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 3 von 27
Welche Verpflichtungen habe ich?§§§§§Sie müssen im Versicherungsantrag alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.Den Versicherungsbeitrag müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.Sie müssen uns den Eintritt eines Versicherungsschadens spätestens innerhalb von 5 Tagen anzeigen.Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.Sie müssen im Schadenfall die Kosten des Schadens gering halten und unseren Weisungen folgen.Wann und wie zahle ich?Die Leistung der Versicherungsprämie erfolgt beim Kauf des Versicherungsschutzes durch eine einmalige Zahlung.Wann beginnt und wann endet die Deckung?Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Versicherungsbestätigung angegeben Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sieden Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Deckung endet mit dem in der Versicherungsbestätigungangegebenen Vertragsende, spätestens jedoch mit Ablauf der 6-Wöchigen Testphase.Wie kann ich den Vertrag kündigen?Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Hörgeräts an den Hörakustiker, oder mit dem Erwerb des Hörgeräts vomHörakustiker, spätestens jedoch mit Ablauf der 6-Wöchigen Testphase, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 4 von 27
Vertragsinformationen der AXA Versicherung AG zumAusprobeSchutzStand: Juni 20211. VertragspartnerVersicherer:AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln, Postanschrift: 51171 KölnVorsitzender des Vorstandes: Dr. Alexander VollertSitz der Gesellschaft: Köln – Handelsregister Köln HR B Nr. 21298(nachfolgend auch „AXA“)2. Weitere AnsprechpartnerAXA hat die Alteos GmbH, Geschäftsführer: Dr. Sebastian Sieglerschmidt, Sitz der Gesellschaft: Tauentzienstraße 7 b/c,10789 Berlin – Amtsgericht Charlottenburg, HRB 196162 B (nachfolgend auch „Alteos“), mit der Vertragsverwaltungbeauftragt. Dazu gehört die Bearbeitung aller Versicherungsfragen aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere derBearbeitung von Anträgen, Beschwerden, Umzugsmeldungen, Kontoänderungen und Schadenmeldungen.Wenden Sie sich bitte bei Fragen oder Änderungen zu Ihrem Vertrag an die Alteos GmbH unter: [email protected] des Versicherungsvertrages ist die Alteos GmbH, Status: Versicherungsvertreter nach § 34d 7 Nr. 1 derGewerbeordnung und der Registrierungsnummer: D-4UIL-5XJ29-40.Zuständige Behörde: IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Hier kann die Zulassung sowie der Umfang derzugelassenen Tätigkeit überprüft werden. Seitens Alteos besteht keine direkte oder indirekte Beteiligung an denStimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Die Alteos GmbH ist ein vollständigesTochterunternehmen der AXA Konzern Aktiengesellschaft.Anschrift der Schlichtungsstellen: siehe unter Nr. 173. Ladungsfähige Anschriften des Vertragspartners/VermittlersDie ladungsfähige Anschrift der AXA Versicherung AG ist unter Nr. 1 genannt, die von der Alteos GmbH unter Nr. 2.4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der zuständigen AufsichtsbehördeDie Geschäftstätigkeit der AXA Versicherung AG bezieht sich hauptsächlich auf:a.den Betrieb aller Zweige der Privatversicherung, in der Lebens-, Rechtsschutz- und Krankenversicherung jedoch nur derRückversicherung;b.die Vermittlung von Versicherungen aller Art, von Bauspar- und anderen Sparverträgen.Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.5. GarantiefondsEin Garantiefonds ist gesetzlich nicht vorgesehen.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 5 von 27
6. Wesentliche Merkmale der VersicherungsleistungDer Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen zum AusprobeSchutz. Es gelten die zu Vertragsbeginngültigen und Ihnen zuvor ausgehändigten Bedingungen.7. Gesamtpreis der VersicherungBei dem in der Versicherungsbestätigung genannten Betrag handelt es sich um den Beitrag gemäß vereinbarter Zahlweiseinklusive der Versicherungsteuer. Der vom Gesetzgeber erhobene Versicherungsteuersatz beträgt zurzeit in derSchadenversicherung allgemein 19%.8. Zusätzlich anfallende Kosten und/oder GebührenFür Tätigkeiten, die über die gewöhnliche Verwaltung Ihres Vertrages hinausgehen, stellen wir Gebühren in Rechnung,insbesondere Gebühren für Mahnung (zurzeit 2,00 ), für Lastschriftrückläufer (zurzeit 8,00 ) und angemesseneGeschäftsgebühren bei Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Einmalbeitrags. Hierzu verweisen wir auf § 38 Abs. 1des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und ErfüllungAngaben zur Fälligkeit des Beitrags finden Sie in den dem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen. Sie haben Ihre Pflichtzur Zahlung des Beitrags erfüllt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist. Das ist bei einer Überweisung der Zeitpunkt, zudem der Beitrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Bei Zahlung im Wege des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens istzusätzlich die wirksame Belastung Ihres Kontos erforderlich. Ihre Zahlung ist rechtzeitig, wenn:a.bei einem Überweisungsauftrag an Ihre Bank der Beitrag innerhalb der Zahlungsfrist von Ihrem Konto abgebucht wurde oderb.Einzahlungen auf unser Konto bei Bank oder Post innerhalb der Zahlungsfrist vorgenommen werden.Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, haben Sie lediglich dafür zu sorgen, dass der Beitrag zum Zeitpunkt derFälligkeit von Ihrem Konto abgebucht werden kann, also ausreichende Kontodeckung besteht.10. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen bzw. der Gültigkeitbefristeter AngeboteSofern wir die Gültigkeit von Informationen oder Angeboten begrenzt haben, finden Sie dort einen entsprechenden Hinweis.Im Übrigen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere des § 147 BGB. Danach kann dereinem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antrag- ende denEingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.11. Angaben zum Vertragsabschluss, zum Beginn der Versicherung und des VersicherungsschutzesDer Vertrag mit uns kommt mit Erwerb des ear.direct AusprobeSchutzes zustande. Sie werden dadurch in denGruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherungsnehmer einbezogen. Die Angaben zum Beginn der Versicherungergeben sich im Übrigen aus der Versicherungsbestätigung sowie den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen.12. Vertragliches WiderrufsrechtWiderrufsrechtBedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 6 von 27
Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie die Versicherungsbestätigung, die Vertragsbestimmungen einschließlich derAllgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzesin Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhaltenhaben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindungmit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitigeAbsendung des Widerrufs.Bitte senden Sie uns den Widerruf unter Angabe Ihrer Vertragsnummer per E-Mail an: [email protected] können Sie uns (Alteos GmbH, Tauentzienstraße 7 b/c, 10789 Berlin) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einmit der Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Sofern Sie einen Versicherungsbeginn beantragen, der vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, erklären Sie sich einverstanden,dass der Versicherungsschutz vor Ablauf dieser Frist beginnt und der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) –abweichend von der gesetzlichen Regelung – vor Ablauf der Frist fällig, d. h. unverzüglich zu zahlen ist.WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den von Ihnen gezahlten Beitraggem. § 9 Abs. 1 VVG, selbst wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfristbeginnt. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangeneLeistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrechtnach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertragzusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu demwiderrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einerVereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangtwerden.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständigerfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.13. LaufzeitDie Laufzeit des Vertrages ist in der Versicherungsbestätigung angegeben. Der Versicherungsvertrag endet automatisch mitder Rückgabe des Testgerätes, spätestens jedoch nach 6 Wochen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.14. Angaben zur Beendigung zum ear.direct AusprobeSchutz, insbesondere zu den vertraglichenKündigungs- bedingungen einschließlich etwaiger VertragsstrafenWenn Sie den Erst- oder Einmalbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, ist der Versicherer berechtigt, vom Vertragzurückzutreten. Wenn Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen, kann der Versicherer ebenfalls vom Vertragzurücktreten oder kündigen.Der AusprobeSchutz endet zu dem in der Versicherungsbestätigung angegebenen Ablauf. Während der Laufzeit kann sievon beiden Seiten nach Eintritt eines Versicherungsfalles gekündigt werden. Weitere Einzelheiten, insbesondere zu denKündigungsfristen, sind den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zu entnehmen.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 7 von 27
15. Angabe des Rechts, welches der Versicherer bei der Vertragsanbahnung der Beziehung zugrundelegtDen vorvertraglichen Beziehungen liegt deutsches Recht zugrunde.16. Anwendbares Recht und zuständiges GerichtDem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde. Der Gerichtsstand ist in den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungengeregelt.17. Maßgebliche VertragsspracheWir teilen Ihnen alle Vertragsbedingungen und die vorliegenden Vertragsinformationen in deutscher Sprache mit.Während der Laufzeit der Versicherung kommunizieren wir mit Ihnen auf Deutsch oder – auf Wunsch – auf Englisch.18. Außergerichtliche Beschwerde und RechtsbehelfsverfahrenUnser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Wenn uns das einmal nicht gelingt, informieren Sie uns. Wirreagieren unverzüglich und suchen eine Lösung. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, habenSie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter denVersicherungsombudsmann anzurufen:Versicherungsombudsmann e.V.Postfach 080632, 10006 BerlinTel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000E-Mail: [email protected] Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwerdewert von 100.000,00 Euro möglich und für Sie kostenfrei. Es bleibtIhnen unbenommen, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg vorzubringen.Wir weisen Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin. Die EU-Kommissionhat hierfür eine Online-Plattform bereitgestellt, die Sie über folgenden Link erreichen: www.ec.europa.eu/consumers/odr.19. Möglichkeit einer Beschwerde bei der unter Nr. 4 genannten BehördenSollten Sie mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, bei der unter Punkt4 genannten Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 8 von 27
Ear.direct AXA Versicherung AG (nachfolgend AXA) Colonia-Allee, 10–20, 51067 KölnAXA hat die Alteos GmbH, Geschäftsführer: Dr. Sebastian Sieglerschmidt, Sitz der Gesellschaft: Tauentzienstraße 7 b/c, 10789Berlin – Amtsgericht Charlottenburg, HRB 196162 B (nachfolgend auch „Alteos“), mit der Vertragsverwaltung beauftragt. Dazugehört die Bearbeitung aller Versicherungsfragen aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere der Bearbeitung von Anträgen,Beschwerden, Umzugsmeldungen, Kontoänderungen und Schadenmeldungen.Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Kündigungen oder Schadensmeldungen) sindausschließlich an Alteos zu richten.1. ÜberblickDie Versicherung umfasst den Schutz von Hörgeräten gegen Verlust während der 6-wöchigen Testphase durch den Kunden.Versicherungsschutz besteht dabei - begrenzt auf diesem Zeitraum und auf maximal 6 Wochen - insbesondere im Fall einesDiebstahls, des Abhandenkommens oder Verlierens.Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen für Sie. Sie sollen Ihnen verständlich machen, wie derVersicherungsschutz gestaltet ist und was von Ihnen beachtet werden muss, damit Sie Versicherungsleistungen beanspruchenkönnen. Bitte bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf. Der Versicherungsschutz ist Bestandteil einesGruppenversicherungsvertrages zwischen der Fachinstitut Hörgeräte ear.direct GmbH, Am Holzweg 26, 65830 Kriftel, und derAXA Versicherung AG, Colonia Allee 10 – 20, 51067 Köln. Diese Bedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie beinhaltenvielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die durch den oben genannten Gruppenversicherungsvertrag fürüberlassene Probehörgeräte während der Testphase dem Hörakustiker sowie dem Kaufinteressenten als Nutzer desProbehörgeräts (versicherte Person) zur Verfügung stehen. Des Weiteren beinhalten die Bedingungen die Voraussetzungen fürdie Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse, Pflichten und Obliegenheiten.2. Ausgestaltung des Versicherungsschutzes2.1. Versicherte und nichtversicherte Gegenständea.Die Versicherung erstreckt sich auf das in der Versicherungsbestätigung benannte Probehörgerät.b.Die Versicherung erstreckt sich ebenfalls auf weitere Probehörgeräte, soweit sie zur Testphase im Austauschüberlassen wurden und der Austausch dokumentiert worden ist.c.Versichert sind Hörgeräte inklusive Otoplastiken, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einem technischeinwandfreien Zustand befinden, und die dem Versicherten zu Testzwecken überlassen werden.d.Nicht versichert ist das Zubehör zum Hörgerät wie z. B. Streamer, Ladestation, Fernbedienung und Hörer.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 9 von 27
2.2. Versicherte und nichtversicherte Gefahren und Schädena.Es besteht Versicherungsschutz beim Abhandenkommen des Hörgeräts während der 6-wöchigen Testphase:(i)durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub;(ii) sowie durch Liegenlassen oder Verlieren.In Fällen des Liegenlassens oder Verlierens besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Versicherte zumutbareAnstrengungen unternommen hat, das Hörgerät wieder aufzufinden oder wiederzuerlangen, insbesondere demFundbüro anzuzeigen.b.Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden:(i)durch Vorsatz des Versicherten;(ii) durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Hörgeräteträger bekanntsein mussten;(iii) durch Abnutzung oder Alterung;(iv) durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Hörgeräteträger bekannt sein musste; derVersicherer leistet jedoch Entschädigung, wenn der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursachtwurde oder wenn die Sache zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßigrepariert war;(v) durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;(vi) für die der Hersteller, Händler, Lieferant oder Hörakustiker im Rahmen von Garantie- und Serviceleistungeneinzutreten hat;(vii) aufgrund von Haftpflichtansprüchen, welche die versicherten Geräte verursachen sowie aufgrund mittelbarerSchäden, welche die Güter selbst nicht unmittelbar betreffen;(viii) die durch unsachgemäße Reinigung oder nicht ausreichende Reinigung entstehen.2.3. Leistungsumfang und Leistungsbeschränkungena.Der Versicherer ersetzt im Schadenfall die separat vereinbarten pauschalen Kosten für die Ersatzbeschaffung desversicherten Hörgeräts in gleicher Art und Qualität. Entschädigt werden Kosten abzüglich der Erstattungsleistung vonDritten wie bspw. der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder der Haftpflichtversicherung einesSchadenverursachenden sowie abzüglich des separat vereinbarten Selbstbehalts pro Schadenfall; die Leistung ist injedem Fall auf die tatsächlichen Kosten beschränkt.b.Mit der Leistung des Versicherers geht das Eigentum an dem Hörgerät inklusive aller originalen Zubehörteile (z. B.Akkus, Netzteile, Kabel) auf den Versicherer über. Gibt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Falle einerWiederauffindung das Altgerät nicht an den Versicherer unverzüglich heraus, mindert sich die Kostenbeteiligung umden marktüblichen Restwert des Altgerätes. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen geringeren als denmarktüblichen Restwert seines defekten Gerätes nachzuweisen.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 10 von 27
c.Von den vom Versicherer zu tragenden Kosten wird die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall abgezogen.d.Nicht ersetzt werden:(i)Reparaturkosten bei Beschädigung der versicherten Sache.(ii) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendiggewesen wären;(iii) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinaus gehen;(iv) Vermögensschäden.3. Allgemeine Regelungen zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien3.1. Geltungsbereich und WohnsitzDie Versicherung gilt weltweit. Der Geschäftssitz des Versicherungsnehmers sowie der Wohnsitz des Versicherten istin Deutschland.3.2. Verpflichtungen vor Eintritt des Versicherungsfallesa.Vor Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherungsnehmer verpflichtet den vom Versicherten unterschriebenenÜberlassungsbeleg über das versicherte Hörgerät für die Dauer des Versicherungsverhältnisses aufzubewahren.b.Weiterhin hat der Versicherte vor Eintritt des Versicherungsfalls alle vertraglich vereinbarten Obliegenheiteneinzuhalten, insbesondere ist das Hörgerät richtig und trocken aufzubewahren und regelmäßig zu reinigen. DesWeiterem sind die anerkannten Regeln der Ohrenreinigung zu beachten.c.Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine der genannten Obliegenheiten, so ist der Versicherer nachMaßgabe des § 28 VVG zur Kündigung berechtigt. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.3.3. Verpflichtungen des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfallesa.Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherte verpflichtet, den Schadenfall sofort dem Akustiker zu melden,von dem er das Hörgerät zur Testphase erhalten hat. Der Versicherte hat im Schadenfall für die Erhaltung/Rettungbzw. Minderung des Schadens zu sorgen.b.Im Falle eines Verlusts ist der Versicherte verpflichtet, das Gerät ausgiebig zu suchen und dem Fundbüro anzuzeigen.Im Falle eines Diebstahls ist bei der Polizei unverzüglich eine Anzeige zu erstatten und das polizeiliche Aktenzeichenmitzuteilen.c.Im Versicherungsfall hat der Versicherte:(i)es zu unterlassen, eine Person mit der Reparatur des Schadens zu beauftragen;(ii) bei Beschädigungen durch Unbekannte sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Dritte dies innerhalb von 5Tagen der zuständigen Polizeidienststelle zu melden und anschließend den Polizeibericht, auf dem derBedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 11 von 27
vollständige Name und die Anschrift des Versicherten sowie die Umstände der Beschädigung angegeben sind,zur Verfügung zu stellen;(iii) jeden Eintritt eines Versicherungsfalls unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nachBekanntwerden, bei Alteos anzuzeigen;(iv) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen desVersicherers oder seines Beauftragten einzuholen und zu befolgen sowie Ersatzansprüche gegen Dritte formund fristgerecht, ggf. auch gerichtlich, geltend zu machen.3.4. Folgen der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtunga.Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine der unter 3.2 oder 3.3 genannten Verpflichtungen vorsätzlich,so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 Abs. 2 bis 4 VVG, 29 VVG, 82 VVG ganz oder teilweise von derVerpflichtung zur Leistung frei.b.Alle Ansprüche aus diesem Vertrag erlöschen, wenn der Versicherungsnehmer oder Versicherte arglistig oder inbetrügerischer Absicht Erklärungen abgibt oder Schäden verursacht. Ist die Täuschung durch ein rechtskräftigesStrafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt worden, so gelten die Voraussetzungen nach 3.4 (a) alserwiesen.c.Bei grob fahrlässiger Verletzung der Verpflichtung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zukürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Der Versicherte muss nachweisen,dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.d.Sollte der Versicherte nachweisen, dass die Verletzung einer Verpflichtung weder für den Eintritt, die Feststellung nochden Umfang des Versicherungsfalles und der Leistungspflicht ursächlich war, so ist der Versicherer zur Leistungverpflichtet.e.Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunftsoder Aufklärungsverpflichtung, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er denVersicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.3.5. Entschädigung aus anderen Versicherungsverhältnissena.Soweit im Versicherungsfall aus anderen Versicherungsverhältnissen Ersatzansprüche geltend gemacht werden,gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt insbesondere im Fall bestehender Ansprüche des Versichertengegenüber seiner Krankenversicherung sowie dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenso einenachrangige Haftung vereinbart ist.b.Verlangt der Versicherungsnehmer oder Versicherte die Erfüllung dieses Versicherungsvertrags, so tritt der Versichererin Vorleistung und reguliert den Schaden zu den Bedingungen.3.6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzesa.Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungsbestätigung als Versicherungsbeginn ausgewiesenenTag, sofern der Versicherte den Einmalbeitrag rechtzeitig zahlt.b.Der Versicherungsschutz endet mit der Rückgabe des Hörgeräts an den Hörakustiker, oder mit dem Erwerb desHörgeräts vom Hörakustiker, spätestens jedoch mit Ablauf der 6-Wöchigen Testphase, ohne dass es einer Kündigungbedarf.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 12 von 27
c.Sofern die Testphase über die 6 Wochen ab Überlassung hinausgeht, kann der Versicherungsschutz um weitere 6Wochen gegen erneute Prämienzahlung verlängert werden, bis zu einer maximal möglichen Gesamtlaufzeit von 12Wochen.d.Erstattet der Versicherer die Kosten für ein Hörgerät, so endet die Versicherung für das jeweilige versicherte einzelneHörgerät, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Umfasst die Erstattung nur Teile des Hörgeräts, endet dieVersicherung, sobald die Gesamtkosten während der Vertragslaufzeit den Zeitwert übersteigen.e.Verlegt der Versicherte oder Versicherungsnehmer seinen Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,endet das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung.3.7. Fälligkeit und Folgen einer verspäteten Zahlunga.Der Einmalbeitrag ist im Voraus zu bezahlen.b.Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginntder Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten,ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderteMitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis in der Versicherungsbestätigung auf diese Rechtsfolgeaufmerksam gemacht hat. Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlungnicht zu vertreten hat.c.Wird der Erst- oder Einmalbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer insoweit vom Vertragzurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmeroder Versicherte nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.d.Abweichend von § 35 VVG besteht kein Aufrechnungsrecht des Versicherers gegenüber der versicherten Person,soweit die versicherte Person nachweisen kann, dass sie ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.e.Der Versicherte kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auch ohne Zustimmung des Versicherungsnehmersgegenüber dem Versicherer geltend machen; § 44 Abs. 2 VVG, wonach die Vorlage des Versicherungsscheinserforderlich ist, wird abbedungen.f.Soweit der Versicherte ein regelmäßig wiederkehrendes Entgelt gezahlt hat, dauert der Versicherungsschutz zumindestbis zum Ende des durch das letzte Entgelt gedeckten Zeitabschnitts fort.g.Sofern der Gruppenversicherungsvertrag aufgrund eines Zahlungsverzugs des Versicherungsnehmers gekündigt wird,ist den versicherten Personen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Monaten einzuräumen, um ihnen zuermöglichen, den ursprünglichen Versicherungsschutz durch Zahlung der auf sie entfallenden Prämien, Zinsen undKosten aus eigenen Mitteln zu erhalten.3.8. Gesetzliche Gewährleistungsrechtea.Wird das Hörgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie durch ein anderes ersetzt, geht derVersicherungsschutz auf das neue Hörgerät über. Voraussetzung ist die schriftliche Anzeige des Hörgeräte-Austauschsbei Alteos. Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit sowie der vereinbarte Deckungsumfang verändern sichinsoweit nicht.3.9. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungena.Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Veräußerung, Meldung eines Schadens,Kündigungen) sind in Textform an Alteos abzugeben.Bedingungen zum ear.direct AusprobeSchutz (06/2021)Seite 13 von 27
b.Hat der Versicherte eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung,die dem Versicherten gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannteAnschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßigerBeförderung dem Versicherungsnehmer/Versicherten zugegangen sein würde.3.10. Beitragsanpassunga.Der Versicherer ist berechtigt, seine Tarife für die Versicherung an die Entwicklung von Schaden und Kostenanzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistungsverhältnis wiederherzustellen. Der Versicherer hatdie anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und -technik zu berücksichtigen.b.Wird eine Anpassung nach 3.10 (a) vorgenommen, kann dies zu einer Senkung oder Erhöhung eines Tarifs führen. ImFalle einer Erhöhung darf die Anpassung nur für neue Versicherungsverträge oder Verlängerungen bestehenderVerträge erfolgen und ist erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit relevant.c.Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die aus einer Anpassung nach 3.10 resultierende B
Die ladungsfähige Anschrift der AXA Versicherung AG ist unter Nr. 1 genannt, die von der Alteos GmbH unter Nr . 2. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde Die Geschäftstätigkeit der AXA